Herr Gausmann gibt an, dass die Verwaltung der Anregung aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung, aus der konjunktiven eine Tatsachenbeschreibung zu machen, nachgekommen sei.

 

Mit diesem Werk habe man versucht, zwei zentrale Fragestellungen anzugehen. Das Eine sei die Herausforderung, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Spiel- sondern auch Freizeitflächen benötigen würden; deswegen der Freizeitflächenbedarfsplan.

 

Das Andere sei die Herausforderung, selbstverpflichtend alle neuen Freizeitflächen inklusiv zu gestalten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beabsichtige er, die Mittel „Barrierefreies Bauen“ aus dem Fachbereich 5 in die Jugendhilfe zu nehmen, da es nicht mehr darum gehen würde, im Rahmen der Landesbauordnung eine Barrierefreiheit herzustellen, sondern um die Frage, wie bestehende Spielplätze barrierefrei und inklusiv werden könnten.

 

Herr Hewing fragt, warum der Elisabethplatz, der über Spielgeräte verfüge, nicht in der Liste stehen würde.

 

Er halte es für wichtig, gemeinsame Flächen für Kinder, Jugendliche und Ältere zu finden.

 

Herr Richter erklärt, dass er sich dem Gesagten von Herrn Hewing anschließe. Es müssten auch altersgerechte Anforderungen mit bedacht werden. Jugendliche Menschen würden auch Orte benötigen, wo sie abends Musik hören oder eine leere Bierflasche liegen lassen könnten. Dieses könne natürlich nicht auf Spielplätzen passieren.

 

Frau Richter bezieht sich auf den Punkt 2 der Vorlage und betont, dass ihr wichtig sei, junge Menschen wie bei der mobilen Pumptrackanlage an der Planung der entstehenden Jugendfreizeitfläche, die durch den Unterausschuss Freizeitflächen begleitet werde, zu beteiligen.

 

Frau Overesch findet es gut, dass bei den letzten Jugendhilfeausschusssitzungen intensiv über den Freizeitflächenbedarfsplan gesprochen worden sei und die Anregungen eingearbeitet worden seien.

 

Herr Schomaker fragt, ob es bei dem zweiten Beschlussvorschlag lediglich um die Planung der Freizeitanlage gehe oder noch eine Fläche dazu gesucht werden müsse.

 

Frau Bischoff informiert, dass sie bei den Gruppen den Familienbeirat vermisse, der Interesse haben würde, daran mitzuarbeiten.

 

Auf die Frage von Herrn Hewing antwortet Herr Gausmann, dass der Elisabeth-Kirmesplatz nicht aufgelistet sei, da es sich nicht um eine klassische Spiel-/Freizeitanlage handele und im Rahmen des Projektes Dorenkamp lediglich über eine Torwand verfüge. Künftig müsse überlegt werden, wie diese Flächen, wie z. B. der Emstorplatz, vormals Osnabrücker Kirmesplatz, besser inklusiv für Familien, Kinder und Jugendliche eingebunden werden könnten.

 

Auf die Frage von Herrn Schomaker antwortet er, dass die Verwaltung sich beauftragen lassen möchte, eine Freizeitfläche zu entwickeln. Eine Frage werde dabei sein, wo diese optimal angesiedelt werden könne.

 

Auf die Aussage von Frau Bischoff antwortet er, dass der Familienbeirat als Mitglied im Unterausschuss Freizeitflächen (ehemals Unterausschuss Kinderspielplätze) bereits beteiligt sei. Er schlage vor, eine Vertretung des Jugendteams mit einzuladen.     


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt den beigefügten Freizeitflächenbedarfsplan 2023 - 2028.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. September 2023 die weitere Vorgehensweise zur Planung einer Freizeitanlage vorzulegen.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss „Kinderspielplätze“ in Unterausschuss „Freizeitflächen“ umzubenennen.      

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig