Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4

Herr van Wüllen gibt einen Überblick über die Inhalte der Vorlage und den aktuellen Sachstand.

 

Herr Isfort freut sich über die Entwicklung des Verfahrens und befürwortet im Namen der CDU Fraktion die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse.

 

Frau Friedrich äußerst sich kritisch zu der Entwicklung und erklärt, dass die GRÜNEN den Beschlussvorschlägen nicht zustimmen werde, da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handle.

 

Herr Niehoff begrüßt die voranschreitenden Planungen im Namen der FDP Fraktion ausdrücklich.

 

Herr Ortel fragt, ob man nicht möglicherweise zu früh in eine Entwicklung gehe, wenn man bedenke, wie viele Verfahren man momentan am Laufen habe. Er befürchte, dass das Baugebiet möglicherweise über einen dann sehr langen Zeitraum auf der Strecke bliebe. Zudem sehe man beispielsweise in der Eschendorfer Aue, dass es nicht gerade einfach abzuschätzen sei, wie viel die Bürger tatsächlich bauen wollen.

 

Frau Schauer verweist auf die von Herrn van Wüllen am Anfang des Jahres vorgestellte Verfahrensübersicht, in der die Verwaltung dieses Verfahren noch nicht vorgesehen hatte. Anhand des in der Sitzung ebenfalls vorgestellten Abgleichs der Wohnflächenentwicklung mit dem Wohnraumversorgungskonzept könne man dennoch sehen, dass danach Bedarf bestehe. Wie sich die Marktlage in Bezug auf das Bauen in den nächsten Jahren verändere, sei ohnehin nicht vorhersagbar. Sie wünsche sich trotzdem den Mut, dieses Verfahren schon einmal anzuschieben, um auf eine erhöhte Nachfrage gegebenenfalls reagieren zu können. Sollte man das dann doch vorerst nicht benötigen um den Wohnraumbedarf zu decken, könne man das Verfahren immer noch nach hinten verschieben und erst einmal ruhen lassen.

 

Herr Wisselmann fragt Herrn van Wüllen wie es sein könne, dass in diesem Gebiet 250 Wohneinheiten geplant seien, während man beim ehemaligen Kümpers-Gelände auf 450 Wohneinheiten komme.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass in der Berichterstattung zu selten zwischen Brutto- und Nettobauland unterschieden werde. Die Zahlen verstehe man viel besser, wenn man die 12 ha Bruttobauland beim Kümpers-Gelände mit den 7 ha in diesem Gebiet vergleiche. Dann sehe man, dass die Verdichtung in den beiden Gebieten sehr ähnlich sei und es keine großen Differenzen in diesem Bereich gebe.

 

Herr Jansen erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da er ein unausgeglichenes Verhältnis von Mehrfamilienhäusern zu Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sehe.


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch den Hopstener Damm

im Osten:            durch die Flurstücke 516 und 1020, Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems

im Süden:            durch die nördliche Bebauung entlang der Osningstraße

im Westen:          durch die Siedlerstraße und die teilweise östlich daran angrenzende Bebauung

 

 

Sämtliche Flurstücke – Nr. 502, 778, 779, 1085, 1241 sowie z. T. 1257 und 1258 - befinden sich in der Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         4 Nein-Stimmen

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         4 Nein-Stimmen