Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 f. BauGB für den Bereich „Fontaneweg“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig