Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Herr Fühner übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

Frau Leskow erklärt sich für befangen.

 

Herr Fühner erinnert an die zu Beginn der Sitzung vorgebrachten Informationen zum Verfahrensablauf.

 

Herr Gausmann erklärt, dass die Vorlage öffentlich beschlossen werden müsse. Es könne beschlossen werden, einen oder mehrere Namen von der Liste zu streichen. Es sei ein vom Gericht festgelegtes Verfahren, wie die Jugendschöffinnen und -schöffen zu benennen seien. Gesetzlich vorgegeben sei, dass der Jugendhilfeausschuss als zuständiger Ausschuss dem Gericht eine Liste zur Verfügung stelle, aus der dann ein Gremium die Jugendschöffinnen und -schöffen sowohl bei der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Münster als auch hier vor Ort auswählen werde. Da in Rheine das Jugendamt Steinfurt beteiligt sei, würde auch im Kreisjugendamtsbezirk der Kreisjugendhilfeausschuss für den Jugendamtsgerichtsbezirk Rheine eine eigene Vorschlagsliste zur Verfügung stellen. Nach einer Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss werde die Liste öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Jede Bürgerin und jeder Bürger habe die Möglichkeit, gegen den einen oder anderen Namen persönliche Bedenken zu erheben. Diese würde die Verwaltung dem zuständigen Gericht als Protokollnotiz zur Verfügung stellen. Um die Fristen einhalten zu können, müsse die Vorlage heute mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

 

Herr Wellering gibt an, dass bei der Nummer 31 der Liste das Geburtsjahr von Frau Klahold von 1905 auf 1962 korrigiert werden müsse.

 

Herr Schomaker ergänzt, dass bei der Nummer 65 der Eintrag von Frau auf Herr geändert werden müsse.

 

Herr Fühner bestätigt, dass es sich um Herrn Tahmaz handeln würde.

 

Herr Hewing äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich mit einer Beurteilung schwertun würde, da ihnen kein Bewertungskatalog zu der Liste vorgelegt worden sei. Die große Mehrheit der Personen würden sie nicht kennen, und bei einigen hätten sie bedenken.

 

Herr Fühner gibt an, dass er das inhaltlich teilen würde und bei einzelnen Personen durchaus ein Fragezeichen hätte. Die Verwaltung habe die Liste nach den in der Vorlage aufgeführten gesetzlichen Kriterien geprüft und die Vorlage sei fristgerecht eingestellt worden. Falls jemand zu einer Person Bedenken hätte, könne er oder sie diese Person, ohne eine inhaltliche Begründung, für die Streichung des Namens aus der Liste zur Abstimmung aufstellen lassen.

 

Frau Lücke gibt an, dass sie sich den Äußerungen von Herrn Hewing anschließe.

 

Herr Evers informiert, dass er vertretungsweise Jugendschöffe sei und die zeitintensive Aufgabe sehen würde. Ohne diskriminierend klingen zu wollen halte er es mit Blick auf den Fachkräftemangel, wie z. B. bei Lehrer(inne)n oder Personen aus anderen Berufszweigen für schwierig, wenn diese Personen die Aufgaben hauptamtlich übernehmen würden.

 

Herr Fühner erklärt, dass über die zeitlichen Ressourcen von Personen nicht befunden werden könne.

 

Auf die Frage von Frau Raneberg erklärt Herr Gausmann, dass es sich bei den nicht in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen unter dem Punkt „Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,“, um Personen handeln würde, die mit einer Strafe von über einem Jahr zu rechnen haben.

 

Frau Overesch gibt an, dass die CDU-Fraktion gerne vollständige Bewerbungsunterlagen gehabt hätte. Da jeder die Möglichkeit habe ein Votum abzugeben, würden sie der Liste so zustimmen. Sie hätten Zutrauen, dass das Gremium, welches sich im Anschluss dieser Entscheidung mit der Benennung der Jugendschöffinnen und -schöffen auseinandersetzen werde, einen guten Job machen werde.

 

Herr Schomaker gibt an, da es sich um eine von der Verwaltung geprüfte Vorschlagsliste handele, die noch vom Gericht geprüft werde, würden sie, ohne jemanden von der Liste zu streichen, der Vorlage zustimmen.       


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorschlagsliste über Personen, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffin und Jugendschöffe für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 beworben haben, zu.    

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen

                                                         (Ja: 11 / Enthaltungen: 2 / Befangen: 1)