Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann informiert, dass die Änderungen der Richtlinien zur Herstellung einer Einheitlichkeit für die Jugendämter im Kreis Steinfurt insgesamt eine Verbesserung darstellen würden, wie z. B. bei den Urlaubsansprüchen. Nach der neuen Personalverordnung mit den höheren Qualifikationsmerkmalen im Rahmen des KiBiz werden sich vermutlich viele selbständige Personen überlegen, in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.

 

Er gibt drei redaktionelle Änderungen mit der Begründung bekannt, dass die Rechtsprechungen in der Vorlage nicht ganz aktuell seien:

 

·         Bei dem Punkt „6.4.1 Qualifizierung nach QHB“ auf der Seite 7 „Nachqualifikation sozialpädagogischer Fachkräfte (80 U-Std.)“ werde der „§ 1 der Personalvereinbarung“ in „Teil 1 der Personalverordnung“ geändert.

 

·         Auf der Seite 7 bei demselben Punkt werde im ersten Absatz der „§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 5 KiBiz“ in „§ 21 KiBiz“ geändert.

 

·         Und auf der Seite 13 bei dem Punkt „9.3 Mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit“ werde hinter „Vollqualifikation“ das Wort „DJI“ hinzugefügt, da die Abrechnung grundsätzlich nach dem DJI erfolgen würde.

 

Frau Lücke gibt an, dass die SPD-Fraktion überzeugt sei, dass es mit allen Vor- und Nachteilen der richtige Weg sei, einheitliche Strukturen im Kreis Steinfurt vorzuhalten.

 

Die SPD-Fraktion habe noch eine weitere notwendige Gesetzesänderung entdeckt. Bei dem Punkt 8.5 müsse der Verweis auf die §§ 53, 54 SGB XII in den § 2 Abs. 1 SGB IX geändert werden. Das sei gerade für die Inklusion der Kinder bedeutsam. Bei allen Chancen, die die Kindertagespflege bieten könne, sehe die SPD-Fraktion auch Grenzen bei Kindern mit sehr umfänglichen Teilhabebedarfen, wie zum Beispiel bei der Epilepsie. Es sei gut, wenn die Fachberatung zusammen mit dem Jugendamt die Tagespflegepersonen begleiten würden, damit diese in ihrer Aufsichtsverpflichtung nicht überfordert würden.

 

Zum Zweiten sei ihrer Fraktion aufgefallen, dass in den Richtlinien von 25 und in den Betreuungsverträgen von 30 Tagen Urlaub die Sprache sei. Dieses führe zu Irritationen und müsste vereinheitlicht werden.

 

Bezogen auf die durch das Qualitätshandbuch im KiBiz gestiegenen Erwartungen an die Tagespflegepersonen, würde sich ihre Fraktion die Frage stellen, wie viele Personen künftig diesen Qualitätsanforderungen entsprechen könnten. Das Thema „Attraktivität in der Kindertagespflege“ müsse man im Blick behalten.

 

Herr Gausmann bestätigt die Aussagen von Frau Lücke, dass die Angabe „SGB XII“ in „SGB IX“ geändert sowie nach einer attraktiveren Gestaltung für die Tagespflege gesucht werden müsse. Bezüglich der Urlaubstage würden zuerst die Richtlinien und in einem zweiten Schritt die Betreuungsverträge angepasst werden.

 

Frau Overesch bekräftigt, dass das Thema „Attraktivität in der Tagespflege“ oben auf die Agenda gesetzt werden müsse. Die Tagespflege stelle eine wichtige Säule zu den Kitas dar, um dem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Der Jugend- und Familiendienst e. V. sei auf einem guten Weg, da er eine Fachberatung und verschiedene Qualifizierungs- und Begleitungsangebote für Tagespflegemütter und -väter anbieten würde.

 

Herr Fühner halte die Aussagen zur Qualität für wichtig, da die Tagespflegemütter und -väter keinen Kita-Ersatz für einen zu erfüllenden Rechtsanspruch, sondern ein Parallelangebot mit entsprechend qualitativer Kinderbetreuung anbieten würden.

 

Er verweist auf die zuvor genannten Korrekturen, welche in den Richtlinien einfließen würden.        


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in der Anlage zur Vorlage beigefügten Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII mit Wirkung 1. August 2023.    

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig