Herr van Wüllen gibt einen kurzen Überblick zur Vorlage.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass sie der erneuten Offenlage zustimmen werden. Sie hätten sich gewünscht, dass in der Begründung unter Punkt 7.4 bei der Energieversorgung nicht nur der Eisspeicher erwähnt worden wäre. Durch den Zusammenschluss mehrerer Eigentümer bestehe die Möglichkeit der Wärmeversorgung z. B. auch durch Geothermie oder in einem Teilbereich können die Wärmeversorgung durch einen unterirdischen Eiskeller erfolgen. Dass dies möglich sei, habe die geothermische Untersuchung ergeben, wobei man hier die Möglichkeit habe eine Sektorenplanung für das gesamte Gelände zu machen. Er regt an, dass dies auf jeden Fall noch einmal überprüft werde. Bestärkt werde er auch dadurch, dass man beim Klimafonds den Fördertatbestand 4 – innovative Ideen -  mit hereingebracht habe. Vom Grundgedanken her wäre es eine innovative Idee, die man schon einmal mit einer Grobplanung verfolgen solle, damit ein künftiger Eigentümer der Einfamilien- bzw. Reihenhäusern schon einmal weiß, auf was er sich einlasse und was für Möglichkeiten dann bestünden. Gerade das Europa-Viertel möchte man vom Klimaschutzgedanken voranbringen, weshalb man eine ganzheitliche Lösung anstreben solle.

 

Herr Ortel möchte die Verwaltung bitten, dies bei der fortlaufenden Planung mit zu berücksichtigen. Es gehe ihm darum, dass man sich nicht frühzeitig festlegen solle, sondern auch, dass andere Möglichkeiten mit angesehen und ausgelotet werde. Er möchte wissen, welche Möglichkeiten man brachliegen lasse. Auch die Realisierbarkeit von Wohnungsbauvorhaben hinsichtlich des dramatisch gestiegenen Kostenrahmens, spiele natürlich eine große Rolle. Dies möchte er als Hinweis an die Verwaltung sehen und gleichzeitig mit der Zusage, dass unter Umständen ein entsprechender Antrag gestellt werden solle.

 

Frau Schauer erklärt, dass sie Hinweise gerne entgegennehme. Sie weist darauf hin, dass man gemeinsam mit den Stadtwerken das Energiekonzept erarbeitet habe, was auch hier durch den Ausschuss gegangen sei. Sie würde sich gerne mit Herrn Doerenkamp und Herrn Ortel im Nachgang über die Thematik unterhalten. Für den Beschluss des Bebauungsplans sei es aber unerheblich, solange es keine größeren Flächen in Anspruch nehme. Wichtig für den Bebauungsplan sei erst einmal, dass eine Energieversorgung funktioniere.

 

Herr Hachmann lässt über die Beschlussteile I. und II. einzeln abstimmen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350, Kennwort: "Europa –Viertel am Waldhügel", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für einen Monat erneut öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden, die im Folgenden aufgelistet sind:

 

-          Anpassung der Legende (1 - 2)

-          Verringerung der überbaubaren Fläche (3-4)

-          Verlegung der Versorgungsflächen (5.1/5.2)

-          Verlegung des Fuß- und Radweges und Reduzierung der überbaubaren Fläche (6)

-          Darstellung des LPB V

-          Verlegung/Wegfall des Fuß- und Radweges (8.1/8.2 u. 9)

-          Darstellung einer neuen Versorgungsfläche (10)

-          Verlegung der Versorgungsfläche (11.1/11.2)

-          Gebäudehöhe im Sondergebiet von 13 m auf 14 m erhöht

-          Überschreitung der überbaubaren Fläche im WA 3 für Terrassenüberdachung um 2,0 m zulässig

-          Ergänzung der textlichen Festsetzung um zwei Hinweise

-          Anpassung des Umweltberichtes

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:         durch die südliche Grenze der Mittelstraße bis auf Höhe der Hausnummer 6, ab hier nördliche Grenze des Flurstücks 488 Flur 113 Gemarkung Rheine-Stadt bis zur Höhe Catenhorner Straße 22,

im Osten:           durch die östliche Grenze der Catenhorner Straße von Hausnummer 19-31 (Flurstück 507, Flur 108 Gemarkung Rheine-Stadt teilweise) inklusive der Einmündung des Schneewittchenwegs (Flurstück 649, Flur 108 Gemarkung Rheine-Stadt teilweise), ab Hausnummer 33 bis zur Einmündung Bühnertstraße durch die westliche Grenze der Catenhorner Straße,

im Süden:          durch die Bühnertstraße und durch die nördliche Grenze des Flurstücks 85,

im Westen:        durch die Darbrookstraße.

 

Die Flurstücke befinden sich – bis auf die explizit benannten Ausnahmen - in der Flur 107 der Gemarkung Rheine Stadt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig