Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

Der Verbindungsweg zwischen Flöddertstraße und Flagenstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Elte, Flur 13, Flurstück 78, wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig