Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Kaisel bedankt sich bei den 3 Geschäftsführern und den 205 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  


Beschluss:

 

1.    Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·      Der Konzernabschluss 2022, der mit einer Bilanzsumme von 172.147.693,21 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form gebilligt.

 

·      Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 98.020.193,01 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

 

2.    Ergebnisverwendung

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt, auf Basis des vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Renditemodells aus dem Jahresabschluss 2022 einen Teilbetrag von 2.651.000 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine am 27.06.2023 auszuschütten und einen Teilbetrag von 2.462.777,84 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

 

3.    Entlastung des Aufsichtsrates

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)      Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH bzw. der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig