Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann führt aus, dass die Tätigkeit von Verfahrenslotsen ab dem 1. Januar 2024 zu einer Pflichtleistung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe werde. Zur Vorbereitung sei schon zum Haushalt 2023 eine halbe Stelle im Rahmen der Verfahrenslotsen zur Verfügung gestellt und mit Frau Althaus besetzt worden.

 

Frau Althaus (Verfahrenslotsin) und Herr Röwer (Produktverantwortlicher) stellen die Tätigkeiten eines Verfahrenslotsen/einer Verfahrenslotsin vor (siehe Anlage 2).

 

Frau Richter regt an, dass bei der Kooperation an die Träger mit hauptamtlich getragener Jugendarbeit und den offenen Häusern gedacht werden solle, die nicht explizit, aber immer wieder, mit Menschen mit Behinderung zu tun haben. Im Alltag von Treffs und bei Ferienaktionen seien die Fachkräfte vor Ort wichtig.

 

Frau Egelkamp führt aus, dass andere Kommunen die Stelle wegen der Unabhängigkeit nicht im Bereich der Sozialen Dienste angedockt hätten, sondern z. B. in der Jugendsozialarbeit oder anderen Abteilungen bzw. Produktgruppen des Sozialamtes und SGB XII. Sie fragt, warum Rheine sie dort angesiedelt habe.

 

Herr Gausmann antwortet, dass es im Gesetz mit „örtlicher Träger der Jugendhilfe“ definiert würde und somit das Organisationserfordernis erfüllt werde. Das Jugendamt der Stadt Rheine bestehe mittlerweile aus drei Bereichen der Sozialen Dienste und die Stelle sei mit keiner Einzelfallzuständigkeit verbunden. Herr Röwer als Produktverantwortlicher kümmere sich insbesondere um Kooperation, Netzwerke und Strukturen.

 

Auf die Frage von Frau Overesch antwortet Herr Röwer, dass Frau Althaus auch Hinweise von z. B. einer Schulleitung entgegennehmen werde, jedoch die Aufsuchende Arbeit für Familien eine freiwillige Leistung sei. Erstmal sei geplant, dass die Aufsuchende Arbeit bekannt gemacht werde. Dazu würden sie Flyer verteilen und in die Schulen und Kitas gehen.

 

Auf die Frage von Herrn Hülsbusch antwortet Herr Gausmann, dass Frau Althaus einer großen Organisationseinheit angehöre und ein eigenes Budget, z. B. für Fortbildungen, nicht erforderlich sei. Es gebe andere Stellen mit Netzwerkarbeit, wie z. B. in den Frühen Hilfen oder Kinderstark, wo das budgettechnisch abgebildet werden könne.

 

Auf die Frage von Herrn Fühner antwortet Herr Gausmann, dass es derzeit keine Stellenbemessungsunterlagen geben würde. Da eine beratende Kompetenz notwendig sei, halte er Sozialarbeit/Sozialpädagogik als geeignete Profession. Es gebe eine halbjährliche Berichtspflicht und die Verwaltung werde sich die Qualität anschauen, auch was die Profession und Lotsenfunktion betreffe und wie umfangreich sich der beratende Anteil darstellen werde. Die Stelle gehe zu Lasten der Stadt Rheine. Dies sei nach dem Kinder- und Jugendschutzgesetz so und das Konnexitätsprinzip gelte auf Bundesebene nicht.

 

Auf die Frage von Herrn Pirone antwortet Frau Althaus, dass sie den Kontakt zu den Beratungsbüros der Migration und Integration gesucht habe, damit die dort ankommenden Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien, erführen, dass es noch jemand anderen mit einer gewissen Fachkompetenz in diesem Bereich gebe. Bei den Case Managern im Projekt KIM, wo die komplexen Fälle beim Caritasverband e. V. und Lernen fördern e. V. auflaufen würden, habe sie im Dezember 2023 einen Termin. Über den Sprachmittler-Pool stünden Dolmetscher zur Verfügung.

 

Herr Röwer fügt hinzu, dass die Informationen auf der Webseite und in den Flyern demnächst in leichter Sprache zur Verfügung stehen würden.

 

Herr Jüttner-von der Gathen erklärt, dass sich die Unabhängigkeit der Verfahrenslotsin im Wesentlichen auf die Beratung der Einzelfälle beziehe.

 

Herr Fühner weist darauf hin, dass es nicht nur um die Eingliederungshilfe, sondern auch um die Zusammenführung von Eingliederungs- und Jugendhilfe gehe. Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werde von der großen Lösung zum 1. Januar 2028 gesprochen. Es ginge somit nicht nur um die bis dahin befristete Stelle der Verfahrenslotsin, sondern darum, dass alle Träger der sozialen Arbeit sich mit ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern auf den gleichen Weg und viele Hausaufgaben gemeinsam werden machen müssen. Er teile die Zweifel von Herrn Gausmann, dass die Zusammenführung bis Mitte 2028 gelingen werde. Er habe den Wunsch, dass es neben dem Tätigkeitsbericht der Verfahrenslotsin einmal jährlich um diese Jahreszeit wegen der Entwicklung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und der Zusammenführung von Eingliederungs- und Jugendhilfe eine Berichterstattung zur Beratung erfolge.     


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellung des Arbeitsbereiches der Stelle der Verfahrenslotsin nach § 10 b SGB VIII zur Kenntnis.