Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann gibt an, dass der Verein sich in die neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetzgebung habe einbringen können. Mit den Verfahrenslotsen seien vereinfachende gesetzlich Rahmenbedingungen geschaffen worden. Er regt an zu überlegen, welche weiteren Maßnahmen unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen in der stationären Jugendhilfe für die Übergänge entwickelt werden könnten.

 

Frau Dr. Melanie Overbeck, 1. Vorsitzende Careleaver e. V., stellt den Verein vor (Anlage 1).

 

Frau Egelkamp informiert, dass die Wohlfahrtsverbände für die jugendlichen Menschen ab 14 Jahren wieder Informationsordner für die Nachbetreuung anlege. Sie empfiehlt dem Ausschuss sich damit zu beschäftigen, wer sich um was bei der Nachbetreuung kümmern solle.

 

Frau Overesch zeigt sich beeindruckt, vor wie vielen Herausforderungen diese jungen Menschen stehen würden. Sie schlägt vor, das Thema „Hilfesysteme in Rheine“ auf die Tagesordnung einer Jugendhilfeausschusssitzung zu nehmen.

 

Herr Hewing äußerst, dass er eine kontinuierliche Beziehung für entscheidend halte, da ein Wechsel der Gruppe, der Betreuungsperson oder des Mitarbeitenden im Jugendamt für das Pflegekind schwierig sei. Es gebe viele gelungene Pflegefälle, wo Careleaver über Jahre hinweg mit ihrer gefundenen Familie in Kontakt bleiben würden.

 

Frau Overbeck informiert, dass Familien für die Nachbetreuung Anspruch auf eine Unterstützungsleistung hätten.

 

Auf die Frage von Frau Leskow antwortet sie, dass sie nicht nennen könne, wie viele Mitglieder ehemalige Pflegekinder gewesen seien. In den Netzwerktreffen sei festgestellt worden, dass viele Mitglieder in einer Pflegefamilie gewesen und danach nochmal in Obhut genommen worden seien, weshalb die Arbeitsgruppe Pflegekinder gegründet worden sei. Später seien andere Mitglieder mit der Erkenntnis befragt worden, dass diese Doppelkonstellation sehr häufig vorliege.

 

Sie erklärt, dass der Vorstand und die ehrenamtlichen Mitglieder die inhaltliche Arbeit durchführen würden und die Mitarbeiter(innen) der Koordinierungsstelle unterstützend tätig seien. Weiterhin informiert sie über die Aufgabenbereiche der einzelnen Mitarbeiter(innen) der Koordinierungsstelle.

 

Herr Fühner gibt an, dass der Caritasverband Rheine e. V. ein Wohnhaus für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, also keine klassische Jugendhilfeeinrichtung, führe. Er fragt, ob es bei dem Careleaver e. V. auch Careleaver mit Behinderung gebe, die aus einer Eingliederungshilfe kommen würden, und der Verein dafür oder für andere Ausrichtungen Ansprechpersonen habe. Zudem interessiere ihn die Altersstruktur der Careleaver(innen).

 

Frau Overbeck antwortet, dass das Alter der Mitglieder zwischen 18 und 73 Jahren liege. Die Hälfte der Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle seien Careleaver; die Geschäftsführerin sei schon Vereinsmitglied gewesen. Der Verein habe wenige aus der Eingliederungshilfe kommende Mitglieder, jedoch viele mit Behinderung, die in der Jugendhilfe groß geworden seien.

 

Herr Hülsbusch spricht sich dafür aus, dass die sich im Systemwechsel befindenden jungen Erwachsenen mit der gleichen Sensibilität wie beim Kinderschutz betrachten werden müssten. Wo eine beidseitige Beziehung gewachsen sei, werde die Betreuung oft von den Jugendhilfeeinrichtungen ehrenamtlich organisiert. Das sei in der Fläche aber nicht machbar. Geklärt werden müsse, was den Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe vermittelt werden müsse, damit sie den Weg in die Eigenständigkeit bewältigen könnten.

 

Kinder und Jugendliche, die aus Pflegefamilien zurück in die Jugendhilfe kämen, seien oft traumatisiert, wofür der Caritasverband e. V. entsprechende therapeutische Programme vorhalte. Es sei wichtig, genau hinzuschauen, ob ein Kind zu einer Pflegefamilie passe, um einen Wechsel von einer Pflegefamilie zur nächsten zu verhindern. 

 

Er findet, dass die Beweislast umgedreht werden müsse, so dass die Jugendhilfe zu prüfen hätte, ob der Jugendliche mit 18 Jahren in der Lage sei, seine Dinge zu regeln oder noch bis maximal zum 21. Lebensjahr in der Einrichtung verbleiben müsse.

 

Frau Overbeck gibt an, dass für Menschen im Alter zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr nach dem Gesetz Hilfen zu gewähren seien. In der Praxis sehe das wegen der hohen Kosten oft umgekehrt aus.

 

Sie führt weiter aus, dass viele Mitglieder einen guten Weg gemacht hätten. Alle eint, dass sie eine Person gehabt hätten, an die sie sich hätten wenden können und von der sie unterstützt worden seien, unabhängig davon, ob diese Person aus der Jugendhilfe, dem Jugendamt oder ein(e) Lehrer(in) gewesen sei.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Grävinghoff antwortet sie, dass die Förderung vom Bundesfamilienministerium bis 2026 laufe. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handele, sei die Weiterführung fraglich. Sämtliche Erziehungshilfefachverbände stünden hinter dem Verein und eine Referentin kümmere sich um die Weiterfinanzierung und wie der Verein weiter ausgebaut werden könne.

 

Alle Ausschussmitglieder mit Wortbeiträgen loben die Vereinsarbeit und bezeichnen sie als wichtig.   

     


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Verein Careleaver e. V. zur Kenntnis.