Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung (A 64-04) unter Punkt 5. wie folgt zu ändern:

 

      750 €         zusätzlich je vom Land geförderte Wohnung bis max. 55 qm

 

Die geänderte Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig bei einer Enthaltung