Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Herr Hewing begrüßt den Vorschlag zu den Eintrittsgeldern. Er bittet um Informationen zu den erwarteten Mindereinnahmen. Außerdem möchte er wissen, ob durch diese Maßnahme auch Personalkosten eingespart werden, da niemand mehr für die Kassiervorgänge benötigt wird. Hierzu entgegnet Herr de Groot-Dierks, dass Mindererträge, wie in der Vorlage ausgewiesen, in Höhe von 8 T€ pro Jahr erwartet werden. Personaleinsparungen sind nicht zu erwarten, da bereits jetzt, der Eintritt durch das vorhandene und aus Versicherungsgründen notwendige Bewachungspersonal kassiert wird.

 

Frau Homann-Eckhardt regt an, dass die Entscheidung, ob Eintrittsgelder bei Sonderausstellungen erhoben werden, grundsätzlich durch die Verwaltung bzw. die Städtischen Museen getroffen werden sollte, da diese besser beurteilen könnten, ob es sich um eine sogenannte „große Sonderausstellung“ handelt. Deshalb solle bei Ziffer 2 des Beschlussvorschlages das Wort „kann“ eingefügt werden. Außerdem schlägt die CDU-Fraktion vor, dass der Verzicht auf Eintrittsgelder zunächst für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen werden sollte, um so auch zu sehen, ob sich im Eigenbetrieb andere Notwendigkeiten oder Möglichkeiten ergeben.

 

Frau Floyd-Wenke spricht sich gegen eine weitere Befristung beim Verzicht auf Eintrittsgelder aus. Nach ihrer Kenntnis seien Eintrittsgelder in Museen nicht mehr zeitgemäß.

 

Der Kulturausschuss macht deutlich, dass die Entscheidung über Eintrittsgelder bei Sonderausstellungen (vgl. Ziffer 2 des Beschlusses) mit der beschlossenen Formulierung in die Verantwortung der Verwaltung gelegt wird.


Beschluss:

1.         Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, für die Jahre 2024 und 2025 grundsätzlich freien Eintritt für den Besuch der ständigen Sammlung in den Städtischen Museen (Falkenhof Museum, Josef-Winckler-Haus, Museum Kloster Bentlage) zu gewähren.

2.         Lediglich für große Sonderausstellungen kann ein Eintrittsgeld von 5 € pro Erwachsener, 3 € pro Erwachsener bei Gruppen ab 10 Personen und 3 € für Berechtigte mit Ausweis (Schwerbehinderte, Studierende, Ehrenamtliche, Auszubildende, Freiwilligendienste) erhoben werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Zu 1:

11 Ja-Stimmen                                              5 Nein-Stimmen                 1 Enthaltung

Zu 2:

Einstimmig