Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2022 Entlastung.

 

2.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW, den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 348.766,03 Euro in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage einzustellen (§ 25 Abs. 1 Buchst. c))

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig