Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Brunsch bezieht sich auf die Ratssitzung, in der mitgeteilt wurde, dass die Gewerbesteuereinnahmen 6,5 Mio. € höher seien, als vorher angenommen wurde. Jetzt werde in der Vorlage mitgeteilt, dass es Mindererträge in Höhe von 1,2 Mio. € gebe. Herr Brunsch bittet um eine Erläuterung.

 

Herr Wullkotte teilt mit, dass die unterjährigen Prognosen immer anhand des Bescheidstandes abgebildet werden. Der Bescheidstand liege aktuell 5 Mio. € unter dem Haushaltsansatz für 2023. Daneben werde eine Aufholungsrechnung geführt und es werde Kontakt zu einigen größeren Firmen aufgenommen und dort nach dem Stand gefragt. Das in Gänze führe leider dazu, dass in diesem Jahr nach derzeitigem Stand der Ansatz nicht erreicht werde. Es müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die Haushaltsplanung im letzten Jahr sehr positiv geplant wurde, um ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.

 

Herr Christian Jansen fragt, nach welcher Rechtslage der Fehlbetrag isoliert werden könne.

 

Herr Wullkotte informiert, dass es sich dabei um den Fehlbetrag handele, der sich aus dem Einbruch bei dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer ergebe. Der Fehlbetrag könne nach dem Ukraine-Isolierungsgesetz isoliert werden. 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2023 zur Kenntnis.