Sitzung: 31.01.2024 Sozialausschuss
Herr Theismann
bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gausmann zu dem Stichwort „Verwendung
barrierefreie Mittel“, dass die Stadt Rheine auch Nichtstädtischen unter die
Arme greifen müsse. Er fragt, ob es Spielregeln dazu geben würde und mit einer
Flut von Anträgen zu rechnen sei.
Herr Gausmann
antwortet, dass die Verwaltung sich mit den Spielregeln werde beschäftigen
müssen. Die Verwaltung habe z. B. einen Teil der barrierefreien Mittel genutzt,
um das Jugendheim St. Michael für die Nutzung der Offenen Jugendarbeit durch
das Katholische Jugendwerk Rheine zu ermöglichen; zuvor sei es von der
städtischen Wohnungsgesellschaft gekauft worden. Zudem habe die Verwaltung eine
Hebebühne für den Kinderschutzbund bestellt, da es sich hier ebenfalls um ein
städtisches Gebäude handele. Die barrierefreien Mittel seien in der Regel nicht
für Spielplätze angedacht gewesen. Jetzt müsse sich die Verwaltung bezüglich
barrierefreier Jugendarbeit mit barrierefreien Freizeitflächen beschäftigen.
Das Ziel sei, die Barrierefreiheit hier nicht durch zusätzliche Mittel
abzubilden, sondern von Beginn an mitzudenken, wie es bei Neubauten, mit
Ausnahme der „Toilette für alle“ vorgegeben sei. Die Verantwortung solle in
diesem Ausschuss verbleiben, um zielgerecht Prioritäten setzen zu können.
Ende öffentliche Sitzung: 18:48 Uhr