Sitzung: 23.11.2023 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 432/23
Beschluss:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss
zu fassen:
Folgende Straße wird gemäß § 6
Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.
September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für
den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Spechtweg
von Eichelhäherstraße bis Wendehammer
(incl. Stichweg vom Wendehammer bis Haus Nr.11 a+b)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig