Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2022 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW, den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 348.766,03
Euro in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage einzustellen (§ 25 Abs. 1
Buchst. c))
Abstimmungsergebnis: einstimmig