Herr Isfort möchte noch einmal erinnern, dass man in den Vorlagen bei baulichen Veränderungen an einer Straße, die Anzahl der weggefallenen Parkplätze Vorher/Nachher und die Alternativen mit aufgeführt bekommt.

 

Frau Wellmann erklärt, dass sie die Umgestaltung zur Fahrradstraße generell unterstützen. Ein Problem haben sie damit, dass Bäume für Parkplätze gefällt werden sollen und dann an gleicher Stelle ein Meter weiter wieder neue Bäume gepflanzt werden. Sie frage sich, ob die bestehenden Bäume nicht belassen werden und dafür vielleicht die Parkplätze reduziert werden können. Sie sehe schon den Parkdruck in dem Bereich, frage sich allerdings, warum man z. B. Schüler unterstützen solle, mit dem Auto zur Schule zu kommen. Sie könne sich für den Bereich auch Anwohnerparkplätze vorstellen.

 

Herr Roling erklärt, dass dies Argument auch das Hauptanliegen vieler Anlieger gewesen sei. Als erstes sei die Frage aufgekommen, warum man am Fahrbahnrand nicht mehr parken könne. Dies sei dem geschuldet, wenn man die Fahrradstraße dort einrichte, man Mindestmaße einhalten müsse und der Querschnitt nun einmal begrenzt sei.

 

Herr Isfort erklärt, dass es nicht die Aufgabe der Politik sei, die Bürger dahingehend zu erziehen, wie sie welche Verkehrsmittel zu nutzen haben, indem man etwas negativ darstelle. Gerade die Holländer und Dänen geben allen Verkehrsteilnehmern viel Raum, wodurch diese dann auch attraktive Angebote erhalten. Hier sehe er oft den Weg, dass man glaube, man müsse das Autofahren schlecht machen, damit auf andere Verkehrsmittel umgestiegen werde. Dem sei allerdings nicht so. Er glaube, dass man bei der Planung für Radfahrer und dem ÖPNV einfach besser werden müsse, um dann auch mehr Angebote zu haben. Daher sei es ihnen wichtig zu wissen, wie viele Parkplätze gehen weg, um dann abzuwägen, ob es das wert sei oder ob man den Bürgern etwas zumute, was man im Grunde nicht zumuten möchte.

 

Herr Heinz-Jürgen Jansen fragt, ob durch den Wegfall einzelner Parkplätze oder der Verringerung des Gehweges noch weitere Bäume erhalten bleiben können. Weiter möchte er wissen, ob die Hecke weiter an die Mauer versetzt werden könne oder werde diese ersatzlos wegfallen und ob die Mauer von der Firma Thyssen begrünt werden könne.

 

Herr Roling erklärt, dass die Maße für den Querschnitt so stehenbleiben müssen. Was die Hecke betreffe, könne man prüfen, ob diese in den hinteren Bereich umgesetzt werden könne. Die Mauer sei nicht in städtischem Eigentum und man müsse daher mit dem Eigentümer sprechen, ob er die Möglichkeit einer Begrünung sehe.

 

Frau Schauer fasst zusammen, dass, wenn man die Bäume halten möchte, dann in dem kompletten Baumbereich alle Stellplätze wegfallen würden, da man den kompletten Querschnitt verschieben müsse.

 

Herr Harvers weist darauf hin, dass diese Hecke ein Angstraum sei, da sich dahinter immer jemand verstecken könne. Dies sei nicht befriedigend, deshalb fände er es gut, wenn man diese versetzen würde.

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau / Umgestaltung der Krumme Straße / Steinfurter Straße zu einer Fahrradstraße zwischen der Lindenstraße und der Straße In den Wiesen:

 

Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

Zudem ist geplant, die Maßnahme auf Grund der unterschiedlichen Zustandsdaten der Querschnittsbestandteile, die Straße in vier Streckenabschnitte zu unterteilen, da in einigen Abschnitten eine Erneuerung ansteht und in anderen Abschnitten lediglich die bestehende Straße durch Einrichtung einer Fahrradstraße mit den zugehörigen Ausstattungselementen versehen wird.

Die Planung der Fahrradstraße zwischen der Lindenstraße und der Straße In den Wiesen erfolgt nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

 

1. Ausbauabschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße:

in diesem Abschnitt soll die Straße in gesamter Breite (inklusive Gehwege) erneuert werden und nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden.

 

            a. Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m.

 

            b. Gehwege:

 

Die Gehwege in diesem Abschnitt sollen in den Breiten zwischen 2,00 – 2,90 m ausgebaut werden

           

            c. Parkstreifen:

 

Auf der Seite der Wohngrundstücke (südlich) ist ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,00 m entlang des Sicherheitstrennstreifens an der Fahrgasse eingeplant. Der Parkstreifen wird in Pflasterbauweise ausgeführt.

           

            d. Verkehrsgrün:

 

Am Beginn / Ende der Fahrradstraße (Einmündung Krumme Straße / Lindenstraße und Kreuzung Steinfurter Straße / Sprickmannstraße) und im Bereich des gepl. Parkstreifens werden Grünbeete mit Baumbepflanzung / Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung eingeplant. Einfassung der Grünbeete mit 12 cm Hochborden.

Der bestehenden Straßengrünstreifen an der Nordseite der Krumme Straße wird zum Teil als Gehwegfläche überbaut.

 

 

            e. Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels beidseitigen Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

f. Beleuchtung

 

Erneuerung der Beleuchtung durch energieeffiziente Straßenbeleuchtung mit einer LPH von 6 m.

 

2. Ausbauabschnitt zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße

In diesem Abschnitt wird lediglich die Fahrbahn erneuert und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

            a. Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von rund 5,70 m.

 

            b. Gehwege:

 

Die Gehwege in diesem Abschnitt bleiben unverändert bestehen.

           

            c. Parkstreifen:

 

Der vorhandene Parkstreifen entlang der Steinfurter Straße wird in diesem Ausbauabschnitt beibehalten und in einer Breite von 2,00 m in Pflasterbauweise hergestellt.

           

            d. Verkehrsgrün:

 

Im Kreuzungsbereich Schumannstraße / Steinfurter Straße sind Fahrbahneinengungen mit Hilfe von Grünbeeten mit Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung eingeplant. Einfassung der Grünbeete mit 12 cm Hochborden. Zwischen den Grünbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m.

 

            e. Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels beidseitigen Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

            f. Beleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtung bleibt in diesem Ausbauabschnitt erhalten.

 

3. Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße

In diesem Abschnitt sind lediglich Markierungs-und Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

            a. Fahrbahn:

 

Die vorh. Fahrbahn bleibt unverändert bestehen.

 

            b. Gehwege:

 

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

           

            c. Parkstreifen:

 

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Parkstreifenanordnung möglich.

           

            d. Verkehrsgrün:

 

Mit Hilfe von Pflanzbeeten entsteht im Einmündungsbereich Steinfurter Straße / Riedstraße (etwa in Höhe der Grundstückszufahrt Haus-Nr. 125) eine Fahrbahneinengung. Zwischen den Pflanzbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m. In Höhe Haus-Nr. 136 ist eine weitere Fahrgasseneinengung in einer Länge von etwa 5,00 m mit Hilfe von Pflanzbeeten geplant. Auch hier beträgt die Fahrgassenbreite zwischen den Pflanzbeeten 4,00 m. Der Einmündungsbereich Steinfurter Straße / Bastweg wird wie die Einmündung Steinfurter Straße / Riedstraße ausgestattet.

 

            e. Entwässerung:

 

Die vorh. Entwässerungseinrichtungen bleiben unverändert bestehen

 

f. Beleuchtung

 

Erneuerung der Beleuchtung durch energieeffiziente Straßenbeleuchtung mit einer LPH von 6 m.

 

4. Ausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den Wiesen

In diesem Abschnitt erfolgt ein Vollausbau der Fahrbahn und die Fahrradstraße soll nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

            a. Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von rund 4,70 m.

 

            b. Gehwege:

 

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

           

            c. Parkstreifen:

 

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Parkstreifenanordnung möglich.

           

            d. Verkehrsgrün:

 

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Anordnung von Pflanzbeeten möglich.

 

            e. Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels beidseitigen Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

f. Beleuchtung

 

Erneuerung der Beleuchtung durch energieeffiziente Straßenbeleuchtung mit einer LPH von 6 m.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                         1 Nein-Stimme

                                                         1 Enthaltung