Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens
gemäß § 45 f. BauGB für den Bereich „Fontaneweg“.
Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig