Herr Moritzer weist auf die Ausführungen in der Vorlage hin, dass die Verwaltung der Meinung sei, dass sich kein neuer Sachstand nach dem Gutachten aus 1992 ergeben habe. Er verweist auf ihren Antrag, wo schon verschiedene Fachleute, die sich mit Bentlage auskennen, zu einem anderen Ergebnis gekommen seien. Sie glauben nicht, dass ein Gutachten aus dem Jahr 1992 noch den Stand in Bentlage darstelle, da Bentlage sich verändert und auch einen anderen Stellenwert bekommen habe. Herr Moritzer erklärt, dass sie durch den Antrag erreichen wollen, dass die Verwaltung den LWL beauftrage, ein aktuelles Gutachten für Bentlage zu erstellen. Dann könne man sehen, ob die historische Auffahrt wirklich eine Fläche sei, die unter Denkmalschutz gestellt werden könne.

 

Frau Jaske erklärt, dass es erst seit 1980 möglich sei, einen Bereich als Denkmal festzulegen. Das westfälsche Amt für Denkmalpflege habe dieses in 1992 berücksichtigt. Aus ihrer Sicht sei abschließend geprüft worden, da es um das Alte gehe, was bewahrt werden solle. In dem Vermerk gehe hervor, dass die Bentlager Landschaft kein entsprechender Bereich sei, der unter Denkmalschutz gestellt werden könne und die Gestaltungsmerkmale hierfür nicht ausreichen. Sollte jetzt doch der Beschluss hierüber gefasst werden, erklärt Frau Jaske hierfür das Verfahren. Es müsse eine Gebietsabgrenzung festgelegt und begründet werden, warum man dieses Gebiet so sehe. Das Gutachten vom LWL würde dann erst viel später kommen, was zur Folge habe, dass man sich positionieren und die Mitarbeiterin der Denkmalpflege das ganze Verfahren entsprechend begründen müsse. Auch könne es sein, dass man sich eine externe Beratung hinzuholen müsse, da der Bereich für eine Beurteilung viel zu groß sei. Wenn dann alles beisammen sei, würde man dies dem LWL vorlegen, wonach dieser dann ein entsprechendes Gutachten erstellen müsse, was sicherlich mindestens ein Jahr dauern könne. Wenn dies dann vom LWL zurückkomme, müsse es offengelegt werden und die Einwendungen, die dann erhoben werden, müssen bearbeitet werden. Wenn dies dann erledigt sei, würde man das Verfahren an den Kreis Steinfurt als Obere Denkmalbehörde weiterleiten, welche für die Genehmigung der Denkmalbereichssatzung zuständig sei.

 

Herr Burmeister erklärt, dass die Mitglieder der CDU den Antrag begrüßen. Auch seien sie der Meinung, dass man eine neue Untersuchung beginnen solle, da auch sie den kulturellen Wert von Bentlage und die Möglichkeit sehen, diesen noch einmal zu erhöhen. Er weist darauf hin, dass man nach 30 Jahren eine neue Untersuchung noch einmal in Gang setzen könne, um dann zu sehen, ob sich an der Bewertung etwas geändert habe. Sie würden sich im Rahmen dieses Verfahrens wünschen, dass auch etwas zu den Konsequenzen einer möglichen positiven Bewertung als Denkmal für die Nutzer und zur Abschätzung der Kosten gesagt würde. Auch stelle sich dann die Frage, in welchem Zustand und aus welcher Zeit diese Kulturlandschaft erhalten werden solle, was am Ende natürlich auch mit Kosten verbunden sei. Am Ende dürfe man die Kosten, die eine dauerhafte Pflege mit sich bringe, nicht vergessen.

 

Frau Schauer erläutert, dass der Denkmalschutz eine Pflichtaufgabe nach Weisung sei, was heiße, wenn man losgehe und feststelle, dass eine Denkmalwürdigkeit gegeben sei, dann keine Entscheidung mehr habe, ob man dies durchführen möchte oder vielleicht doch nicht. Die Frage nach den Konsequenzen habe man sich auch gestellt. Die Denkmalpflege im Bereich der Kulturlandschaft sei eher enggefasst. Auch müsse man sich in dem Zusammenhang die Frage stellen, was es für Konsequenzen habe, wenn jemand einen Baum fällen oder ein Landwirt seinen Acker von Mais auf Getreide umstellen möchte. Muss hierfür dann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden und nach welchen Kriterien müsse dieser dann beurteilt werden. Da sie dies kritisch sehe, werde man um eine rechtliche Beratung nicht umhinkommen, da sie die Folgen allumfassend nicht abschätzen könne.

 

Herr Volker Brauer erklärt, dass ihnen eine Kostenaufstellung in der Vorlage gefehlt habe, um die Konsequenzen abschätzen zu können. Er möchte wissen ob es möglich sei, einen Prüfauftrag auf den Weg zu bringen, um zu sehen, welches Kostenpotenzial sich dadurch ergebe. Wie hoch wäre der Kostenaufwand für so einen Prüfauftrag.

 

Frau Schauer gehe davon aus, dass man eine Anfrage beim LWL mit einer Begehung machen könne, um dann zu versuchen, über die Juristen des LWLs eine Aussage zu bekommen, was man unter dem Schutz der Kulturlandschaft verstehe. Dann könne man sehen, ob sich was verändert habe und ob es sinnvoll sei, diesen Weg weiter zu gehen. Danach könne man dem Bau- und Mobilitätsausschuss berichten und einen Vorschlag mit Kostenberechnung vorlegen. Sie gehe davon aus, dass man die Beurteilung nach außen vergeben müsse. Danach könne man, nach Rücksprache mit dem LWL, sehen, welches Gebiet hierfür in Frage käme.

 

Herr Moritzer erklärt, dass sich der Antrag auf die historische Auffahrt beziehe und diese über die Jahre schon Schaden genommen habe. Ihnen sei elementar wichtig, diese historische Auffahrt zu erhalten und auch zum Teil wiederherzustellen. 

 

Herr Volker Brauer erklärt, dass aus seiner Sicht jetzt ein 3. Beschlussvorschlag formuliert werden müsse.

 

Herr Karl-Heinz Brauer unterbricht die Sitzung für eine Beratung innerhalb der Fraktionen.

 

Sitzungsunterbrechung 17:28 – 17:40 Uhr.

 

Herr Brauer erklärt, dass er hoffe, dass die Unterbrechung zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt habe. Er bittet Frau Schauer um die Formulierung eines neuen Beschlussvorschlages.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Beschlussantrag des Bündnis90 / DIE GRÜNEN so nicht funktionieren könne, da er aussagt, dass man eine Denkmalbereichssatzung erstellen solle, ohne dass man wisse, ob überhaupt etwas denkmalfähig sei. Aufgrund dessen würde sie wie folgt umformulieren:

 „Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Bereiche der gesamten Barocken Auffahrt von der Saline Gottesgabe her – unter Einschluss des Salzkamps als Keimzelle der gesamten Bentlager Entwicklung, der Schäferei, des Schürkamps, des Hogenkamps und des Winterkamps, sowie des nördlich davon gelegenen Wallstreifens mit dem Fischteich bis zum Kloster Bentlage zu überprüfen, inwieweit diese in eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 DSchG NRW integriert werden können. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Fachausschussberatungen in den Haushalt einzubringen.“

 

 

 

 

 

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

 

1.    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Bereiche der gesamten Barocken Auffahrt von der Saline Gottesgabe her – unter Einschluss des Salzkamps als Keimzelle der gesamten Bentlager Entwicklung, der Schäferei, des Schürkamps, des Hogenkamps und des Winterkamps, sowie des nördlich davon gelegenen Wallstreifens mit dem Fischteich bis zum Kloster Bentlage zu überprüfen, inwieweit diese in eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 DSchG NRW integriert werden können. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Fachausschussberatungen in den Haushalt einzubringen.

 

2.    Inwieweit es sinnvoll ist, die bisher getrennten Denkmalbereiche des Historischen Kulturdenkmals Kloster Bentlage und des Technischen Kulturdenkmals Saline Gottesgabe sowie der beantragten gesamten Barocken Auffahrt durch Hinzunahme der Weide zwischen dem ehemaligen Kinderheim und dem Braaken sowie dem Gehölzstreifen des Braakens selbst zu einem zusammenhängenden Denkmalbereich zu arrondieren, soll im Zuge der Denkmalwert-Diskussion ermittelt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig