Frau Schauer bedankt sich für die Anregungen, die sie vorab eingereicht bekommen habe. Somit konnten diese im Vorfeld gut aufbereitet werden. Sie gehe davon aus, dass die Antragsteller ihre Anträge noch einmal vorstellen werden.

 

Herr Himmler erklärt, dass sie dem Beschluss so nicht zustimmen werden. Er weist darauf hin, dass sie die landwirtschaftliche Fläche 006 in Gellendorf nicht als sinnvolle Abrundung des Ortsteils ansehen, sondern als erster Schritt für das Zusammenwachsen der beiden Teilbereiche in Gellendorf. Auch die Erweiterung östlich der B 481, die die CDU angeregt habe, halten sie nicht für notwendig.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass man verschiede Vorstellungen habe, was Elte angehe. Die Planungen, die die Verwaltung für Elte vorgesehen habe, möchten sie erweitern, sodass sie bei Punkt 14 der Eingaben, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werden, sondern sie hier auf ihren ursprünglichen Antrag verweisen möchten. Für den Ortsteil Elte, bitten sie um Überprüfung der Einwohnerzahl, ob diese über 2000 Einwohner liege, damit dann dort ein allgemeiner Siedlungsbereich festgestellt werden könne, der nicht in den Außenbereich falle. Im Falle eines positiven Ergebnisses, wovon er ausgehe, sei dies dann im Rahmen der Regionalplanänderung mit einzubringen. Weiter erklärt Herr Doerenkamp, dass man auf der Suche nach Gewerbeflächen sei. Im Bereich Mesum habe man östlich der B 481 eine Potenzialfläche für den gewerblichen, industriellen Bereich gesehen. Auch hier möchten sie bitten, dies in den Regionalplan mit aufzunehmen, damit man bei der Gewerbeflächenentwicklung weiterkomme.

 

Frau Dr. Kordfelder erklärt, dass man sich auf die ergänzenden Beschlussempfehlungen der Verwaltung konzentriert habe. Sie fragt die Antragsteller zum Thema Elte, was sie definieren möchten. Sie haben sich gefragt, was der Unterschied zwischen Stadtteil, Ortsteil und Ortslage sei. Sie finde, dass die Verwaltung sehr deutlich gemacht habe, dass ohne Festlegung eines allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) es viel einfacher sei, auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Flächenwahl flexibler umzugehen. Gleichwohl gebe es eine harmonisierende Beschlussempfehlung, bezogen auf das Thema Ortslage. Hierbei stelle sich die Frage, wie man auf die Zielgröße größer 2000 Einwohner komme. Frau Dr. Kordfelder erklärt, dass sie die Vorschläge der Verwaltung als ergänzende Beschlussempfehlung unterstützen, aber zu Punkt 14 der Eingabe abweichen. Sie seien zu der Entscheidung gekommen nicht anzuregen, den ASB im Bereich Gellendorf zu erweitern.

 

Herr Rennemeier bezieht sich auf die große und lange Fläche 001, die die Klimaschneise bzw. den Grünstreifen zwischen Altenrheine und Schotthock mit einbeziehe. Er habe durch die Stadtklimaanalyse gehofft, dass man schon die ein oder andere Information bekommen könne. Ihm sei wichtig, bei einer möglichen Entwicklung der Flächen, die Stadtklimaanalyse mit einzubeziehen und den Grünstreifen entsprechend zu erhalten. Weiter gehe es ihm um die Fläche 012 südlich des Walshagenparks. Hier seien sie vom Walshagenparkverein angesprochen worden, weil diese Fläche möglicherweise als Erweiterung für den Walshagenpark in Betracht gezogen werden solle. Er frage sich, inwieweit dies durch die Änderung des Regionalplans durchkreuzt werde.

 

Frau Schauer erklärt die unterschiedlichen Begrifflichkeiten, wie ein Stadtteil unterschiedlich definiert werden könne. Beim Regionalplan gehe es um die gewachsene Ortslage. Ihre Vermutung zu Elte sei, dass man dort die 2000 Einwohner nicht erreichen werde. Nur statistisch gesehen habe man die 2000 Einwohner in Elte erreicht, wobei es viele Hoflagen und Weiler gebe, die beim Regionalplan nicht mitzählen. Dies könne man noch einmal überprüfen lassen. Sie weist darauf hin, dass es aber auch sein könne, dass die Bezirksregierung dies nicht so eng sehe, und Elte, auch mit knapp unter 2000 Einwohnern, mit aufnehmen würde, wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen. Zur Nachfrage von Herrn Rennemeier erklärt sie, dass Altenrheine schon lange nach einer Möglichkeit der Wohngebietserweiterung suche. Im Vergleich zu früher könne man jetzt den 2-3-fachen Bedarf in den Regionalplan mit aufnehmen, damit man später bei der Detailplanung nicht ständig eine Änderung benötige. Später können dann in einem Bauleitplanverfahren die verschiedenen Belange mit abgewogen werden, wobei das Thema der Frischluftschneisen und der städtebaulichen Trennung etc. mitberücksichtigen werden könne. Ähnlich sei es auch am Walshagenpark, wenn man dort eine Parkanlage machen möchte. Sie könne sich vorstellen, dass man dort dann den Allgemeinen Siedlungsbereich benötige.

 

Herr Winnemöller erklärt zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen allgemeinen Siedlungsbereich STRHE 001 (Moosvennstraße/Willibrordstraße), dass dieser komplett im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes IV. Emsaue-Nord liege. Damit sei er als Naturraum nach dem Landschaftsgesetz NW „Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und Entwicklung der Landschaft“ geschützt und von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

Herr van Wüllen erläutert, dass durch die Regionalplanpotenzialflächenanalyse keine Festsetzung in Bezug auf die zwingende Entwicklung, getroffen werde. Es sei durchaus so, dass es in Landschaftsplänen unterschiedliche Kategorien gebe. Sollte man zu der Überzeugung kommen, dass dort eine Flächenentwicklung in Sachen baulicher Art stattfinden solle, würde dies ins Verfahren gegeben. Wenn hierfür dann ein Bebauungsplan aufgestellt würde und man in der Abwägung zu dem Ergebnis komme, dass eine bauliche Nutzung dort in Frage käme, würde der Bebauungsplan dann den Landschaftsplan ersetzen. Er erklärt, dass z. B. ein Landschaftsschutzgebiet, anders als ein Naturschutzgebiet, kein Ausschlusskriterium, sondern ein Abwägungskriterium sei.

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf der Änderung des Regionalplanes der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Münster zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zu verfassen und einzureichen,

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                           3 Nein-Stimmen

 

 unter Einarbeitung der im folgernden beschlossenen Ergänzungen:

 

·         Ergänzende Beschlussempfehlungen:

zu Punkt 1 der Eingaben (Anlage 6):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, den in der Vorlage 235/23 vorgeschlagenen Ergänzungsbereich an der Elter Straße, nicht herauszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                           4 Nein-Stimmen



     zu Punkt 12 der Eingaben (Anlage 6):
      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Einwohnerzahlen der Ortslage Elte im Hinblick auf die           Zielgröße > 2.000 Einwohner zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine             Aufnahme der Ortslage Elte in den Allgemeinen Siedlungsbereich im Rahmen       der Regionalplanänderung anzuregen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig



         zu Punkt 13 der Eingaben (Anlage 6)

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass         die Stadt Rheine in Ihrer Stellungnahme zur Regionalplanänderung anregt, die           Flächen östlich der B481 als Potentialflächen für den gewerblich-industriellen            Bereich (GIB-P) in den Regionalplan aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                           4 Nein-Stimmen



         zu Punkt 14 der Eingaben (Anlage 6)
            Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, im             Verfahren zur Regionalplanänderung nicht anzuregen, den Allgemeinen           Siedlungsbereich (ASB) im Bereich Gellendorf zu erweitern.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                           9 Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                mehrheitlich