Beratungsergebnis: Vorlage durch Ergänzungsvorlage ersetzt

Als Antragsteller führt Herr Hewing aus, dass der Antrag kurzfristig eingereicht worden sei. Er habe Verständnis dafür, dass die Verwaltung sich noch nicht dazu hätte äußern können. Eine Verschiebung auf eine der nächsten Sitzungen würde Sinn machen. In den zweieinhalb Jahren seiner Sozialausschuss-Mitgliedschaft sei das Thema immer präsent gewesen und er habe zwischendurch Hoffnung gehabt. Jedoch würde das Ergebnis für die betroffenen Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen bei null liegen. Er wünsche sich Handlungsanweisungen für die Politik. Er glaube nicht, dass die von Herrn Minister Laumann bis Weihnachten angekündigten Antworten kommen würden.

 

Herr Azevedo stimmt dem Gesagten zu. Die Verwaltung habe sich in der Vergangenheit bei diesem Thema, mehr als es ihre Rolle sei, bemüht. Sie habe gut zwischen den Parteien moderiert, auch was mögliche Grundstücke angehen würde. Um die erforderlichen Bedingungen zu analysieren, sei dieser Antrag ein wichtiger Schritt.

 

Frau Lücke gibt an, dass der SPD-Fraktion das Thema genauso wichtig sei, wie ihren Vorrederinnen und Vorrednern. Sie schlägt vor, dass der Prüfauftrag der Stadt Rheine zu dem Finanzierungsdelta bei dem intensiv ambulant unterstützten Wohnen heute beschlossen werde. Das könnte unabhängig von einer Terminverschiebung des Tagesordnungspunktes parallel laufen, um keine Zeit zu verlieren.

 

So lange Herr Minister Laumann das Problem zwischen Land und Bund nicht gelöst hätte, was die investiven Kosten für das IABW (Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen) betreffe, wäre es gut, wenn die Stadt Rheine so lange die betreuten Wohnplätze in der besonderen Wohnform mit dem Landschaftsverband umsetzen würde. Weder die Angehörigen noch die Kommunen würden die Verantwortung dafür tragen, dass mit dem Bund eine Finanzierungslücke entstanden sei. Sie schlägt vor, dass die Stadt Rheine darüber nachdenken solle und dies für die Sitzung im Januar 2024 aufbereiten möge.

 

Herr Gausmann erläutert, dass die Verwaltung in der Vergangenheit aktiv gewesen sei und Kontakt mit dem Landschaftsverband aufgenommen habe, auch was die Aussage von Herrn Laumann betreffen würde, dass er bis Weihnachen etwas regeln wolle. Denn ohne den Landschaftsverband würde es nicht laufen. Nach einem aktuellen Schreiben des Ministers an beide Landschaftsverbände würden nun auch 24-iger Einheiten in unterschiedlich betreuten Wohnformen zugelassen werden. Der Landschaftsverband wolle die Handlungsorientierungen, die der damalige Dezernent ohne politische Beschlüsse seinen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt hätte, auf den Prüfstand stellen lassen.

 

Ein Finanzierungsdelta könne er für die Sitzung am 31. Januar 2024 nicht zur Verfügung stellen, weil diese Fragestellung eine zentrale Rolle spiele. Die Raumkonzepte, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in den betreuten Wohnformen andenke, müssten überdacht werden. Hier gehe es nicht um die Wohnform für Menschen mit Beeinträchtigung, die eine eigenständige Lebensführung als Ziel habe, sondern um Menschen mit Mehrfachstbehinderungen, die nie kochen werden würden. Durch den Verzicht auf die Apartmentküche könnten 10 bis 12 m² Wohnfläche eingespart werden. Er fragt sich, warum das hier nicht möglich sei, es aber wiederum für die Gruppenform des Frauenhauses eine Förderung ohne Apartmentküche gebe, wo doch einige Frauen Schwierigkeiten hätten, ihre Kinder zu ernähren.

 

Ein Pflegebad sei eine klassische eingliederungsbedingte zusätzliche Leistung, die trotz Wohn- und Teilhabegesetz oder des BTHGs (Bundesteilhabegesetz) nicht im Investorenmodell abgebildet werde. Dies sei eine weitere zentrale Fragestellung, die in den Finanzierungsstrukturen abgebildeten werden müsse.

 

Er habe mit Ausnahme aus dem Jahre 2021 keine detaillierte Kostenplanung eines Trägers gesehen. Die Wohnungsgesellschaft habe noch nie ein Haus für Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen in einer besonderen Wohnform gebaut und müsse, falls der Aufsichtsrat dem zustimmen würde, neu in die Planung einsteigen. Die Verwaltung könne bis zum 31. Januar 2024 Eckpunkte zur Verfügung stellen, wo sie nach den Vorgaben vom LWL und von den Bundes- und Landesvereinbarungen Möglichkeiten für eine kurzfristige Errichtung einer solchen Wohnform in Rheine sehen würde.

 

Frau Dr. Hovestadt fragt, ob es ohne Küche zur einer Standardsenkung kommen würde, die aber gesetzt festgelegt sei. Es seien im Münsterland, sogar im Kreis Steinfurt, vom LWL 24-iger Häuser gebaut worden. Dieser hätte die aktuellen Baukosten vorliegen.

 

Herr Gausmann antwortet, dass dieses zwei Jahre her sei. Auch wenn der LWL für sich selbst 24-iger Einrichtungen genehmigt hätte, so seien diese für Rheine dennoch von vornherein ausgeschlossen gewesen. Das Thema Standardreduzierung werde ebenfalls diskutiert werden müssen. Nach dem Städtebauförderministerium des Landes sei die Förderung einer Einrichtung ohne individuelle Kücheneinrichtung denkbar. Das WTG (Wohn- und Teilhabegesetz) sei in dieser Form über das Ziel des Alltagsstandards hinausgeschossen, da diese angedachte Personengruppe nie eine Küche benötigen werde.

 

Frau Lücke kommentiert, dass sowohl die von Frau Dr. Hovestadt benannten und von Herrn Minister Laumann in Aussicht gestellten Punkte, z. B. über die Quadratmeterzahlen oder Räumlichkeiten nachzudenken, eine Richtlinienveränderung zur Folge haben müssten. Die WTG-Behörde, die Landschaftsverbände und die Interessensvereinigungen von Menschen mit Behinderung müssten diesen Weg mitgehen. Sie macht sich sorgen, dass damit noch sehr viel Zeit ins Land gehen könne. Beispielsweise habe das DRK als Träger der freien Wohlfahrtspflege ein Intensiv Ambulant Unterstütztes Wohnen im Kreis Steinfurt gebaut. Auch dort könnten die Zahlen abgefragt werden, um mit der Wohnungsgesellschaft einen weiteren Gedankenstrang schaffen zu können. Darüber hinaus könnten schon Gespräche mit den Trägern über die besonderen Wohnformen nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes geführt werden.

 

Herr Gausmann erwidert, dass das DRK im Kreis Steinfurt eine Wohnform für Autismus-Spektrum-Störungen errichtet habe und dort andere Raumvoraussetzungen vorlägen als für eine Wohnform für mehrfach schwerstbehinderte Personen. Er schlägt vor, erst die diesjährigen Gespräche von Herrn Minister Laumann abzuwarten und im Januar 2024 auf die Ergebnisse aufzubauen.

 

Herr Hewing ist mit dem Vorschlag einverstanden.     


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 31. Januar 2024 verschoben.