Herr van Wüllen erklärt kurz den Sachstand.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Europa – Viertel am Waldhügel", nebst beigefügter Begründung für einen Monat erneut öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden, die im Folgenden aufgelistet sind:

 

-          Darstellung der geplanten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage

-          Anpassung des Geltungsbereiches um eine kleine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche

-          Ergänzung der Angabe der Zweckbestimmungen von den Sondergebieten in der Planzeichnung als Mobilitäts-Hubs

-          Redaktionelle Anpassung des Titels/ der Überschrift des Umweltberichtes, gilt für den Bebauungsplan und für die Flächennutzungsplanung

-          Ergänzung des Umweltberichtes um die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung „Nullvariante“

-          Ergänzung der Begründung mit einem Kapitel zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz zu den Hochwasser- und Starkregenereignissen

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:         durch die Mittelstraße,

im Osten:           durch die Catenhorner Straße und durch die westliche Grenze der Flurstücke 22-25 parallel um 23,0 m nach Westen verschoben,

im Süden:          durch Bühnerstraße parallel um 48,0 m nach Norden verschoben,

im Westen:        durch die östliche Grenze der Flurstücke 10, 11, 13, 14, 16, 32-35, 78, 80 und durch die östliche Grenze vom Flurstück 85 parallel um 31,0 m nach Osten verschoben.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 107 der Gemarkung 55203 Rheine Stadt.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig