Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1470

 

Herr Möller verweist auf die Vorlage. Anschließend wird der Sportausschuss von Herrn Deluweit über geringfügige Änderungen im Beschlussvorschlag informiert.

 

Nach der Aussage von Herrn Mollen befinden sich die Sportvereine zurzeit in einer misslichen Lage, da unter anderem die Energie- und Wasserkosten gestiegen sind. Als Konsequenz sollte an der 25 %igen Förderung der Betriebskosten festgehalten werden und der Haushaltsansatz erhöht werden.

 


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den Punkt 1.1 der Sportförderrichtlinien (Betriebskosten) mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wie folgt zu ändern:

 

a)           Unter Punkt 1.1 ist Satz 1 zu streichen

 

b)           Neu eingefügt wird:

Sind Räumlichkeiten einer vereinseigenen Anlage fest verpachtet und beinhaltet die eingereichte Betriebskostenabrechnung auch diese Räume, werden die hierfür anfallenden Kosten anteilmäßig (z. B. nach Raumgröße) herausgerechnet.

Vereine mit vereinseigenen Anlagen haben sich schriftlich zu erklären, ob Räume verpachtet sind. Hierbei ist deren Größe anzugeben. Sollte ein Verein wissentlich falsche Angaben machen und dieser Sachverhalt festgestellt werden, wird der betreffende Verein für mindestens ein Folgejahr von der Förderung der Betriebskosten ausgeschlossen. Für die Vergangenheit würde eine Rückforderung der Überzahlung erfolgen.

 

c)            Zu den Betriebskosten zählen auch die Müllabfuhrgebühren

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig