Herr van Wüllen stellt die positiven Auswirkungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284 Kennwort „Industriegebiet GVZ Rheine“ vor. Dabei hebt er die reduzierte Erschließung, die Nachholung eines Waldausgleichs sowie die verbesserte Radverbindung über die Bahnschienen hervor.

 

Auf Nachfrage, warum die Flurstücke 166 bis 170 nicht für den nördlichen Neubau der Straße genutzt werden, antwortet Frau Schauer, dass dies ein Reitweg und nicht für die Feuerwehr ausbaubar sei.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung bezieht sich auf 2 Teilbereiche, die wie folgt definiert sind:

1. Teilbereich: Flurstücke 436, 449 und 446 sowie Teilflächen der Flurstücke 429 und 437,

2. Teilbereich: westl. Teilfläche des Flurstücks 413 sowie östl. Teilfläche des Flurstücks 414.

 

Die 2 Teilbereiche beziehen sich auf Grundstücke, die sich innerhalb des „Güterverkehrszentrums Rheine“ (GVZ) befinden bzw. an die Daimler- und Dunlopstraße grenzen.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 3 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Die räumlichen Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig