Bürger 1 fragt, inwieweit das Argument „Kleine Füße, kurze Wege“ zähle. Auch wird gefragt, ob die Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus Gellendorf berücksichtigt werde und ob die Verkehrssicherheit für die gewährleistet werde, die mit dem Rad zur Meisenstraße führen.

 

Herr Gausmann erklärt, dass in dieser Sitzung nur ein Prüfauftrag erteilt werde. Im Rahmen dieses Prüfauftrages werde auch die Schulwegsicherheit geprüft. Das Konzept „Kleine Füße, kurze Wege“ sowie Erreichbarkeit sei im Abwägungsprozess Südeschschule und Konradschule bereits diskutiert worden und werde im Rahmen des Prüfauftrages erneut erörtert.

 

Bürger 2 fragt, ob die Mehrkosten der Schülerfahrten mit dem Bus berücksichtigt und über Jahrzehnte hochgerechnet würden, insbesondere, wenn Schulbusse eingesetzt würden. Auch möchte Bürger 2 wissen, ob ausgewiesene Hol- und Bringzonen im Umfeld der Meisenstraße 30 errichtet würden, was diese kosten und ob diese in der Kostengegenüberstellung berücksichtigt würden. Des Weiteren fragt Bürger 2 nach, ob Überlegungen für den Fall eines Überhangs am Standort Elte in Betracht gezogen worden seien, wenn Gellendorfer Eltern ihre Kinder lieber an der 1-zügigen Grundschule in Elte anmelden würden und Kinder aus Elte dann nach Mesum fahren müssten und ob die Mehrkosten für die Fahrten der Kinder aus Elte nach Mesum ebenfalls berücksichtigt worden seien.

Herr Gausmann weist daraufhin, dass es sich in Elte um einen Teilstandort der Johannesschule Mesum handele, an dem pro Jahrgang bis zu 29 Kinder unterrichtet werden könnten. Bislang sei diese Zahl nie erreicht worden. Sollte es eintreten, dass mehr als 29 Kinder angemeldet werden würden, würde eine Beschulung am Hauptstandort Mesum erfolgen. Die Zuordnung der einzelnen Schülerinnen und Schüler würde entsprechend dem Schulrecht erfolgen. Grundsätzlich hätten die Eltern eine Wahlfreiheit, allerdings könne diese eingeschränkt werden, wenn die Kapazität der Schule erschöpft sei. Die Schülerfahrkostenverordnung greife unabhängig vom Standort der Schule. Zur Frage der Hol- und Bringzonen macht Herr Gausmann deutlich, dass Schulverwaltung und Politik diese Zonen nicht befürworten. Die Schülerinnen und Schüler sollten gemeinsam mit den Eltern in die Lage versetzt werden, eigenständig den Schulweg zu bewältigen. Aus dem Grunde umfasse der Prüfauftrag auch die Schulwegsicherheit.

 

Bürger 3 erklärt, dass einige Gellendorfer Eltern nur für die 1. und 2. Klasse auf eine Betreuung angewiesen seien. Ab der 3. Klasse könnten die Kinder eigenständig von der Konradschule mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Ab der Overbergschule ginge dieses nach Ansicht der Eltern nicht und sie müssten die Betreuung auch ab der 3. Klasse in Anspruch nehmen. Er bittet daher um Beantwortung, ob die Mehrkosten für die Betreuung auch in einer Kostengegenüberstellung berücksichtigt würden und ob für diesen Fall auch genügend OGS-Plätze an der Overbergschule zur Verfügung stehen würden. Auch fragt er an, wie die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder in Bezug auf Verkehrssicherheit und Selbstständigkeit berücksichtigt werde, da den Kindern die Möglichkeit zur Übung dieser Selbstständigkeit genommen werde, wenn sie nicht mit dem Rad fahren könnten. 

Herr Gausmann wiederholt, dass laut Vorlage die Schulwegsicherheit ein zentraler Punkt des Prüfauftrages sei. Die Frage zur Persönlichkeitsentwicklung könne er nicht nachvollziehen. Er sei sich sicher, dass ein 8-jähriges Kind in der Lage sei, einen guten und gesicherten Schulweg selbstständig zu bewältigen.

 

Bürger 4 beschreibt, auch im Bereich der Overbergschule würden Kinder mit kurzen Beinen wohnen, die in den letzten 50 Jahren mit dem Bus teilweise bis zur Konradschule gefahren würden. Bürger 4 möchte daher wissen, ob auch berücksichtigt werde, dass es Kinder gebe, die von einem Standortwechsel profitieren würden und dass es ja auch heute bereits Transfers gebe.

Herr Gausmann verweist auf die Karte in der Vorlage. Aus dieser werde ersichtlich, dass die Overbergschule für manche besser und für andere schlechter erreicht werden könne. Schulwegsicherheit, Schulerreichbarkeit und Investitionsvolumen würden daher im Prüfauftrag betrachtet werden. Das Musterraumprogramm wäre für alle Standorte gleich. Bürger 4 erkundigt sich, ob bei Umbauarbeiten an Südesch- und Konradschule eine Auslagerung für die Zeit der Bauarbeiten an die Overbergschule erfolge.

Herr Gausmann antwortet, dass dieses eine kostengünstige Alternative sei, da dort auch bereits die Paul-Gerhardt-Grundschule hin ausgelagert worden und die Schule bereits dafür vorbereitet sei.

 

Bürger 5 fragt, ob pädagogische und psychologische Überlegungen, insbesondere in Bezug auf die nicht gut überschaubare Größe der Schule von bis zu 400 Kindern und deren Auswirkung auf die Kinder, für die ein zusätzlicher Stressor vorläge, angestellt worden seien. Es wird auch gefragt, ob die Gefahr einer Randgruppenbildung der Kinder bestehe, die nicht die Möglichkeit hätten, mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule zu kommen und welche Auswirkungen dieses auf die Kinder habe. Bürger 5 fragt auch nach, ob bei der Raumplanung für die Overbergschule Überlegungen bezüglich potenziell ungenutzter Räumlichkeiten wie Küche, Werkraum etc. im Hinblick auf die Bedürfnisse der Grundschulkinder und sicherheitsrelevante Aspekte angestellt worden seien.

Herr Gausmann weist erneut darauf hin, dass die Schulen entsprechend des Musterraumprogramms für Grundschulen ausgestattet würden. Dieses erfolge unabhängig vom Standort. Die Fachräume wie Physik seien bereits für die Waldorfschule zurückgebaut worden, da diese die Räume nicht benötigt habe. Zur Frage der Größe der Schule erklärt er, dass ein größeres System mit z. B. 4 Zügen kein belastendes System sein müsse. Es könne auch bereichernd sein. Er sei nicht der Ansicht, dass eine 4-zügige Grundschule grundsätzlich belastend sei für 6-10-jährige Kinder. Die Möglichkeit einer Ausgrenzung sehe er an einem Teilstandort eher als einem gemeinsamen Standort. Bei einer Teilstandortlösung könnten gewisse Angebote nicht von allen in Anspruch genommen werden. Als Beispiel nennt er die Kinder, die derzeit die Konradschule besuchen und mittags in die die OGS in der Südeschschule gefahren werden. Diese sähen die Mitschüler aus der Südeschschule vormittags nicht. Es gäbe aus psychologischer Sicht viele Gründe für einen Standort. Zunächst sollten aber die Rahmenbedingungen wie Gebäude und Schulweg geprüft werden.

 

Bürger 6 fragt, wie Identifikation und Identität der Kinder am neuen Standort berücksichtigt würden und wie das Gemeinschaftgefühl gefördert werden solle. Außerdem wird gefragt, ob die Kosten für den energetischen Aus- und Umbau der Overbergschule berücksichtigt würden. Bürger 6 fragt auch noch, wie Südesch- und Konradschule weitergenützt würden, ob es dazu bereits Pläne gäbe und wie diese in der Kostenaufstellung dargestellt werden.

Herr Gausmann antwortet, dass die Planung einer Folgenutzung erst Sinn mache, wenn die Prüfung ergeben habe, dass ein Standortwechsel finanziell abgebildet werden könne. Die Verwaltung habe Ideen, aber es könnten dazu noch keine Aussagen getroffen werden. Die dann entstehenden Kosten würden zu gegebener Zeit geprüft. Zum Umbau der Overbergschule werde eine Kostenschätzung erfolgen. Auch müsse festgelegt werden, zu welchem Energiestandard diese Kostenschätzung erfolge. Er fügt an, dass ein Blick auf die Entwicklung der Gesamtzügigkeiten im Gebiet rechts der Ems erforderlich sei. Es könne sein, dass diese künftig nicht mehr ausreichten. Dann wäre auch die Gründung einer neuen Schule möglich. Er sei sich sicher, dass die Identifikation mit dem Schulgebäude über einen Zeitraum von vier Jahren gut möglich sei. Seiner Meinung nach erfolge die Identifikation über Inhalte und Personal und nicht über den Standort.

Bürger 6 fragt nach, ob über eine Lösung mit 2 Standorten an Südeschschule und Overbergschule nachgedacht worden sei, wenn es nicht genügend Schulplätze gäbe. Herr Gausmann erklärt, dass er diese Frage noch nicht beantworten könne. Derzeit konnten alle Schulkinder rechts der Ems untergebracht werden. Sollte dieses in den nächsten Jahren nicht der Fall sein, müsse neu überlegt werden.

 

Bürger 7 fragt nach, wie es in der Politik aufgenommen wurde, dass die Schulpflegschaft der Südeschschule sich einstimmig für die Prüfung der Overbergschule als Schulstandort entschieden habe.

Herr Gausmann antwortet, dass er zwar nicht für die Politik antworten könne, er aber relativ sicher sei, dass diese ein einstimmiges Votum in der Abwägung ihrer Beschlussfassung berücksichtigen werde.

Bürger 7 fragt, wie lange es etwa von der Prüfung bis zu einem eventuellen Umbau der Overberg-, Südesch- oder Konradschule dauern werde.

Herr Gausmann hält eine Planungszeit von mindestens einem Jahr für erforderlich. Ziel sei, im Laufe des Jahres 2025 mit einer Vorentwurfsplanung in die politischen Gremien zu gehen.

 

Bürger 8 möchte wissen, ob es der Verwaltung bewusst sei, dass es sich hier um Kinder handelt und wie dringlich das Problem sei. Die Südeschschule habe ab Sommer keinen Förderraum mehr und ein großes Platzproblem.

Herr Gausmann erklärt, dass ihm dieses bewusst sei. Auch die räumliche Enge sei bekannt. Es müsse eine Lösung und evtl. Zwischenlösung für den Bereich Eschendorf/Gellendorf gefunden werden. Dieses werde geprüft.

Bürger 8 fragt nach, was die Eltern tun könnten, damit sich die Situation an der Schule verbessere.

Herr Gausmann versichert, die Verwaltung täte alles, die Planungen schnell abzuschließen. Es gäbe jedoch Rahmenbedingungen, auf die niemand Einfluss nehmen könne. Es werde auch über Ausweichlösungen nachgedacht.

 

Bürger 9 erkundigt sich nach der allgemeinen Bausubstanz und möchte wissen, ob wegen eventueller Schadstoffe Proben genommen worden seien.

Herr Gausmann versichert, dass im Rahmen der Prüfung des Gebäudes Overbergschule eine genaue Prüfung erfolge, ob mit einer erhöhten Schadstoffbelastung zu rechnen sei.

Die entsprechenden Kosten würden berücksichtigt werden.

 

Bürger 10 fragt nach, ob die Umzugskosten und Mehrkosten für neues Mobiliar berücksichtigt worden seien und wie die Aufstellung dazu aussähe. Auch möchte Bürger 10 wissen, ob Einbußen in der Attraktivität und Glaubwürdigkeit des Standorts Gellendorf und Eschendorfer Aue aufgrund einer Verlagerung der Schule berücksichtigt würden, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und ob auch eine Kooperation zwischen der Südeschschule am Standort Overbergschule und Beibehalt der Konradschule in Betracht gezogen würde?

Herr Gausmann erläutert, dass Umbaukosten berücksichtigt würden. Mit den Beschaffungen von Mobiliar werde nachhaltig umgegangen. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Verwaltung verpflichtet, an allen Standorten eine vernünftige OGS- Betreuung abzubilden. In der Eschendorfer Aue seien zwei Kitas gebaut worden und der Weg aus dem Baugebiet zur Overberschule sei nur unwesentlich weiter oder für einige auch näher als zur Südeschschule. Er sähe daher keine negativen Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotzdem würden diese Fragen, wie auch die Schülerfahrtkosten, im Rahmen eines Prüfauftrages geprüft. Zur letzten Frage des Bürgers 10 erklärt Herr Gausmann, dass es eine Beschlusslage gäbe mit drei Zügen am Standort Südeschschule sowie einem Zug am Standort Konradschule. Die Verwaltung bitte nun um Erteilung eines Prüfauftrages, ob das Gebäude an der Meisenstr. 30 in der Lage sei, eine 4-zügige Grundschule aufzunehmen und welche Kosten das verursache. Das Ergebnis dieses Prüfauftrages werde der Politik vorgelegt, die dann Entscheidungen treffe.

Auch der Bedarf an der Gesamtzügigkeit in Rheine rechts der Ems in den nächsten 5-10 Jahren sei zu berücksichtigen. Daher sei eine Aussage zur Verteilung dieser Züge derzeit nicht zu treffen.

 

Bürger 11 fragt nach, ob die geplanten Neubaugebiete am Merschkensheideweg (Igelweg) und an der Sandhövelstr. und das damit verbundene Wachstum und Nachverdichtung in den Überlegungen zur Schulentwicklung und Infrastruktur berücksichtigt werden würden. Des Weiteren wird gefragt, inwieweit ein Umzug vermieden werden könnte, wenn man die verfügbaren Kapazitäten der Johannesschule im Sinne einer möglichen Optimierung der Standorte Johannes-, Südesch- und Konradschule betrachte. Bürger 11 fragt weiter, warum keine Maßnahmen getroffen worden seien, dem seit Jahrzehnten absehbaren Platzmangel in Schulen vorzubeugen. Insbesondere bei der Planung der Baugebiete Eschendorfer Aue, Gartenstadt Gellendorf und Sandmannshof hätte diese Herausforderung antizipiert werden müssen. Inwieweit sei dies in den Planungen berücksichtigt worden.

Herr Gausmann erläutert zur Schulentwicklungsplanung, dass diese auf der Kita-Bedarfsplanung fuße und entsprechend weitergeführt werde. Auch Baugebiete würden berücksichtigt. Ereignisse, wie die Flüchtlingswelle ab 2015 und den Ukrainekrieg seit dem Jahr 2022 seien jedoch zuvor nicht absehbar und somit im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nicht abbildbar gewesen. Auch habe es einen vermehrten innereuropäischen Zuzug gegeben. Zusätzlich gäbe es pro Jahr einen Zuzug von 30- 40 Kindern im Kindergartenalter, die jedoch bereits in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden würden.

Die Johannesschule sei auf eine 3-zügige Grundschule erweitert worden. Die ebenfalls 3-zügige Annetteschule werde im Rahmen der Grundschuloffensive als eine der nächsten Schulen entsprechend dem Musterraumprogramm ertüchtigt. Erstmals gäbe es dort seit vielen Jahren mit drei Eingangsklassen eine Eingangsklasse mehr als zuvor. Für die Südeschschule mit Teilstandort Konradschule gäbe es einen Beschluss über insgesamt vier Züge. Für den Bereich Eschendorf/Südesch/Gellendorf gäbe es somit insgesamt zehn Eingangsklassen, knapp 300 Kinder könnten aufgenommen werden. Das entspräche in etwa dem Bedarf an Plätzen unter Berücksichtigung der Baugebiete. Herr Gausmann macht deutlich, dass nicht für alle Kinder an der gewünschten Schule ein Platz zu bekommen sei. Es gäbe z. B. auch Bekenntnisgrundschulen, an denen Kinder mit katholischem Bekenntnis vorrangig aufzunehmen seien.