Sitzung: 07.11.2023 Sozialausschuss
Beratungsergebnis: Vorlage durch Ergänzungsvorlage ersetzt
Vorlage: 448/23
Als
Antragsteller führt Herr Hewing aus, dass der Antrag kurzfristig eingereicht
worden sei. Er habe Verständnis dafür, dass die Verwaltung sich noch nicht dazu
hätte äußern können. Eine Verschiebung auf eine der nächsten Sitzungen würde
Sinn machen. In den zweieinhalb Jahren seiner Sozialausschuss-Mitgliedschaft
sei das Thema immer präsent gewesen und er habe zwischendurch Hoffnung gehabt.
Jedoch würde das Ergebnis für die betroffenen Menschen mit Behinderung und
ihren Angehörigen bei null liegen. Er wünsche sich Handlungsanweisungen für die
Politik. Er glaube nicht, dass die von Herrn Minister Laumann bis Weihnachten
angekündigten Antworten kommen würden.
Herr Azevedo
stimmt dem Gesagten zu. Die Verwaltung habe sich in der Vergangenheit bei
diesem Thema, mehr als es ihre Rolle sei, bemüht. Sie habe gut zwischen den
Parteien moderiert, auch was mögliche Grundstücke angehen würde. Um die
erforderlichen Bedingungen zu analysieren, sei dieser Antrag ein wichtiger
Schritt.
Frau Lücke
gibt an, dass der SPD-Fraktion das Thema genauso wichtig sei, wie ihren
Vorrederinnen und Vorrednern. Sie schlägt vor, dass der Prüfauftrag der Stadt
Rheine zu dem Finanzierungsdelta bei dem intensiv ambulant unterstützten Wohnen
heute beschlossen werde. Das könnte unabhängig von einer Terminverschiebung des
Tagesordnungspunktes parallel laufen, um keine Zeit zu verlieren.
So lange Herr
Minister Laumann das Problem zwischen Land und Bund nicht gelöst hätte, was die
investiven Kosten für das IABW (Intensiv
Ambulant Betreutes Wohnen) betreffe, wäre es gut, wenn die Stadt Rheine so
lange die betreuten Wohnplätze in der besonderen Wohnform mit dem
Landschaftsverband umsetzen würde. Weder die Angehörigen noch die Kommunen
würden die Verantwortung dafür tragen, dass mit dem Bund eine
Finanzierungslücke entstanden sei. Sie schlägt vor, dass die Stadt Rheine
darüber nachdenken solle und dies für die Sitzung im Januar 2024 aufbereiten
möge.
Herr Gausmann
erläutert, dass die Verwaltung in der Vergangenheit aktiv gewesen sei und
Kontakt mit dem Landschaftsverband aufgenommen habe, auch was die Aussage von
Herrn Laumann betreffen würde, dass er bis Weihnachen etwas regeln wolle. Denn
ohne den Landschaftsverband würde es nicht laufen. Nach einem aktuellen
Schreiben des Ministers an beide Landschaftsverbände würden nun auch 24-iger
Einheiten in unterschiedlich betreuten Wohnformen zugelassen werden. Der
Landschaftsverband wolle die Handlungsorientierungen, die der damalige
Dezernent ohne politische Beschlüsse seinen Mitarbeitenden zur Verfügung
gestellt hätte, auf den Prüfstand stellen lassen.
Ein
Finanzierungsdelta könne er für die Sitzung am 31. Januar 2024 nicht zur
Verfügung stellen, weil diese Fragestellung eine zentrale Rolle spiele. Die
Raumkonzepte, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in den betreuten
Wohnformen andenke, müssten überdacht werden. Hier gehe es nicht um die
Wohnform für Menschen mit Beeinträchtigung, die eine eigenständige
Lebensführung als Ziel habe, sondern um Menschen mit Mehrfachstbehinderungen,
die nie kochen werden würden. Durch den Verzicht auf die Apartmentküche könnten
10 bis 12 m² Wohnfläche eingespart werden. Er fragt sich, warum das hier nicht
möglich sei, es aber wiederum für die Gruppenform des Frauenhauses eine
Förderung ohne Apartmentküche gebe, wo doch einige Frauen Schwierigkeiten
hätten, ihre Kinder zu ernähren.
Ein Pflegebad
sei eine klassische eingliederungsbedingte zusätzliche Leistung, die trotz
Wohn- und Teilhabegesetz oder des BTHGs (Bundesteilhabegesetz)
nicht im Investorenmodell abgebildet werde. Dies sei eine weitere zentrale
Fragestellung, die in den Finanzierungsstrukturen abgebildeten werden müsse.
Er habe mit
Ausnahme aus dem Jahre 2021 keine detaillierte Kostenplanung eines Trägers
gesehen. Die Wohnungsgesellschaft habe noch nie ein Haus für Menschen mit
besonderen Beeinträchtigungen in einer besonderen Wohnform gebaut und müsse,
falls der Aufsichtsrat dem zustimmen würde, neu in die Planung einsteigen. Die
Verwaltung könne bis zum 31. Januar 2024 Eckpunkte zur Verfügung stellen, wo
sie nach den Vorgaben vom LWL und von den Bundes- und Landesvereinbarungen
Möglichkeiten für eine kurzfristige Errichtung einer solchen Wohnform in Rheine
sehen würde.
Frau Dr.
Hovestadt fragt, ob es ohne Küche zur einer Standardsenkung kommen würde, die
aber gesetzt festgelegt sei. Es seien im Münsterland, sogar im Kreis Steinfurt,
vom LWL 24-iger Häuser gebaut worden. Dieser hätte die aktuellen Baukosten
vorliegen.
Herr Gausmann
antwortet, dass dieses zwei Jahre her sei. Auch wenn der LWL für sich selbst
24-iger Einrichtungen genehmigt hätte, so seien diese für Rheine dennoch von
vornherein ausgeschlossen gewesen. Das Thema Standardreduzierung werde
ebenfalls diskutiert werden müssen. Nach dem Städtebauförderministerium des
Landes sei die Förderung einer Einrichtung ohne individuelle Kücheneinrichtung
denkbar. Das WTG (Wohn- und
Teilhabegesetz) sei in dieser Form über das Ziel des Alltagsstandards
hinausgeschossen, da diese angedachte Personengruppe nie eine Küche benötigen
werde.
Frau Lücke
kommentiert, dass sowohl die von Frau Dr. Hovestadt benannten und von Herrn
Minister Laumann in Aussicht gestellten Punkte, z. B. über die
Quadratmeterzahlen oder Räumlichkeiten nachzudenken, eine
Richtlinienveränderung zur Folge haben müssten. Die WTG-Behörde, die
Landschaftsverbände und die Interessensvereinigungen von Menschen mit
Behinderung müssten diesen Weg mitgehen. Sie macht sich sorgen, dass damit noch
sehr viel Zeit ins Land gehen könne. Beispielsweise habe das DRK als Träger der
freien Wohlfahrtspflege ein Intensiv Ambulant Unterstütztes Wohnen im Kreis
Steinfurt gebaut. Auch dort könnten die Zahlen abgefragt werden, um mit der
Wohnungsgesellschaft einen weiteren Gedankenstrang schaffen zu können. Darüber
hinaus könnten schon Gespräche mit den Trägern über die besonderen Wohnformen
nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes geführt werden.
Herr Gausmann
erwidert, dass das DRK im Kreis Steinfurt eine Wohnform für
Autismus-Spektrum-Störungen errichtet habe und dort andere Raumvoraussetzungen
vorlägen als für eine Wohnform für mehrfach schwerstbehinderte Personen. Er
schlägt vor, erst die diesjährigen Gespräche von Herrn Minister Laumann
abzuwarten und im Januar 2024 auf die Ergebnisse aufzubauen.
Herr Hewing ist mit dem Vorschlag einverstanden.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt
wird auf die Sitzung am 31. Januar 2024 verschoben.