Herr Gausmann
gibt an, dass der Verein sich in die neue Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzgebung habe einbringen können. Mit den Verfahrenslotsen
seien vereinfachende gesetzlich Rahmenbedingungen geschaffen worden. Er regt an
zu überlegen, welche weiteren Maßnahmen unter welchen finanziellen
Rahmenbedingungen in der stationären Jugendhilfe für die Übergänge entwickelt
werden könnten.
Frau Dr.
Melanie Overbeck, 1. Vorsitzende Careleaver e. V., stellt den Verein vor (Anlage 1).
Frau Egelkamp
informiert, dass die Wohlfahrtsverbände für die jugendlichen Menschen ab 14
Jahren wieder Informationsordner für die Nachbetreuung anlege. Sie empfiehlt
dem Ausschuss sich damit zu beschäftigen, wer sich um was bei der Nachbetreuung
kümmern solle.
Frau Overesch
zeigt sich beeindruckt, vor wie vielen Herausforderungen diese jungen Menschen
stehen würden. Sie schlägt vor, das Thema „Hilfesysteme in Rheine“ auf die
Tagesordnung einer Jugendhilfeausschusssitzung zu nehmen.
Herr Hewing äußerst, dass er eine kontinuierliche Beziehung für entscheidend halte, da ein Wechsel der Gruppe, der Betreuungsperson oder des Mitarbeitenden im Jugendamt für das Pflegekind schwierig sei. Es gebe viele gelungene Pflegefälle, wo Careleaver über Jahre hinweg mit ihrer gefundenen Familie in Kontakt bleiben würden.
Frau Overbeck
informiert, dass Familien für die Nachbetreuung Anspruch auf eine
Unterstützungsleistung hätten.
Auf die Frage
von Frau Leskow antwortet sie, dass sie nicht nennen könne, wie viele
Mitglieder ehemalige Pflegekinder gewesen seien. In den Netzwerktreffen sei
festgestellt worden, dass viele Mitglieder in einer Pflegefamilie gewesen und
danach nochmal in Obhut genommen worden seien, weshalb die Arbeitsgruppe
Pflegekinder gegründet worden sei. Später seien andere Mitglieder mit der
Erkenntnis befragt worden, dass diese Doppelkonstellation sehr häufig vorliege.
Sie erklärt,
dass der Vorstand und die ehrenamtlichen Mitglieder die inhaltliche Arbeit
durchführen würden und die Mitarbeiter(innen) der Koordinierungsstelle unterstützend
tätig seien. Weiterhin informiert sie über die Aufgabenbereiche der einzelnen
Mitarbeiter(innen) der Koordinierungsstelle.
Herr Fühner
gibt an, dass der Caritasverband Rheine e. V. ein Wohnhaus für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung, also keine klassische Jugendhilfeeinrichtung,
führe. Er fragt, ob es bei dem Careleaver e. V. auch Careleaver mit Behinderung
gebe, die aus einer Eingliederungshilfe kommen würden, und der Verein dafür
oder für andere Ausrichtungen Ansprechpersonen habe. Zudem interessiere ihn die
Altersstruktur der Careleaver(innen).
Frau Overbeck
antwortet, dass das Alter der Mitglieder zwischen 18 und 73 Jahren liege. Die
Hälfte der Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle seien Careleaver; die
Geschäftsführerin sei schon Vereinsmitglied gewesen. Der Verein habe wenige aus
der Eingliederungshilfe kommende Mitglieder, jedoch viele mit Behinderung, die
in der Jugendhilfe groß geworden seien.
Herr Hülsbusch
spricht sich dafür aus, dass die sich im Systemwechsel befindenden jungen Erwachsenen
mit der gleichen Sensibilität wie beim Kinderschutz betrachten werden müssten.
Wo eine beidseitige Beziehung gewachsen sei, werde die Betreuung oft von den
Jugendhilfeeinrichtungen ehrenamtlich organisiert. Das sei in der Fläche aber
nicht machbar. Geklärt werden müsse, was den Kindern und Jugendlichen in der
Jugendhilfe vermittelt werden müsse, damit sie den Weg in die Eigenständigkeit
bewältigen könnten.
Kinder und Jugendliche, die aus Pflegefamilien zurück in die Jugendhilfe kämen, seien oft traumatisiert, wofür der Caritasverband e. V. entsprechende therapeutische Programme vorhalte. Es sei wichtig, genau hinzuschauen, ob ein Kind zu einer Pflegefamilie passe, um einen Wechsel von einer Pflegefamilie zur nächsten zu verhindern.
Er findet, dass
die Beweislast umgedreht werden müsse, so dass die Jugendhilfe zu prüfen hätte,
ob der Jugendliche mit 18 Jahren in der Lage sei, seine Dinge zu regeln oder
noch bis maximal zum 21. Lebensjahr in der Einrichtung verbleiben müsse.
Frau Overbeck
gibt an, dass für Menschen im Alter zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr nach
dem Gesetz Hilfen zu gewähren seien. In der Praxis sehe das wegen der hohen
Kosten oft umgekehrt aus.
Sie führt
weiter aus, dass viele Mitglieder einen guten Weg gemacht hätten. Alle eint,
dass sie eine Person gehabt hätten, an die sie sich hätten wenden können und
von der sie unterstützt worden seien, unabhängig davon, ob diese Person aus der
Jugendhilfe, dem Jugendamt oder ein(e) Lehrer(in) gewesen sei.
Auf die Frage
von Herrn Dr. Grävinghoff antwortet sie, dass die Förderung vom
Bundesfamilienministerium bis 2026 laufe. Da es sich um eine
Anschubfinanzierung handele, sei die Weiterführung fraglich. Sämtliche
Erziehungshilfefachverbände stünden hinter dem Verein und eine Referentin kümmere
sich um die Weiterfinanzierung und wie der Verein weiter ausgebaut werden
könne.
Alle Ausschussmitglieder mit Wortbeiträgen loben die Vereinsarbeit und bezeichnen sie als wichtig.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Verein Careleaver e. V. zur
Kenntnis.