Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Herr Jansen informiert darüber, dass die Fraktion DIE LINKE die Abfallentsorgungssatzung wie in den Vorjahren ablehnt, Grund dafür ist §23 (2) der Abfallentsorgungssatzung: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen.“ Darunter fällt zwangsläufig das Sammeln von Pfandflaschen, was für viele Bürger und Bürgerinnen eine unverzichtbare Einnahmequelle ist, gerade bei den umfangreichen derzeitigen Teuerungen. Es heißt zwar immer, dass das Sammeln von Pfandflaschen nicht verfolgt wird, doch dann macht ein Verbot aus seiner Sicht keinen Sinn.

 


Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung und  Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung- vom 05.12.2023 (Anlage 2).

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen