Die
Ausschussmitglieder diskutieren, welchen Unterschied der Beschlussvorschlag des
Antragstellers zu dem der Verwaltung ausmacht. Sie befürworten, dass jährlich
ein Einbürgerungsfest stattfinden soll. Und sie sind sich sicher, dass die
gesetzliche Regelung dazu kommen wird.
Herr Gausmann
erklärt, dass es zu einer freiwilligen Leistung werde, falls die Durchführung
eines jährlich stattfindenden Einbürgerungsfestes heute beschlossen würde.
Stünden keine freiwilligen Leistungen mehr zur Verfügung, müsste diese Aufgabe
wieder abgelehnt werden. Bei einem Beschluss im nächsten Jahr, nach
Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung, würde dies zu einer pflichtigen
Leistung werden. Geld vom Land gebe es nicht.
Über den von Herrn Gausmann vorgetragenen geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt (siehe Beschluss).
Geänderter Beschluss:
Der
Sozialausschuss begrüßt, dass künftig ein Einbürgerungsfest stattfindet. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung erste
Schritte zur Umsetzung zu gehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig