Herr Dr. Lüttmann verweist auf die im Gremieninformationssystem eingestellten Eingaben und dazugehörenden Stellungnahmen.

 

Herr Krümpel antwortet auf Nachfrage von Herrn Karl-Heinz Brauer, dass die Städte Münster und Köln entsprechende Verordnungen erlassen konnten, weil dort Grundlagen geschaffen wurden, um eine entsprechende Satzung rechtssicher zu erlassen. Diese Grundlage gebe es in Rheine nicht.