Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Frau Jaske weist daraufhin, dass seitens der Stadt ein Beteiligungsmanagement für Photovoltaikanlagen auf Balkonen (Balkonkraftwerke) eingerichtet werde.

 

Herr Bems merkt an, dass es dabei wichtig sei, die Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren und man einen guten Weg finden müsse, dies umzusetzen.

 

Herr Ortel betont, dass dem Beschluss zwar zugestimmt werde, man sich aber mehr erhofft hätte.

 

Frau Friedrich fragt, warum man sich für diese Förderquoten (100€ für jede Anlage und 600€ für Leistungsempfänger) entschieden hätte, da im Arbeitskreis auch andere Summen diskutiert worden wären. Demnach hätte man sich darauf verständigt, nur Leistungsempfänger zu unterstützen. Frau Schauer erklärt, dass es dort unterschiedliche Meinungen gegeben hätte und man diese Förderquoten seitens der Verwaltung nun vorschlagen würde.

 

Herr Jansen befürwortet den Beschlussvorschlag, befürchtet jedoch, dass die Mittel nicht ausreichen werden und fragt, wie das Programm beworben und wie die praktische Umsetzung aussehen werde. Frau Jaske erklärt, dass es eine Pressemitteilung sowie eine Veröffentlichung auf der städtischen Website für die unterschiedlichen Fördertatbestände geben werde. Man gehe davon aus, dass das Budget für die Balkonkraftwerke schnell ausgeschöpft sein werde.

 

Herr Doerenkamp stellt besonders den Fördertatbestand 1 heraus. Hier werde zum einen den Bürgerinnen und Bürgern, deren Vermieter keine Photovoltaikanlage oder ein Mieter-Strom-Modell auf die Beine stellen, die Möglichkeit gegeben, sich mit einem Balkonkraftwerk auszustatten. Zum anderen werde auch den Leistungsempfängern die Chance gegeben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass die Balkonkraftwerke nach Erhalt der Förderung nicht weiterverkauft und dadurch Gewinn erwirtschaftet werde. Des Weiteren hebt er den Fördertatbestand 4 heraus, in dem innovative Ideen gefördert werden und so die Stadt Rheine bei der Weiterentwicklung im Rahmen der Energiewende unterstützt werden könne.

 

Frau Wellman fragt, wie kontrolliert und sichergestellt werde, dass die Balkonkraftwerke auch technisch korrekt laufen und den Nutzen bringen der erwartet werde. Frau Jaske erklärt, dass die Balkonkraftwerke bei den Stadtwerken angemeldet werden müssen und auch die technische Prüfung und Abwicklung über die Stadtwerke laufen werden. Erst nach Sicherstellung der technischen Voraussetzungen werde die Förderung ausgezahlt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen somit zunächst in Vorleistung gehen.

 

Herr Niehoff merkt an, dass es zahlreiche Voraussetzungen zu beachten gelte, um ein solches Balkonkraftwerk zu betreiben.

 

Frau Schauer erklärt auf Nachfrage, dass die Bürgerinnen und Bürger zunächst einen Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerkes stellen und dann die Bewilligung erhalten. Anschließend kann das Balkonkraftwerk gekauft und der Kaufbeleg sowie die Bescheinigung der Stadtwerke bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Anschließend werde das Geld ausgezahlt.

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung des ProKlima Fonds für das Jahr 2023 aus den Mitteln des Aktivitätenprogramms „Klimaschutz 2023“. Die Fördertatbestände sind auf Balkonphotovoltaikanlagen und energetische Beratung begrenzt.

 

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung des ProKlima Fonds ab 2024 mit den unten benannten Fördertatbeständen. Die erforderlichen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig