Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Herr Wever erklärt sich für befangen.

 

Herr Gausmann informiert, dass die Ursprungsvorlage (198/23) am 31. Mai 2023 aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung genommen worden sei. Diese Ergänzungsvorlage enthalte den umfangreichen Fragenkatalog der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Antworten der Verwaltung.

 

Frau Friedrich bedankt sich für den längeren Prozess, der sie ein Stück weit abgeholt habe. Sie bezieht sich auf die Ratssitzung am Dienstag und die schmale Haushaltslage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benötige eine Übersicht nach pflichtigen und nicht pflichtigen Aufgaben und wie diese finanziert würden, um eventuelle Einsparpotenziale im sozialen Bereich erkennen und politisch steuern zu können.

 

Frau Floyd-Wenke schließt sich dem Gesagten an und erwartet, dass die Verwaltung Einsparpotenziale von sich aus vorschlagen werde.

 

Weiter führt sie aus, dass ihr die Angabe, dass alle Verträge vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gehen würden, nicht transparent genug sei. Sie möchte wissen, wann welcher Vertrag mit welcher Laufzeit abgeschlossen und verlängert worden sei.

 

Herr Gausmann erwidert, dass vor langer Zeit entschieden worden sei, alle Verträge auf eine 5-jährige Laufzeit zu befristen. Seitdem würden die Verträge identisch gebündelt. Er schildert, dass die Caritas-Verträge zuletzt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 geschlossen worden seien. Die Verträge für die Jugendarbeit müssten zum Beispiel zum 1. August 2025 für weitere 5 Jahre verabschiedet werden und die mit dem Deutschen Kinderschutzbund müssten in 2027 neu gemacht werden.

 

Herr Lewinski beschreibt die Ergänzungsvorlage als gut aufbereitet. Für die FDP-Fraktion sei nachvollziehbar, dass ein Trägerwechsel, der zum Wegfall der vom Land und Bund geförderten Stelle führen würde, nicht in Frage komme. Vorhandene Doppelstrukturen seien erläutert worden. Offen bleibe für seine Fraktion, welche der heute für die nächsten fünf Jahre zu beschließenden Stellen und deren vertraglichen Aushandlungen tatsächlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben oder zusätzlich freiwillige Leistungen umfassen würden. Wie der Bürgermeister und der Kämmerer am Dienstag anlässlich der Einbringung in den Haushalt 2024 deutlich gemacht hätten, seien Steuererhöhungen unvermeidbar und jede Aufgabe auf den Prüfstand zu stellen. Somit sei für seine Fraktion der Unterschied zwischen notwendiger Pflichtleistung und freiwillig übernommener Zusatzleistung ein wichtiger Grundsatz für jede Entscheidungsfindung. Die FDP-Fraktion habe zusammen mit der CDU-Fraktion vor langer Zeit diese Angaben im Haushaltsplan für sämtliche Ausgabenpositionen gefordert.

 

Herr Ortel kommentiert, dass die Ergänzungsvorlage viel Klarheit geschaffen habe.

 

Herr Gausmann erklärt, welche Gründe eine vorzeitige Kündigung (Beschlussvorschlag 4) wann möglich oder nicht möglich machen würden. Dabei benennt er den Fachkräftemangel und ein eventuell für 10 Jahre zu entwickelndes Haushaltssicherungskonzept.

 

Herr Ortel versteht, dass die heutige Entscheidung durch die bevorstehenden Haushaltsplanberatungen nochmal auf den Prüfstand kommen könnte.

 

Herr Krage regt an, feinere Maßnahmenkriterien für die qualitative Berichterstattung darzustellen, damit die Erfolge einzelner Maßnahmen gemessen werden könnten.

 

Herr Gausmann antwortet auf die Fragen von Herrn Krage, dass der Träger zu den umfangreichen Leistungsbeschreibungen eine Nachweispflicht habe. In dem jährlich stattfindenden Qualitätsdialog werde geprüft, ob die Leistungen erbracht worden seien. Nicht erbrachte Leistungen oder falls die Stadt Rheine nicht zahlen würde, könnte ein Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Falls gewünscht, könne die Verwaltung den Träger für 2024/Anfang 2025 bitten, eine Berichterstattung für den Sozialausschuss vorzubereiten.

 

Herr Krage schlägt vor, dass die Verwaltung eine zusätzliche stichprobenartige Berichterstattung durchführen solle, damit die Politik die Arbeitsweisen nachvollziehen könne.

 

Frau Eggenkämper fragt, ob im Falle einer vorzeitigen Kündigung die für 5 Jahre zweckgebundenen Drittmittel zurückzuzahlen seien.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Drittmittel jahrgangsbezogen und verausgabte Mittel nicht zurückzuzahlen seien.

 

Frau Floyd-Wenke erinnert an die Fördermittel zum Thema präventiver Wohnraum, dessen Auftrag ebenfalls an den Caritasverband Rheine e. V. gegangen sei. Die Fraktion DIE LINKE habe bei der Verwaltung nachfragen müssen, warum die angekündigte Stelle noch nicht besetzt worden sei. Sie habe von Frau Gehrke mitgeteilt bekommen, dass die Stelle aufgrund von Fachkräftemangel erst nach 9 Monaten habe besetzt werden können.

 

Herr Gausmann fügt hinzu, dass der Caritasverband Rheine e. V. für die 9 Monate kein Geld von der Verwaltung bekommen habe.       


Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e. V. zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten abzuschließen bzw. fortzusetzen.

 

a.      Leistungen der existenzsichernden Hilfen (gesamt)          2,5     Stellenanteile

o  Schuldner- und Insolvenzberatung                                   90 %  Förderquote

o  Wohnungsnotfallhilfe und allg. Sozialberatung                       

 

b.      Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären Lebenssituationen

                                                                                                          0,25   Stellenanteile

                                                                                                    97 %  Förderquote

 

c.      Fachstelle Migration (gesamt)                                            2,89   Stellenanteile

o  Flüchtlingsberatung der Caritas Rheine                          60 %  Förderquote

o  Sprachmittler-Pool für die Stadt Rheine

o  Interkulturelles Begegnungszentrum Centro S. Antonio

o  Gendersensitive Migrationsarbeit

o  Interkulturelle Öffnung – IKÖ „Kulturen erleben“

o  Förder- und Unterstützungsangebote im Auftrag der Stadt Rheine
ausgehend von den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.      

 

d.      Psychosoziale Beratungsstelle (PSB)                                 2,0     Stellenanteile

                                                                                        50 %  Förderquote

 

e.      Ambulante Suchtkrankenhilfe / Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches Glücksspiel

o   Ambulante Suchtkrankenhilfe                                         1,0     Stellenanteile

                                                                                               50 %  Förderquote

 

o   Prävention pathologisches Glücksspiel                         1,0     Stellenanteile

                                                                                                              90 %      Förderquote

 

f.       Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige       1,0     Stellenanteile

                                                                                        50 %  Förderquote

 

g.      Umsetzung Sozialplan Alter unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Sozialberichts Senioren                                                                                              0,5     Stellenanteile

                                                                                        70 %  Förderquote

 

h.      Wohnberatungsagentur für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen           1,0                                                                                              Stellenanteile

                                                                                        25 %  Förderquote

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

3.      Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20 % der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu fixieren.

 

4.      Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht vorgesehen werden.   

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig (1 Enthaltung)