Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung
gem. § 64 LWG NRW in der Stadt Rheine vom 05.12.2023 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung
gem. § 64 LWG NRW in der Stadt Rheine vom 05.12.2023 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig