Sitzung: 23.11.2023 Bau- und Mobilitätsausschuss
S t a d t R h e i n e Rheine,
13.11.2023
Der Bürgermeister
FB 5.80 – vo.-
Information für den Bau- und Mobilitätsausschuss
Gesetzentwurf der
Landesregierung vom 18.10.2023:
Gesetz zur Abschaffung
der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt
die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
abzuschaffen. Das betrifft die Straßenbaumaßnahmen, für die bisher
Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG für die nochmalige Herstellung,
Verbesserung und/oder Erweiterung von bereits erstmalig endgültig
hergestellten Straßen zur erheben waren.
Für die erstmalige Herstellung von
Straßen werden auch in Zukunft Erschließungsbeiträge nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheine“ zu erheben sein.
Mit dem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes
zum 1. Januar 2024 dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die erst ab diesem
Zeitpunkt von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung
eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen,
keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden (geplante Änderung in
§ 8 Abs. 1 KAG NRW).
Der Gesetzentwurf für den § 8a KAG NRW sieht
vor, dass die damit verbundenen Beitragsausfälle der Kommunen landesseitig
erstattet werden sollen:
„§ 8a
KAG - Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen
(1) Das Land
Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen
Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für die
Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr
erheben können.
…“
Das Land NRW hat angekündigt, dass alle neuen
Straßenbaumaßnahmen ab dem 01.01.2024, für die bisher Straßenausbaubeiträge
nach dem KAG erhoben werden sollten, direkt auf Antrag der Städte und Gemeinden
in Höhe der bisherigen Anliegerbeiträge gefördert/erstattet werden sollen. Die
Verfahrensweise soll durch eine Rechtsverordnung des Landes NRW geregelt
werden. Diese Rechtsverordnung liegt derzeit noch nicht vor.
Bei den Straßenbauprojekten, für die das Bauprogramm vor dem 01.01.2024
vom Bau- und Mobilitätsausschuss beschlossen wurde oder Haushaltsmittel schon
in 2023 bereitgestellt waren, soll die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge
nach der Begründung des Landes NRW zum Gesetzentwurf des KAG-ÄG NRW weiterhin
anzuwenden sein. Die landeseigene Förderrichtlinie soll entsprechend verlängert
werden. Die betroffenen Satzungen der Gemeinde und Gemeindeverbände zur
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollen insoweit ihre Wirksamkeit behalten.
In diesen Fällen wird die Stadt Rheine, in der bisherigen
Verfahrensweise nach Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahmen, die
Anträge auf Förderung an die NRW-Bank stellen und nach Zahlungseingang der
Fördermittel Beitragsbescheide über Straßenbaubeiträge mit 100 % Förderung
(= 0,00 € Beitrag) an die beitragspflichtigen Anlieger verschicken.
Gesehen
und einverstanden:
Im Auftrag Im
Auftrag
Volk-Tobschall Stuckmann