Beschluss:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung (A 64-04) unter Punkt 5. wie folgt zu ändern:
750
€ zusätzlich je vom Land
geförderte Wohnung bis max. 55 qm
Die geänderte Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig