Herr Gausmann
informiert, dass die Änderungen der Richtlinien zur Herstellung einer
Einheitlichkeit für die Jugendämter im Kreis Steinfurt insgesamt eine
Verbesserung darstellen würden, wie z. B. bei den Urlaubsansprüchen. Nach der
neuen Personalverordnung mit den höheren Qualifikationsmerkmalen im Rahmen des
KiBiz werden sich vermutlich viele selbständige Personen überlegen, in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.
Er gibt drei
redaktionelle Änderungen mit der Begründung bekannt, dass die Rechtsprechungen
in der Vorlage nicht ganz aktuell seien:
·
Bei
dem Punkt „6.4.1 Qualifizierung nach QHB“ auf der Seite 7 „Nachqualifikation
sozialpädagogischer Fachkräfte (80 U-Std.)“ werde der „§ 1 der Personalvereinbarung“ in „Teil 1 der Personalverordnung“ geändert.
·
Auf
der Seite 7 bei demselben Punkt werde im ersten Absatz der „§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 5 KiBiz“ in „§ 21 KiBiz“ geändert.
·
Und
auf der Seite 13 bei dem Punkt „9.3 Mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit“
werde hinter „Vollqualifikation“ das
Wort „DJI“ hinzugefügt, da die Abrechnung grundsätzlich nach dem DJI erfolgen
würde.
Frau Lücke
gibt an, dass die SPD-Fraktion überzeugt sei, dass es mit allen Vor- und
Nachteilen der richtige Weg sei, einheitliche Strukturen im Kreis Steinfurt
vorzuhalten.
Die
SPD-Fraktion habe noch eine weitere notwendige Gesetzesänderung entdeckt. Bei
dem Punkt 8.5 müsse der Verweis auf die §§ 53, 54 SGB XII in den § 2 Abs. 1 SGB
IX geändert werden. Das sei gerade für die Inklusion der Kinder bedeutsam. Bei
allen Chancen, die die Kindertagespflege bieten könne, sehe die SPD-Fraktion
auch Grenzen bei Kindern mit sehr umfänglichen Teilhabebedarfen, wie zum
Beispiel bei der Epilepsie. Es sei gut, wenn die Fachberatung zusammen mit dem
Jugendamt die Tagespflegepersonen begleiten würden, damit diese in ihrer
Aufsichtsverpflichtung nicht überfordert würden.
Zum Zweiten
sei ihrer Fraktion aufgefallen, dass in den Richtlinien von 25 und in den
Betreuungsverträgen von 30 Tagen Urlaub die Sprache sei. Dieses führe zu
Irritationen und müsste vereinheitlicht werden.
Bezogen auf
die durch das Qualitätshandbuch im KiBiz gestiegenen Erwartungen an die
Tagespflegepersonen, würde sich ihre Fraktion die Frage stellen, wie viele
Personen künftig diesen Qualitätsanforderungen entsprechen könnten. Das Thema
„Attraktivität in der Kindertagespflege“ müsse man im Blick behalten.
Herr Gausmann
bestätigt die Aussagen von Frau Lücke, dass die Angabe „SGB XII“ in „SGB IX“
geändert sowie nach einer attraktiveren Gestaltung für die Tagespflege gesucht
werden müsse. Bezüglich der Urlaubstage würden zuerst die Richtlinien und in
einem zweiten Schritt die Betreuungsverträge angepasst werden.
Frau Overesch
bekräftigt, dass das Thema „Attraktivität in der Tagespflege“ oben auf die Agenda
gesetzt werden müsse. Die Tagespflege stelle eine wichtige Säule zu den Kitas
dar, um dem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Der Jugend- und
Familiendienst e. V. sei auf einem guten Weg, da er eine Fachberatung und
verschiedene Qualifizierungs- und Begleitungsangebote für Tagespflegemütter und
-väter anbieten würde.
Herr Fühner
halte die Aussagen zur Qualität für wichtig, da die Tagespflegemütter und
-väter keinen Kita-Ersatz für einen zu erfüllenden Rechtsanspruch, sondern ein
Parallelangebot mit entsprechend qualitativer Kinderbetreuung anbieten würden.
Er verweist auf die zuvor genannten Korrekturen, welche in den Richtlinien einfließen würden.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die in der Anlage zur Vorlage beigefügten
Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem
Sozialgesetzbuch VIII mit Wirkung 1. August 2023.
Abstimmungsergebnis: einstimmig