Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Die Ausschussmitglieder diskutieren, welchen Unterschied der Beschlussvorschlag des Antragstellers zu dem der Verwaltung ausmacht. Sie befürworten, dass jährlich ein Einbürgerungsfest stattfinden soll. Und sie sind sich sicher, dass die gesetzliche Regelung dazu kommen wird.

 

Herr Gausmann erklärt, dass es zu einer freiwilligen Leistung werde, falls die Durchführung eines jährlich stattfindenden Einbürgerungsfestes heute beschlossen würde. Stünden keine freiwilligen Leistungen mehr zur Verfügung, müsste diese Aufgabe wieder abgelehnt werden. Bei einem Beschluss im nächsten Jahr, nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung, würde dies zu einer pflichtigen Leistung werden. Geld vom Land gebe es nicht.

 

Über den von Herrn Gausmann vorgetragenen geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt (siehe Beschluss).     


Geänderter Beschluss:

 

Der Sozialausschuss begrüßt, dass künftig ein Einbürgerungsfest stattfindet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung erste Schritte zur Umsetzung zu gehen.  

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig