Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 den Gebührensatz für das Entnehmen und
Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3
abgefahrenen Klärschlamm auf 34,47
€ und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe
aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener
Menge auf 28,00 € fest.
2.
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt die
Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom
05.12.2023 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig