Sitzung: 07.06.2023 Jugendhilfeausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 221/23
Herr Fühner
übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Frau Leskow
erklärt sich für befangen.
Herr Fühner
erinnert an die zu Beginn der Sitzung vorgebrachten Informationen zum
Verfahrensablauf.
Herr Gausmann
erklärt, dass die Vorlage öffentlich beschlossen werden müsse. Es könne
beschlossen werden, einen oder mehrere Namen von der Liste zu streichen. Es sei
ein vom Gericht festgelegtes Verfahren, wie die Jugendschöffinnen und -schöffen
zu benennen seien. Gesetzlich vorgegeben sei, dass der Jugendhilfeausschuss als
zuständiger Ausschuss dem Gericht eine Liste zur Verfügung stelle, aus der dann
ein Gremium die Jugendschöffinnen und -schöffen sowohl bei der
Jugendstrafkammer des Landgerichtes Münster als auch hier vor Ort auswählen
werde. Da in Rheine das Jugendamt Steinfurt beteiligt sei, würde auch im
Kreisjugendamtsbezirk der Kreisjugendhilfeausschuss für den
Jugendamtsgerichtsbezirk Rheine eine eigene Vorschlagsliste zur Verfügung
stellen. Nach einer Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss werde die Liste
öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Jede Bürgerin und jeder Bürger habe
die Möglichkeit, gegen den einen oder anderen Namen persönliche Bedenken zu
erheben. Diese würde die Verwaltung dem zuständigen Gericht als Protokollnotiz
zur Verfügung stellen. Um die Fristen einhalten zu können, müsse die Vorlage
heute mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Herr Wellering
gibt an, dass bei der Nummer 31 der Liste das Geburtsjahr von Frau Klahold von
1905 auf 1962 korrigiert werden müsse.
Herr Schomaker
ergänzt, dass bei der Nummer 65 der Eintrag von Frau auf Herr geändert werden
müsse.
Herr Fühner
bestätigt, dass es sich um Herrn Tahmaz handeln würde.
Herr Hewing
äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich mit einer Beurteilung
schwertun würde, da ihnen kein Bewertungskatalog zu der Liste vorgelegt worden
sei. Die große Mehrheit der Personen würden sie nicht kennen, und bei einigen
hätten sie bedenken.
Herr Fühner
gibt an, dass er das inhaltlich teilen würde und bei einzelnen Personen
durchaus ein Fragezeichen hätte. Die Verwaltung habe die Liste nach den in der
Vorlage aufgeführten gesetzlichen Kriterien geprüft und die Vorlage sei
fristgerecht eingestellt worden. Falls jemand zu einer Person Bedenken hätte,
könne er oder sie diese Person, ohne eine inhaltliche Begründung, für die
Streichung des Namens aus der Liste zur Abstimmung aufstellen lassen.
Frau Lücke
gibt an, dass sie sich den Äußerungen von Herrn Hewing anschließe.
Herr Evers
informiert, dass er vertretungsweise Jugendschöffe sei und die zeitintensive
Aufgabe sehen würde. Ohne diskriminierend klingen zu wollen halte er es mit
Blick auf den Fachkräftemangel, wie z. B. bei Lehrer(inne)n oder Personen aus
anderen Berufszweigen für schwierig, wenn diese Personen die Aufgaben
hauptamtlich übernehmen würden.
Herr Fühner
erklärt, dass über die zeitlichen Ressourcen von Personen nicht befunden werden
könne.
Auf die Frage
von Frau Raneberg erklärt Herr Gausmann, dass es sich bei den nicht in die
Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen unter dem Punkt „Personen, gegen die
ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,“, um Personen handeln
würde, die mit einer Strafe von über einem Jahr zu rechnen haben.
Frau Overesch
gibt an, dass die CDU-Fraktion gerne vollständige Bewerbungsunterlagen gehabt
hätte. Da jeder die Möglichkeit habe ein Votum abzugeben, würden sie der Liste
so zustimmen. Sie hätten Zutrauen, dass das Gremium, welches sich im Anschluss
dieser Entscheidung mit der Benennung der Jugendschöffinnen und -schöffen
auseinandersetzen werde, einen guten Job machen werde.
Herr Schomaker gibt an, da es sich um eine von der Verwaltung geprüfte Vorschlagsliste handele, die noch vom Gericht geprüft werde, würden sie, ohne jemanden von der Liste zu streichen, der Vorlage zustimmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in
dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorschlagsliste über Personen, die sich
für die Tätigkeit als Jugendschöffin und Jugendschöffe für die Amtszeit vom 1.
Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 beworben haben, zu.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
(Ja: 11 / Enthaltungen: 2 / Befangen: 1)