Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.        Wiederholung des Abwägungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Abwägungen zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 469/21), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 3: Vorlage Nr. 169/22) sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

II.       Wiederholung des Satzungsbeschlusses nebst Begründung

Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9, Kennwort: "Stadthotel", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig