Herr Kaisel erklärt, dass der Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst worden sei.
Beschluss:
1. Der Rat
der Stadt Rheine fasst den Grundsatzbeschluss, die
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung
öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Rheine gemäß Art. 5 Abs. 1
VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB frühestens zum 01.07.2025 direkt an die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) zu erteilen.
2. Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung der Stadt Rheine, die für die
Erteilung der Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die
Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Rheine
erforderliche europaweite Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007
auf Grundlage des Nahverkehrskonzepts im Amtsblatt der europäischen Union (TED)
vorzubereiten und zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig