Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann gibt an, dass die Stellenplanvorlage dieses Mal keine massiven strukturellen Stellenplanerhöhungen für die Jugendhilfe vorsehe. Er geht kurz auf die einzelnen Veränderungen ein, die im Wesentlichen stellenplanneutral vorgenommen werden oder Wertigkeitsanpassungen betreffen. Er informiert z. B., dass es durch eine stellenplanneutrale Verschiebung vom Fachbereich 8 in den Sonderbereich 2 eine zusätzliche Stelle im Anlaufbereich gebe, um die neuen Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalens abbilden zu können,

 

Aufgrund der Haushaltssituation habe der Verwaltungsvorstand keine Stellenausweitung für die Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich vorgeschlagen, dessen Rechtsanspruch zum 1. August 2026 kommen werde. Diese Entscheidung sei dem Verwaltungsvorstand schwergefallen. Sowohl im Schulausschuss als auch hier sei darüber intensiv gesprochen worden. Falls die Politik diese zusätzliche Stelle nicht fordern und beschließen würde, wolle die Verwaltung eine Verschiebung aus anderen Aufgabenbereichen vornehmen, wodurch eine Lücke entstehen und es zu Leistungseinbrüchen kommen werde.

 

Frau Richter kommentiert, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch OGS sowohl für die Schule als auch für die Jugendhilfe eine Herausforderung werde. Sie halte es für wichtig, dass die OGS-Träger gut begleitet würden.

 

Nach einer kurzen Diskussion mit Herrn Fühner stellt Frau Richter für die Jugend- und Wohlfahrtsverbände an den Jugendhilfeausschuss den Antrag, zusätzlich eine 0,5 Stelle für die Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich zu beschließen.

 

Frau Lücke berichtet, dass die SPD-Fraktion sich ebenfalls die Frage gestellt habe, wie der Ausbau gelingen und mit welchen Ressourcen das entsprechend qualifiziert umgesetzt werden könne. Gleiches gelte für das auslaufende Projekt „Quartiersarbeit im Sozialraum“, wie die Fortführung der Quartiersarbeit gesichert werden könne.

 

Herr Gausmann antwortet, dass das Projekt „Quartiersarbeit im Sozialraum“ etwas mit sozialräumlicher Orientierung, frühzeitlichen und präventiven Angeboten zu tun habe. Die Verwaltung würde einen Antrag benötigen, um prüfen zu können, ob das im laufenden Budget abgebildet werden könne.

 

Herr Gausmann informiert, dass die Verwaltung eine zusätzliche Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen von rund 40.000,00 Euro zum Thema Inklusion erwarte, die für die 0,5 Stelle Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich abgebildet werden könne.

 

Herr Fühner formuliert den von Frau Richter gestellten Antrag in den ersten Beschlussvorschlag mit ein und stellt ihn zur Abstimmung (siehe Beschluss Nr. 1).   


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21) plus einer 0,5 Stelle Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21), die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil/ Wert

befristet in Monaten/

befristet bis

1

Strategische Steuerung, Planung und Statistik

1,0 / SuE 18

60 / 31.12.2024

2

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

0,5 / A 11

24 / 31.12.2025

3

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

0,5 / A 9, A 10

24 /

offen

4

Beistandschaften

1,0 / A9, A 10

24 /

offen

 

Summe

3,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig