Herr Gausmann
gibt an, dass die Verwaltung der Anregung aus der letzten
Jugendhilfeausschusssitzung, aus der konjunktiven eine Tatsachenbeschreibung zu
machen, nachgekommen sei.
Mit diesem
Werk habe man versucht, zwei zentrale Fragestellungen anzugehen. Das Eine sei
die Herausforderung, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Spiel- sondern auch
Freizeitflächen benötigen würden; deswegen der Freizeitflächenbedarfsplan.
Das Andere sei
die Herausforderung, selbstverpflichtend alle neuen Freizeitflächen inklusiv zu
gestalten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beabsichtige er, die Mittel
„Barrierefreies Bauen“ aus dem Fachbereich 5 in die Jugendhilfe zu nehmen, da
es nicht mehr darum gehen würde, im Rahmen der Landesbauordnung eine
Barrierefreiheit herzustellen, sondern um die Frage, wie bestehende Spielplätze
barrierefrei und inklusiv werden könnten.
Herr Hewing
fragt, warum der Elisabethplatz, der über Spielgeräte verfüge, nicht in der
Liste stehen würde.
Er halte es
für wichtig, gemeinsame Flächen für Kinder, Jugendliche und Ältere zu finden.
Herr Richter
erklärt, dass er sich dem Gesagten von Herrn Hewing anschließe. Es müssten auch
altersgerechte Anforderungen mit bedacht werden. Jugendliche Menschen würden
auch Orte benötigen, wo sie abends Musik hören oder eine leere Bierflasche
liegen lassen könnten. Dieses könne natürlich nicht auf Spielplätzen passieren.
Frau Richter
bezieht sich auf den Punkt 2 der Vorlage und betont, dass ihr wichtig sei,
junge Menschen wie bei der mobilen Pumptrackanlage an der Planung der
entstehenden Jugendfreizeitfläche, die durch den Unterausschuss Freizeitflächen
begleitet werde, zu beteiligen.
Frau Overesch
findet es gut, dass bei den letzten Jugendhilfeausschusssitzungen intensiv über
den Freizeitflächenbedarfsplan gesprochen worden sei und die Anregungen
eingearbeitet worden seien.
Herr Schomaker
fragt, ob es bei dem zweiten Beschlussvorschlag lediglich um die Planung der
Freizeitanlage gehe oder noch eine Fläche dazu gesucht werden müsse.
Frau Bischoff
informiert, dass sie bei den Gruppen den Familienbeirat vermisse, der Interesse
haben würde, daran mitzuarbeiten.
Auf die Frage
von Herrn Hewing antwortet Herr Gausmann, dass der Elisabeth-Kirmesplatz nicht
aufgelistet sei, da es sich nicht um eine klassische Spiel-/Freizeitanlage
handele und im Rahmen des Projektes Dorenkamp lediglich über eine Torwand
verfüge. Künftig müsse überlegt werden, wie diese Flächen, wie z. B. der
Emstorplatz, vormals Osnabrücker Kirmesplatz, besser inklusiv für Familien,
Kinder und Jugendliche eingebunden werden könnten.
Auf die Frage
von Herrn Schomaker antwortet er, dass die Verwaltung sich beauftragen lassen
möchte, eine Freizeitfläche zu entwickeln. Eine Frage werde dabei sein, wo
diese optimal angesiedelt werden könne.
Auf die Aussage von Frau Bischoff antwortet er, dass der Familienbeirat als Mitglied im Unterausschuss Freizeitflächen (ehemals Unterausschuss Kinderspielplätze) bereits beteiligt sei. Er schlage vor, eine Vertretung des Jugendteams mit einzuladen.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine
beschließt den beigefügten Freizeitflächenbedarfsplan 2023 - 2028.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. September
2023 die weitere Vorgehensweise zur Planung einer Freizeitanlage vorzulegen.
3.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss „Kinderspielplätze“ in
Unterausschuss „Freizeitflächen“ umzubenennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig