I/B/1727

 

Um dem RHTC die Möglichkeit zu geben, die vorgesehene Maßnahme zu erläutern, unterbricht der Vorsitzende die Sportausschusssitzung.

 

Anschließend berichtet Frau Dr. Andrea Hein für den RHTC zunächst auf der Außenanlage und im Anschluss anhand einer Folienpräsentation sehr ausführlich über den geplanten Bau des Naturrasenplatzes.

 

Nach dem Wiedereinstieg in die Sitzung berichtet Herr Bögge für die CDU-Fraktion, dass der Umbau in einen Naturrasenplatz positiv gesehen und daher auch unterstützt wird. Da die Angelegenheit noch in der Fraktion besprochen werden soll, ist dieser Punkt im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, damit dann noch vor den Sommerferien in dieser Angelegenheit entschieden werden kann.

 

Von Herrn Mollen wird auch für dieses Vorhaben Unterstützung signalisiert. Er verweist jedoch auf einen Ratsbeschluss vom 21. Februar 2006, der sich auf Baumaßnamen ehrenamtlicher Träger bezieht. Dieser Beschluss hat den Hintergrund „Bürgerhof Schotthock“. Damit diese Problematik angesprochen werden kann, ist eine Erörterung im Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Da es hier jedoch keine Fremdleistungen wie beim Bürgerhof Schotthock gibt, dürfte dieser Ratsbeschluss jedoch nicht greifen. Weiterhin hält er es erforderlich, dass der Pachtvertrag mit dem RHTC auf 25 Jahre verlängert wird und somit auch die Zuschüsse des Landessportbundes fließen können.

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, den RHTC Rheine für den Umbau eines Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz mit einer Gesamtsumme von 70.000 € zu fördern.

 

Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2006 in Höhe von 20.000 € und im Jahr 2007 in Höhe von 50.000 €.

 

Der Sportausschluss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2007 dazu eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 € einzurichten.

 

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde zu den zu ändernden Sukzessionsflächen und dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zu dem zu erweiternden Pachtvertrag.

 

Als Nebenbestimmung sind folgende Regelungen im Förderbescheid der Verwaltung für den RHTC aufzunehmen:

 

-          Die erforderlichen Sukzessionsflächen zum Ausgleich des mit der Umwandlung der Fläche durch den Kunstrasen verursachten Eingriffes in Natur und Landschaft sind nach den Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen.

-          Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Sukzessionsmaßnahmen übernimmt der RHTC.

-          Die Sukzessionsfläche verbleibt pachtzinsfrei in der Pachtfläche des RHTC. Der RHTC übernimmt für die Dauer des Pachtverhältnisses auf eigene Kosten die Pflege und Unterhaltung der Pachtfläche insgesamt.

-          Die Verantwortung für die Entsorgung des Kunstrasens und die Entsorgungskosten obliegen in jedem Fall, insbesondere bei Pachtende, dem RHTC. Auf eine Bürgschaft für die späteren Entsorgungskosten des Kunstrasenens wird verzichtet.

-          Für überschwemmungsbedingte Schäden und hieraus resultierende Kosten können vom RHTC keine Ansprüche gegen die Stadt Rheine geltend gemacht werden.

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen

                                               1 Nein-Stimme

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