Sitzung: 28.09.2023 Sozialausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 198/23/1
Herr Wever
erklärt sich für befangen.
Herr Gausmann
informiert, dass die Ursprungsvorlage (198/23) am 31. Mai 2023 aufgrund von
Beratungsbedarf von der Tagesordnung genommen worden sei. Diese
Ergänzungsvorlage enthalte den umfangreichen Fragenkatalog der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und die Antworten der Verwaltung.
Frau Friedrich
bedankt sich für den längeren Prozess, der sie ein Stück weit abgeholt habe.
Sie bezieht sich auf die Ratssitzung am Dienstag und die schmale Haushaltslage.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benötige eine Übersicht nach pflichtigen und
nicht pflichtigen Aufgaben und wie diese finanziert würden, um eventuelle
Einsparpotenziale im sozialen Bereich erkennen und politisch steuern zu können.
Frau
Floyd-Wenke schließt sich dem Gesagten an und erwartet, dass die Verwaltung
Einsparpotenziale von sich aus vorschlagen werde.
Weiter führt
sie aus, dass ihr die Angabe, dass alle Verträge vom 1. Januar 2024 bis zum 31.
Dezember 2028 gehen würden, nicht transparent genug sei. Sie möchte wissen,
wann welcher Vertrag mit welcher Laufzeit abgeschlossen und verlängert worden
sei.
Herr Gausmann
erwidert, dass vor langer Zeit entschieden worden sei, alle Verträge auf eine
5-jährige Laufzeit zu befristen. Seitdem würden die Verträge identisch
gebündelt. Er schildert, dass die Caritas-Verträge zuletzt für den Zeitraum vom
1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 geschlossen worden seien. Die Verträge für
die Jugendarbeit müssten zum Beispiel zum 1. August 2025 für weitere 5 Jahre
verabschiedet werden und die mit dem Deutschen Kinderschutzbund müssten in 2027
neu gemacht werden.
Herr Lewinski
beschreibt die Ergänzungsvorlage als gut aufbereitet. Für die FDP-Fraktion sei
nachvollziehbar, dass ein Trägerwechsel, der zum Wegfall der vom Land und Bund
geförderten Stelle führen würde, nicht in Frage komme. Vorhandene
Doppelstrukturen seien erläutert worden. Offen bleibe für seine Fraktion,
welche der heute für die nächsten fünf Jahre zu beschließenden Stellen und
deren vertraglichen Aushandlungen tatsächlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben
oder zusätzlich freiwillige Leistungen umfassen würden. Wie der Bürgermeister
und der Kämmerer am Dienstag anlässlich der Einbringung in den Haushalt 2024
deutlich gemacht hätten, seien Steuererhöhungen unvermeidbar und jede Aufgabe
auf den Prüfstand zu stellen. Somit sei für seine Fraktion der Unterschied
zwischen notwendiger Pflichtleistung und freiwillig übernommener Zusatzleistung
ein wichtiger Grundsatz für jede Entscheidungsfindung. Die FDP-Fraktion habe
zusammen mit der CDU-Fraktion vor langer Zeit diese Angaben im Haushaltsplan
für sämtliche Ausgabenpositionen gefordert.
Herr Ortel
kommentiert, dass die Ergänzungsvorlage viel Klarheit geschaffen habe.
Herr Gausmann
erklärt, welche Gründe eine vorzeitige Kündigung (Beschlussvorschlag 4) wann möglich oder nicht möglich machen
würden. Dabei benennt er den Fachkräftemangel und ein eventuell für 10 Jahre zu
entwickelndes Haushaltssicherungskonzept.
Herr Ortel
versteht, dass die heutige Entscheidung durch die bevorstehenden
Haushaltsplanberatungen nochmal auf den Prüfstand kommen könnte.
Herr Krage
regt an, feinere Maßnahmenkriterien für die qualitative Berichterstattung
darzustellen, damit die Erfolge einzelner Maßnahmen gemessen werden könnten.
Herr Gausmann
antwortet auf die Fragen von Herrn Krage, dass der Träger zu den umfangreichen
Leistungsbeschreibungen eine Nachweispflicht habe. In dem jährlich
stattfindenden Qualitätsdialog werde geprüft, ob die Leistungen erbracht worden
seien. Nicht erbrachte Leistungen oder falls die Stadt Rheine nicht zahlen
würde, könnte ein Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Falls gewünscht,
könne die Verwaltung den Träger für 2024/Anfang 2025 bitten, eine
Berichterstattung für den Sozialausschuss vorzubereiten.
Herr Krage
schlägt vor, dass die Verwaltung eine zusätzliche stichprobenartige
Berichterstattung durchführen solle, damit die Politik die Arbeitsweisen
nachvollziehen könne.
Frau
Eggenkämper fragt, ob im Falle einer vorzeitigen Kündigung die für 5 Jahre
zweckgebundenen Drittmittel zurückzuzahlen seien.
Herr Gausmann
antwortet, dass die Drittmittel jahrgangsbezogen und verausgabte Mittel nicht
zurückzuzahlen seien.
Frau
Floyd-Wenke erinnert an die Fördermittel zum Thema präventiver Wohnraum, dessen
Auftrag ebenfalls an den Caritasverband Rheine e. V. gegangen sei. Die Fraktion
DIE LINKE habe bei der Verwaltung nachfragen müssen, warum die angekündigte
Stelle noch nicht besetzt worden sei. Sie habe von Frau Gehrke mitgeteilt
bekommen, dass die Stelle aufgrund von Fachkräftemangel erst nach 9 Monaten
habe besetzt werden können.
Herr Gausmann fügt hinzu, dass der Caritasverband Rheine e. V. für die 9 Monate kein Geld von der Verwaltung bekommen habe.
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e. V.
zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung
ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den
nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten
abzuschließen bzw. fortzusetzen.
a.
Leistungen der
existenzsichernden Hilfen (gesamt) 2,5 Stellenanteile
o Schuldner- und Insolvenzberatung 90 % Förderquote
o Wohnungsnotfallhilfe und allg. Sozialberatung
b.
Projekt zur Akquise,
Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in
wirtschaftlich prekären Lebenssituationen
0,25
Stellenanteile
97
% Förderquote
c.
Fachstelle Migration
(gesamt) 2,89 Stellenanteile
o Flüchtlingsberatung der Caritas Rheine 60 % Förderquote
o Sprachmittler-Pool für die Stadt Rheine
o Interkulturelles Begegnungszentrum Centro S.
Antonio
o Gendersensitive Migrationsarbeit
o Interkulturelle Öffnung – IKÖ „Kulturen erleben“
o Förder- und Unterstützungsangebote im Auftrag der
Stadt Rheine
ausgehend von den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.
d.
Psychosoziale
Beratungsstelle (PSB) 2,0
Stellenanteile
50
% Förderquote
e.
Ambulante
Suchtkrankenhilfe / Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches
Glücksspiel
o Ambulante Suchtkrankenhilfe 1,0 Stellenanteile
50
% Förderquote
o Prävention pathologisches Glücksspiel 1,0 Stellenanteile
90
% Förderquote
f.
Beratungsstelle für
ältere Menschen und Angehörige 1,0 Stellenanteile
50
% Förderquote
g.
Umsetzung Sozialplan
Alter unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Sozialberichts Senioren 0,5
Stellenanteile
70
% Förderquote
h.
Wohnberatungsagentur
für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen 1,0 Stellenanteile
25
% Förderquote
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger
Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher
Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel
bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
3.
Die vertragliche
Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20 % der
Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines
Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu
fixieren.
4.
Die Vertragslaufzeit
ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine
vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht
vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (1 Enthaltung)