Herr Gausmann
erklärt, dass der Haushalt im September 2023 mit einem voraussehbaren Defizit
von rund 32 Mio. Euro eingebracht worden sei. Im Laufe der weiteren Entwicklung
und der letzten Vorstellung im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) seien daraus rund 15 Mio. Euro
geworden. Die Verwaltung sei von der Politik beauftragt worden, in den
einzelnen Bereichen potentielle Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Viele
Einsparmöglichkeiten habe die Verwaltung für den Jugendhilfebereich nicht gefunden.
Es gebe viele pflichtige Leistungen und bestimmte Leistungen, die kaum über
einem kurzfristigen Zeitraum gesteuert und deutlich reduziert werden könnten.
Zu den Transferleistungen im Budget
2104 – Förderungen für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungen:
Herr Gausmann
führt weiter aus, dass die Verwaltung sich die Haushaltsplanberatungen 2022 aus
dem damaligen Blickwinkel der Ukraine-Krise und der zu erwartenden Prognose im
Bereich der Belastungen in der Kinder- und Jugendarbeit angesehen habe. Damals
sei auch der Antrag des Stadtjugendringes eingegangen, und die Zuschüsse für
Lagerfahrten seien verdoppelt worden, d. h. von 4,00 Euro auf 8,00 Euro für die
Regelteilnehmenden und von 4,50 Euro auf 9,00 Euro für die teilnehmenden
Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger. Glücklicherweise habe die
Inflation nicht so zugeschlagen, wie zum damaligen Zeitpunkt befürchtet worden
sei, und es habe zum Anfang dieses Jahres eine mehr als 10%ige Erhöhung auf die
Sozialleistungen im SGB II gegeben. Deshalb empfehle der Verwaltungsvorstand
diese Verdoppelung der Zuschüsse wieder zurückzunehmen, was eine Einsparung von
80.000,00 Euro bedeuten würde.
Herr Timpe als
Vertreter der Jugendverbände kommentiert, dass die Kosten im letzten Jahr zwar
nicht so stark wie vermutet, aber dennoch gestiegen seien. Für dieses Jahr
seien die Freizeitmaßnahmen schon mit den Zuschüssen kalkuliert und
ausgeschrieben worden. Er glaubt, dass bei Mittelkürzungen die Angebote an
Jugendfreizeiten in Rheine reduziert würden, da vor allem die kleinen
ehrenamtlich geführten Vereine am Rande ihrer Möglichkeiten seien.
Frau Lücke
kommentiert, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Teil gerade in
den Ferienzeiten über die Angebote der Jugendverbände abgesichert würde. Die
SPD-Fraktion sehe deutliche Punkte für die Angebotsnotwendigkeit, wie
z. B. für die zum Teil durch die Corona-Pandemie benachteiligten
Jugendlichen und die Stärkung des Ehrenamtes. Bei Zuschusskürzungen würden
vermutlich auch die Geschwisterkindregelungen wegfallen.
Herr Hewing
äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls gegen die Kürzung sei.
Herr Beckmann gibt an, dass die vorgebrachten Argumente alle richtig und nachvollziehbar seien, jedoch die CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltssituation ein Zeichnen setzen wolle. Seine Fraktion beantrage, die Erhöhung teilweise zurückzunehmen, d. h. für die Regelteilnehmenden statt 8,00 Euro auf 6,00 Euro und für die teilnehmenden Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger statt 9,00 Euro auf 6,75 Euro. Die Ersparnis würde dann bei 40.000,00 Euro liegen.
Herr Gausmann
erläutert die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen. Die allgemeinen
Zuwendungen für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme im Bereich Wandern,
Fahrten und Lager hätten unabhängig von den Sozialleistungsempfängerinnen und
-empfängern bis zum 1. Januar 2023 bei 4,00 Euro gelegen. Für die
Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger seien dann von dem Teilnahmebetrag
4,50 Euro abgezogen worden. Wenn die Verdoppelung von 8,00 Euro auf 4,00 Euro
zurückgenommen werde, würde das für eine Familie bei einer 7-tägigen
Veranstaltung einen Mehraufwand von 28,00 Euro bedeuten. Die
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger müssten ein bisschen mehr als vorher
bezahlen. Im Gegenzug bedeute die Erhöhung des Bürgergeldes von deutlich mehr
als 10 % rund 60,00 Euro zusätzliche Einnahme pro Kopf und Monat. Er glaubt,
dass es eine überschaubare Mehrbelastung für alle Teilnehmenden bedeuten würde,
wenn dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt werde.
Herr Fühner
erinnert an die Diskussion im Herbst 2022 und kommentiert, dass über die
Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen nicht diskutiert werden
müsse. Bezogen auf die Haushaltsentwicklung der Stadt Rheine könnten nach dem
CDU-Antrag 40.000,00 Euro eingespart werden.
Herr Timpe
sagt, dass er auch Mitglied der CDU-Fraktion sei und den CDU-Antrag gekannt
habe. Er appelliert, diesen Vorschlag zu unterstützen, um im vertretbaren
Rahmen einen kleinen Betrag zu leisten.
Herr Hewing
äußert, dass er den Antrag der CDU-Fraktion ein Stück weit nachvollziehen
könne, da im Haushalt gespart werden müsse. Wichtig sei ihm, dass keine
Kürzungen für Eltern mit Transferleistungen erfolgen würden, weil sonst weniger
Kinder an Ferienfreizeiten teilnehmen würden.
Herr Beckmann
kommentiert, dass Wege gefunden würden, wenn sich diese benachteiligten
Personen an die Kirchengemeinden wenden würden.
Herr Fühner
kommentiert, dass die CDU- und die FDP-Fraktionen über die Variante, keine
Kürzungen bei den Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern, diskutiert
hätten, was ein Spareffekt von 50.000,00 Euro erzielen würde. Es gebe aber auch
Nicht-Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger, die sich im unteren
Einkommensbereich befinden würden. Eine 100%ige Gerechtigkeit werde es nie geben,
und an einer bestimmten Stelle müsse man sich entscheiden.
Frau Lücke
fügt zu den genannten Aspekten hinzu, dass die Jugendfahrten neben den Kindern
im Transferleistungsbezug auch für die Kinder, deren Familie gerade über der
Transferleistungsgrenze lägen, die einzige Möglichkeit seien, in Urlaub zu
fahren. Sie habe auch gehört, dass es gewisse Zuschüsse durch die
Kirchengemeinden gebe, jedoch würde die Anzahl an Kindern und Jugendlichen aus
sozialschwachen Familien deutlich zunehmen. Sie appelliere daran zu denken,
dass es eine Investition in unsere Jugend sei und gerade diese Fahrten eine
Teilhabe ermöglichten.
Herr Richter appelliert, die Förderung so hoch wie möglich zu halten, da einige ihre Ferienlagerpreise schon ausgeschrieben hätten. Wenn es um eine Senkung gehen müsse, seien die Jugendverbände eher bei dem Vorschlag der CDU-Fraktion.
Herr Timpe
nennt als weiteren Aspekt den Wegfall der Corona-Sondermittel, mit denen z. B.
eine Tagesfahrt in einen Freizeitpark oder anderes realisiert worden sei. Zudem
seien im letzten Jahr die Preise für die Maßnahmen deutlich angestiegen.
Wichtig sei ihm, dass möglichst hohe Mittel im Bereich der Kalkulation
einfließen würden, die nicht direkt eins zu eins an die Teilnehmenden
weitergegeben würden, damit auch sozialschwächere Menschen, die keine
Münsterlandkarte hätten und voll zahlen müssten, etwas davon hätten.
Herr Fühner
fügt hinzu, dass es neben den Corona-Beihilfen im letzten Jahr auch den
Stärkungspakt NRW gegeben habe, und mit der Inflationsentwicklung und den
gleichzeitigen Einkommenssteigerungen sei es schwierig, das eins zu eins
gegeneinander aufzurechnen. Die Haushaltssituation sei nicht mehr in der
Dramatik wie im Herbst 2023, und die Grundsteuererhörung werde vermutlich nicht
kommen. Dennoch sei der Haushalt, wie er ist. Wenn heute der Antrag der CDU
beschlossen werde, hätte er strategisch gesehen weniger Sorge, dass der HDF und
der Rat weitere Kürzungen im Jugendhilfebereich beschließen würden.
Frau Egelkamp
schlägt vor, dass die Verwaltung einen Bericht mit einem eventuellen Vortrag
erstellen solle, aus dem hervorgeht, wie sich bei den Freizeitmaßnahmen im
letzten Jahr die Kosten, Anmeldezahlen, Zahl der ehrenamtlichen Beteiligten
etc. gegenüber den vorherigen Jahren entwickelt hätten, und was seitens der
Anbietenden noch machbar sei.
Herr Fühner lässt über den ersten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen (siehe Beschluss Nr. 1).
Herr Beckmann
formuliert den mündlich vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion erneut, über den
Herr Fühner abstimmen lässt (siehe Beschluss Nr. 2):
Herr Gausmann
fügt hinzu, dass es somit bei den im Haushaushaltsplanentwurf vorgesehenen
Rahmenbedingungen bleibe.
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (Anlage 1 der Vorlage) – Budget 2102 – Kita-Elternbeitragsgebühren (Kita
= Kindertageseinrichtung):
Herr Gausmann
äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt habe, die 10%ige
Beitragserhöhung zum 1. August 2024 im Rahmen der Kita-Beitragssatzung, welche
sich automatisch den KiBiz-Pauschalen (Kinderbildungsgesetz) anpasse, nicht umzusetzen, sondern
daraus 4 % zu machen.
Herr Fühner
fügt hinzu, dass der Antrag damals bewusst auf die Haushaltsplanberatungen
vertagt worden sei.
Herr Hewing
begründet seinen Antrag noch mal. Die Kita-Gebühren von Eltern seien an die
Kindpauschale gekoppelt. Das sei gemacht worden, da von Erhöhungen zwischen 1
und 4 % ausgegangen worden sei. Er begrüße die Tarifverhandlungsergebnisse der
Erzieherinnen und Erzieher und dass das Land NRW die Kindpauschale dieses Jahr
um 10 % erhöhen werde. Dass die Kita-Gebühren mit der automatischen Anpassung
dieses Jahr auch um 10 % steigen würden, passe nach Wahrnehmung seiner Fraktion
nicht. Wie von Herrn Fühner angedeutet worden sei, werde es dieses Mal
vermutlich keine Steuererhöhungen geben. Seine Fraktion verstehe deshalb nicht,
warum Familien mit Kita-Kindern übergebührend Kosten tragen und damit den
Haushalt stopfen sollten. Bildung sei wichtig und sollte kein Geld kosten, und
frühkindliche Bildung sei mindestens genauso wichtig.
Die
Kreistagsfraktionen CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten gemeinsam
beim Kreis Steinfurt einen Antrag eingereicht, um die Gebühren auf 4 % zu
deckeln. Die Stadt Greven hätte von sich aus die Erhöhung abgelehnt. Er findet
es nicht gut, wenn Rheine ausscheren und etwas anderes beschließen würde. Er
verstehe die Haushaltssituation, aber für ihn sei es nicht tragbar, dass
Familien mit Kindern so stark belastet würden.
Herr Beckmann
teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nicht folgen werde, da dies eine Mindereinnahme von ca. 128,000,00 Euro
bedeuten würde. Bis zu einem Einkommen von 30.000,00 Euro sei es beitragsfrei,
genauso wie das vorletzte und letzte Betreuungsjahr.
Herr Gausmann
nennt einige Zahlenbeispiele: Bis zu einem Einkommen von 30.000,00 Euro sowie
das letzte und vorletzte Kita-Jahr seien beitragsfrei, was für 62 % aller
Kita-Besucherinnen und -besucher zutreffe. Die rund 10%ige Erhöhung (9,65 %) würden bei einem Einkommen
- über 30.000,00 Euro bei einer
25-Stunden-Buchung 5,95 Euro,
- über 48.000,00 Euro bei einer
35-Stunden-Buchung 17,19 Euro,
- über 96.000,00 Euro bei einer bei 35
Stunden 36,11 Euro und
- bei einer 45-Stunden-Buchung 51,13 Euro
im Monat
ausmachen. In fast allen Bereichen hätten sich die Einkommen zwischen 5 und 10
% erhöht. Er vermutet, dass die Beitragserhöhung ab dem Kita-Jahr 2025/2026
wieder zwischen 2 und 4 % liegen werde. Bei den guten Leistungen in den Kitas
halte er das höhere Einkommen für gerechtfertigt und bittet, diese 4 % nicht zu
beschließen.
Frau Lücke
führt aus, dass die SPD-Fraktion sich mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und den Kreispolitikerinnen und -politikern ausgetauscht habe. Ihre Fraktion
sehe die Haushaltssituation und dem gegenüber die Situation für Familien und
Mehrkindfamilien, die in allen Bereichen höhere Kosten bewerkstelligen müssten.
Auch unter den Gesichtspunkten der Kreissituation würden sie sich für den
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den 4 % aussprechen.
Herr Timpe regt
an, die Einkommensgrenzen der Beitragsstufen zu überprüfen. Durch eine
Verschiebung könne für geringverdienende Familien eine Entlastung erreicht
werden.
Herr Gausmann
erklärt, dass die Einkommensgrenze auf Antrag der SPD-Fraktion in 2020 von
24.000,00 auf 30.000,00 Euro erhöht worden sei. Darauf folge die Regelung plus
6.000,00 Euro und danach plus 12.000,00 Euro. Die Beitragssatzung beinhalte
sowohl den Kita- als auch den OGS-Bereich (Offene
Ganztagsschule). Rheine habe die Geschwisterermäßigung, und wenn z. B.
jemand zwei Kita-Kinder und ein OGS-Kind habe, wäre das OGS-Kind vom Beitrag
befreit. Beim Kreis Steinfurt und der Stadt Greven gebe es diese Ermäßigungen
nicht. Die Kita-Beiträge dürften gesetzlich nicht höher als die Kindpauschalen
sein. Wegen der komplexen Zusammenhänge könnten nicht einfach höhere
Einkommensgrenzen mit höheren Beitragssätzen beschlossen werden. Er müsste sich
die Gesamtsatzung im Kita- und OGS-Bereich anschauen und könnte eine
Beschlussvorlage für die Juni-Sitzung vorbereiten. Falls heute die 4 %
beschlossen würden, sei eine neue Kita-Satzung notwendig.
Auf die Frage
von Herrn Timpe antwortet Herr Hewing, dass sie mit dem Antrag nicht nur die
Menschen mit geringerem Einkommen, sondern alle entlasten wollten.
Herr Fühner
äußert, dass die jugendamtbezirksübergreifend tätigen Träger mit
unterschiedlichen Ausgangsbedingungen zu tun hätten. Damals sei versucht
worden, kreisweit eine einheitliche Elternbeitragssatzung hinzubekommen, was
aus unterschiedlichen Gründen gescheitert sei. In Rheine habe es nur ein
elternbeitragsfreies Kita-Jahr gegeben; mittlerweile seien es zwei, und es gebe
die Geschwisterregelung sowie die Beitragsfreiheit ab dem 3. Kind. Die
Einkommensgrenze habe bei 18.000,00 Euro gelegen, dann sei sie auf 24.000,00
Euro und jetzt auf 30.000,00 Euro gestiegen. Die Einkommensschwächeren würden
somit entlastet, da sie keine Elternbeiträge zahlen müssten. Er halte es für
vertretbar, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen und die
Regelangleichung vorzunehmen.
Herr Gausmann
gibt zu bedenken, dass der Kreis Steinfurt sich über die Jugendamtsumlage
refinanzieren würde; was ein Beschluss zu Lasten Dritter sei. Rheine müsste
seinen eigenen Haushalt dafür belasten. In Gesamtbetrachtung des Rheiner
Haushaltes werbe er dafür, dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zu folgen.
Herr Timpe
kommt noch mal auf seine Wortmeldung zurück. In 2020 sei die unterste Grenze
angehoben worden, nicht aber die darüberliegenden Stufen. Durch die Lohnsteigerungen
würden einige Personen in eine höhere Kita-Beitragsstufe kommen und müssten
somit mehr zahlen. Vielleicht könne in Erfahrung gebracht werden, um wieviel
Prozent die Realeinkommen seit der Stufenfestlegung gestiegen seien, damit auch
die anderen Stufen dementsprechend angeglichen werden könnten.
Herr Fühner
kommentiert, dass in 2014/2015 die Elternbeitragssatzung weiter
ausdifferenziert worden sei. In 2020 sei es politisch nicht durchsetzbar
gewesen, in den höheren Einkommensbereichen eine weitere Stufe einzuziehen. Die
Frage von Herrn Timpe, Realeinkommen versus Elternbeiträge sei schwierig zu
beantworten. Die Realeinkommen in der Gesamtbetrachtung seien im letzten
dreiviertel Jahr höher angestiegen als die Kosten. Das wäre ein weiterer Punkt,
darüber nachzudenken, inwieweit grundsätzlich die Kita- und
OGS-Elternbeitragssatzung angeschaut werden müsse, was für den heutigen Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht helfen würde.
Weiter bezieht
er sich auf die Aussage von Herrn Hewing und kommentiert, dass er ebenfalls der
Meinung sei, dass Bildung kostenfrei sein sollte. Das müsste woanders (Bund und Länder) entschieden werden, da
ein Verzicht auf die Elternbeiträge den Haushalt in Rheine in ganz anderen
Dimensionen belasten würde.
Herr Gausmann
gibt an, dass der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Emsdetten eine neue
Beitragssatzung gemacht habe, die 6.000,00,00-Euro-Schritte bei den
Einkommensgrenzen vorsehen würde. Das könne theoretisch auch für Rheine gemacht
werden, jedoch müsse er wegen der gemeinsamen Elternbeitragssatzungen den
OGS-Bereich mitberücksichtigen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in
anderthalb Jahren eine Vorlage mit Wirkung zum 1. August 2026 dazu vorbereiten
werde, um autonom mit der neuen OGS-Rechtsregelung im Bereich der Jugendhilfe
satzungsfähig zu sein.
Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. November 2023 werden einige Verständnisfragen gestellt. Herr Hewing beantwortet diese und trägt seinen Antrag in geänderter Form neu vor, über den Herr Fühner abstimmen lässt (siehe Beschluss Nr. 3).
Herr Richter stellt den Antrag auf Überprüfung der
Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung. Herr Fühner lässt darüber abstimmen
(siehe
Beschluss Nr. 4).
Herr Gausmann trägt den zweiten Beschlussvorschlag der Vorlage geändert vor. Herr Fühner lässt darüber abstimmen (siehe Beschluss Nr. 5).
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 17. November 2022 wurde der Beschluss gefasst, die
Förderbeträge nach den „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger
der Jugendarbeit in der Stadt Rheine“ in der Förderposition „2.1
Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung“ zu verdoppeln. Im Rahmen der
Haushaltkonsolidierung sollen im Bereich der Transferleistungen im Budget 2104
insgesamt 80.000 Euro eingespart werden. Als Einsparmaßnahme schlägt die
Verwaltung vor, diesen Beschluss zurück zu nehmen und die Förderbeträge auf die
davor gültigen Beträge zurückzusetzen. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein
Einsparpotenzial von insgesamt 80.000 Euro. Der Verwaltung ist bewusst, dass
dies für die Veranstalter von Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung eine große
Herausforderung bedeutet, da die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sich in
den letzten Jahren maßgeblich erhöht haben, wie z. B. die Kosten für
Übernachtungen oder den Bustransfer.
Beschluss: einstimmig abgelehnt
2. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den
Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:
Die von der Verwaltung im ersten Beschluss vorgeschlagene Rücknahme der
Erhöhungen der Förderbeträge (Budget 2104) für „Freizeitmaßnahmen mit
Übernachtung“ wird nur teilweise erfolgen. Die Förderbeträge werden für die
Teilnehmenden von 8,00 Euro auf 6,00 Euro und für die teilnehmenden
Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger von 9,00 Euro auf 6,75 Euro
gekürzt. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein Einsparpotential von insgesamt
50.000,00 Euro.
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt (5 x ja, 9 x nein, 1 x Enthaltung)
3. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den
Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:
Die Erhöhung der Kita-Gebühren für das Kita-Jahr 2024/2025 (01.08.2024 bis
31.07.2025) wird auf 4 % festgelegt und nicht an die diesmalige rund 10%ige
Erhöhung (9,65 %) der Kindpauschale
des Landes gekoppelt. Der Differenzbetrag (rund 128.000,00 Euro) wird nicht im
Kita-Jahr 2025/2026 aufgeschlagen und wird den Haushalt (anteilig 5 Monate im
Haushaltsjahr 2024 und 7 Monate im Haushaltsjahr 2025) belasten. Ab dem
Kita-Jahr 2025/26 wird die Kita-Beitragserhöhung wieder an die prozentuale
Erhöhung der Kindpauschalen gekoppelt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
abgelehnt (3 x ja, 9 x nein, 3 Enthaltungen)
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
dass die Verwaltung die Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung in Bezug auf
die allgemeinen Einkommenssteigerungen der letzten Jahre mit Wirkung zum 1.
August 2026 ff überprüft und Anpassungsvorschläge erarbeitet. Des Weiteren
überprüft die Verwaltung, ob ein an die allgemeinen Einkommenssteigerungen
gekoppelter Anpassungsmechanismus sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen
5.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt mit den
Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der
budgetneutralen Veränderungen im Produkt 2104 (Berichtszeile13/15) und der
zusätzlichen Einnahme von 40.000,00 Euro Inklusionsmittel (siehe Ausführungen
zum Stellenplan) in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu
übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen