Herr Elbers gibt nachfolgende Informationen.

 

Er weist darauf hin, dass es immer wieder Anfragen bezüglich der Radverkehrsregelungen in der Fußgängerzone gegeben habe. Es seien zusätzliche Schilder „Radfahrer frei außer bei Veranstaltungen und Märkten“ angebracht worden, wobei diese Schilder unterschiedlich verstanden worden seien. Es habe eine Begehung gegeben, wonach auf Fachbereichsleiterebene entschieden worden sei, dass sämtliche Zusatzschilder bezüglich „Markt und Veranstaltungen“ entfernt werden, sodass die Radfahrenden vorsichtig durch die Fußgängerzone fahren dürfen. Ausgenommen seien weiterhin der Bereich Borneplatz und die obere Emsstraße von Mühlenstraße bis zum Borneplatz. In diesen Bereichen bleibe die Regelung bestehen. Herr Elbers erklärt, dass auf dem Borneplatz drei neue Schildermasten mit den entsprechenden Schildern zur Verdeutlichung aufgestellt werden, sodass dann alle Zufahrten deutlich beschildert seien.

 

Weitere Informationen in Kürze:

 

Sandkampstraße (Internationaler Bund IB-West gGmbH für Bildung und soziale Dienste)

Es hat ein OT mit Herrn Murali stattgefunden. Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Erweiterung des Streckenverbotes Tempo 30 ist erteilt worden.

 

Elter Straße L593 (Tagespflege „An der alten Ems“) –Antrag Streckenverbot Tempo 30)

Zur Klärung wird voraussichtlich wird am 21.11.23 ein OT mit dem Arbeitskreis Verkehr stattfinden.

 

Im Lau (Freigabe beider Fahrtrichtungen für Radfahrer)

Zur Klärung wird voraussichtlich wird am 21.11.23 ein OT mit dem Arbeitskreis Verkehr stattfinden.