Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann erklärt, dass der Haushalt im September 2023 mit einem voraussehbaren Defizit von rund 32 Mio. Euro eingebracht worden sei. Im Laufe der weiteren Entwicklung und der letzten Vorstellung im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) seien daraus rund 15 Mio. Euro geworden. Die Verwaltung sei von der Politik beauftragt worden, in den einzelnen Bereichen potentielle Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Viele Einsparmöglichkeiten habe die Verwaltung für den Jugendhilfebereich nicht gefunden. Es gebe viele pflichtige Leistungen und bestimmte Leistungen, die kaum über einem kurzfristigen Zeitraum gesteuert und deutlich reduziert werden könnten.

 

Zu den Transferleistungen im Budget 2104 – Förderungen für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungen:

 

Herr Gausmann führt weiter aus, dass die Verwaltung sich die Haushaltsplanberatungen 2022 aus dem damaligen Blickwinkel der Ukraine-Krise und der zu erwartenden Prognose im Bereich der Belastungen in der Kinder- und Jugendarbeit angesehen habe. Damals sei auch der Antrag des Stadtjugendringes eingegangen, und die Zuschüsse für Lagerfahrten seien verdoppelt worden, d. h. von 4,00 Euro auf 8,00 Euro für die Regelteilnehmenden und von 4,50 Euro auf 9,00 Euro für die teilnehmenden Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger. Glücklicherweise habe die Inflation nicht so zugeschlagen, wie zum damaligen Zeitpunkt befürchtet worden sei, und es habe zum Anfang dieses Jahres eine mehr als 10%ige Erhöhung auf die Sozialleistungen im SGB II gegeben. Deshalb empfehle der Verwaltungsvorstand diese Verdoppelung der Zuschüsse wieder zurückzunehmen, was eine Einsparung von 80.000,00 Euro bedeuten würde.

 

Herr Timpe als Vertreter der Jugendverbände kommentiert, dass die Kosten im letzten Jahr zwar nicht so stark wie vermutet, aber dennoch gestiegen seien. Für dieses Jahr seien die Freizeitmaßnahmen schon mit den Zuschüssen kalkuliert und ausgeschrieben worden. Er glaubt, dass bei Mittelkürzungen die Angebote an Jugendfreizeiten in Rheine reduziert würden, da vor allem die kleinen ehrenamtlich geführten Vereine am Rande ihrer Möglichkeiten seien.

 

Frau Lücke kommentiert, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Teil gerade in den Ferienzeiten über die Angebote der Jugendverbände abgesichert würde. Die SPD-Fraktion sehe deutliche Punkte für die Angebotsnotwendigkeit, wie z. B. für die zum Teil durch die Corona-Pandemie benachteiligten Jugendlichen und die Stärkung des Ehrenamtes. Bei Zuschusskürzungen würden vermutlich auch die Geschwisterkindregelungen wegfallen.

 

Herr Hewing äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls gegen die Kürzung sei.

 

Herr Beckmann gibt an, dass die vorgebrachten Argumente alle richtig und nachvollziehbar seien, jedoch die CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltssituation ein Zeichnen setzen wolle. Seine Fraktion beantrage, die Erhöhung teilweise zurückzunehmen, d. h. für die Regelteilnehmenden statt 8,00 Euro auf 6,00 Euro und für die teilnehmenden Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger statt 9,00 Euro auf 6,75 Euro. Die Ersparnis würde dann bei 40.000,00 Euro liegen.

 

Herr Gausmann erläutert die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen. Die allgemeinen Zuwendungen für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme im Bereich Wandern, Fahrten und Lager hätten unabhängig von den Sozialleistungsempfängerinnen und -empfängern bis zum 1. Januar 2023 bei 4,00 Euro gelegen. Für die Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger seien dann von dem Teilnahmebetrag 4,50 Euro abgezogen worden. Wenn die Verdoppelung von 8,00 Euro auf 4,00 Euro zurückgenommen werde, würde das für eine Familie bei einer 7-tägigen Veranstaltung einen Mehraufwand von 28,00 Euro bedeuten. Die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger müssten ein bisschen mehr als vorher bezahlen. Im Gegenzug bedeute die Erhöhung des Bürgergeldes von deutlich mehr als 10 % rund 60,00 Euro zusätzliche Einnahme pro Kopf und Monat. Er glaubt, dass es eine überschaubare Mehrbelastung für alle Teilnehmenden bedeuten würde, wenn dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt werde.

 

Herr Fühner erinnert an die Diskussion im Herbst 2022 und kommentiert, dass über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen nicht diskutiert werden müsse. Bezogen auf die Haushaltsentwicklung der Stadt Rheine könnten nach dem CDU-Antrag 40.000,00 Euro eingespart werden.

 

Herr Timpe sagt, dass er auch Mitglied der CDU-Fraktion sei und den CDU-Antrag gekannt habe. Er appelliert, diesen Vorschlag zu unterstützen, um im vertretbaren Rahmen einen kleinen Betrag zu leisten.

 

Herr Hewing äußert, dass er den Antrag der CDU-Fraktion ein Stück weit nachvollziehen könne, da im Haushalt gespart werden müsse. Wichtig sei ihm, dass keine Kürzungen für Eltern mit Transferleistungen erfolgen würden, weil sonst weniger Kinder an Ferienfreizeiten teilnehmen würden.

 

Herr Beckmann kommentiert, dass Wege gefunden würden, wenn sich diese benachteiligten Personen an die Kirchengemeinden wenden würden.

 

Herr Fühner kommentiert, dass die CDU- und die FDP-Fraktionen über die Variante, keine Kürzungen bei den Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern, diskutiert hätten, was ein Spareffekt von 50.000,00 Euro erzielen würde. Es gebe aber auch Nicht-Transferleistungs­empfängerinnen und -empfänger, die sich im unteren Einkommensbereich befinden würden. Eine 100%ige Gerechtigkeit werde es nie geben, und an einer bestimmten Stelle müsse man sich entscheiden.

 

Frau Lücke fügt zu den genannten Aspekten hinzu, dass die Jugendfahrten neben den Kindern im Transferleistungsbezug auch für die Kinder, deren Familie gerade über der Transferleistungsgrenze lägen, die einzige Möglichkeit seien, in Urlaub zu fahren. Sie habe auch gehört, dass es gewisse Zuschüsse durch die Kirchengemeinden gebe, jedoch würde die Anzahl an Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen Familien deutlich zunehmen. Sie appelliere daran zu denken, dass es eine Investition in unsere Jugend sei und gerade diese Fahrten eine Teilhabe ermöglichten.

 

Herr Richter appelliert, die Förderung so hoch wie möglich zu halten, da einige ihre Ferienlagerpreise schon ausgeschrieben hätten. Wenn es um eine Senkung gehen müsse, seien die Jugendverbände eher bei dem Vorschlag der CDU-Fraktion.

 

Herr Timpe nennt als weiteren Aspekt den Wegfall der Corona-Sondermittel, mit denen z. B. eine Tagesfahrt in einen Freizeitpark oder anderes realisiert worden sei. Zudem seien im letzten Jahr die Preise für die Maßnahmen deutlich angestiegen. Wichtig sei ihm, dass möglichst hohe Mittel im Bereich der Kalkulation einfließen würden, die nicht direkt eins zu eins an die Teilnehmenden weitergegeben würden, damit auch sozialschwächere Menschen, die keine Münsterlandkarte hätten und voll zahlen müssten, etwas davon hätten.

 

Herr Fühner fügt hinzu, dass es neben den Corona-Beihilfen im letzten Jahr auch den Stärkungspakt NRW gegeben habe, und mit der Inflationsentwicklung und den gleichzeitigen Einkommenssteigerungen sei es schwierig, das eins zu eins gegeneinander aufzurechnen. Die Haushaltssituation sei nicht mehr in der Dramatik wie im Herbst 2023, und die Grundsteuererhörung werde vermutlich nicht kommen. Dennoch sei der Haushalt, wie er ist. Wenn heute der Antrag der CDU beschlossen werde, hätte er strategisch gesehen weniger Sorge, dass der HDF und der Rat weitere Kürzungen im Jugendhilfebereich beschließen würden.

 

Frau Egelkamp schlägt vor, dass die Verwaltung einen Bericht mit einem eventuellen Vortrag erstellen solle, aus dem hervorgeht, wie sich bei den Freizeitmaßnahmen im letzten Jahr die Kosten, Anmeldezahlen, Zahl der ehrenamtlichen Beteiligten etc. gegenüber den vorherigen Jahren entwickelt hätten, und was seitens der Anbietenden noch machbar sei.

 

Herr Fühner lässt über den ersten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen (siehe Beschluss Nr. 1).   

 

Herr Beckmann formuliert den mündlich vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion erneut, über den Herr Fühner abstimmen lässt (siehe Beschluss Nr. 2):       

 

Herr Gausmann fügt hinzu, dass es somit bei den im Haushaushaltsplanentwurf vorgesehenen Rahmenbedingungen bleibe.

 

 

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Anlage 1 der Vorlage) – Budget 2102 – Kita-Elternbeitragsgebühren (Kita = Kindertageseinrichtung):

 

Herr Gausmann äußert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt habe, die 10%ige Beitragserhöhung zum 1. August 2024 im Rahmen der Kita-Beitragssatzung, welche sich automatisch den KiBiz-Pauschalen (Kinderbildungsgesetz) anpasse, nicht umzusetzen, sondern daraus 4 % zu machen.

 

Herr Fühner fügt hinzu, dass der Antrag damals bewusst auf die Haushaltsplanberatungen vertagt worden sei.

 

Herr Hewing begründet seinen Antrag noch mal. Die Kita-Gebühren von Eltern seien an die Kindpauschale gekoppelt. Das sei gemacht worden, da von Erhöhungen zwischen 1 und 4 % ausgegangen worden sei. Er begrüße die Tarifverhandlungsergebnisse der Erzieherinnen und Erzieher und dass das Land NRW die Kindpauschale dieses Jahr um 10 % erhöhen werde. Dass die Kita-Gebühren mit der automatischen Anpassung dieses Jahr auch um 10 % steigen würden, passe nach Wahrnehmung seiner Fraktion nicht. Wie von Herrn Fühner angedeutet worden sei, werde es dieses Mal vermutlich keine Steuererhöhungen geben. Seine Fraktion verstehe deshalb nicht, warum Familien mit Kita-Kindern übergebührend Kosten tragen und damit den Haushalt stopfen sollten. Bildung sei wichtig und sollte kein Geld kosten, und frühkindliche Bildung sei mindestens genauso wichtig.

 

Die Kreistagsfraktionen CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten gemeinsam beim Kreis Steinfurt einen Antrag eingereicht, um die Gebühren auf 4 % zu deckeln. Die Stadt Greven hätte von sich aus die Erhöhung abgelehnt. Er findet es nicht gut, wenn Rheine ausscheren und etwas anderes beschließen würde. Er verstehe die Haushaltssituation, aber für ihn sei es nicht tragbar, dass Familien mit Kindern so stark belastet würden.

 

Herr Beckmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht folgen werde, da dies eine Mindereinnahme von ca. 128,000,00 Euro bedeuten würde. Bis zu einem Einkommen von 30.000,00 Euro sei es beitragsfrei, genauso wie das vorletzte und letzte Betreuungsjahr.

 

Herr Gausmann nennt einige Zahlenbeispiele: Bis zu einem Einkommen von 30.000,00 Euro sowie das letzte und vorletzte Kita-Jahr seien beitragsfrei, was für 62 % aller Kita-Besucherinnen und -besucher zutreffe. Die rund 10%ige Erhöhung (9,65 %) würden bei einem Einkommen

-      über 30.000,00 Euro bei einer 25-Stunden-Buchung 5,95 Euro,

-      über 48.000,00 Euro bei einer 35-Stunden-Buchung 17,19 Euro,

-      über 96.000,00 Euro bei einer bei 35 Stunden 36,11 Euro und

-      bei einer 45-Stunden-Buchung 51,13 Euro

im Monat ausmachen. In fast allen Bereichen hätten sich die Einkommen zwischen 5 und 10 % erhöht. Er vermutet, dass die Beitragserhöhung ab dem Kita-Jahr 2025/2026 wieder zwischen 2 und 4 % liegen werde. Bei den guten Leistungen in den Kitas halte er das höhere Einkommen für gerechtfertigt und bittet, diese 4 % nicht zu beschließen.

 

Frau Lücke führt aus, dass die SPD-Fraktion sich mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Kreispolitikerinnen und -politikern ausgetauscht habe. Ihre Fraktion sehe die Haushaltssituation und dem gegenüber die Situation für Familien und Mehrkindfamilien, die in allen Bereichen höhere Kosten bewerkstelligen müssten. Auch unter den Gesichtspunkten der Kreissituation würden sie sich für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den 4 % aussprechen.

 

Herr Timpe regt an, die Einkommensgrenzen der Beitragsstufen zu überprüfen. Durch eine Verschiebung könne für geringverdienende Familien eine Entlastung erreicht werden.

 

Herr Gausmann erklärt, dass die Einkommensgrenze auf Antrag der SPD-Fraktion in 2020 von 24.000,00 auf 30.000,00 Euro erhöht worden sei. Darauf folge die Regelung plus 6.000,00 Euro und danach plus 12.000,00 Euro. Die Beitragssatzung beinhalte sowohl den Kita- als auch den OGS-Bereich (Offene Ganztagsschule). Rheine habe die Geschwisterermäßigung, und wenn z. B. jemand zwei Kita-Kinder und ein OGS-Kind habe, wäre das OGS-Kind vom Beitrag befreit. Beim Kreis Steinfurt und der Stadt Greven gebe es diese Ermäßigungen nicht. Die Kita-Beiträge dürften gesetzlich nicht höher als die Kindpauschalen sein. Wegen der komplexen Zusammenhänge könnten nicht einfach höhere Einkommensgrenzen mit höheren Beitragssätzen beschlossen werden. Er müsste sich die Gesamtsatzung im Kita- und OGS-Bereich anschauen und könnte eine Beschlussvorlage für die Juni-Sitzung vorbereiten. Falls heute die 4 % beschlossen würden, sei eine neue Kita-Satzung notwendig.

 

Auf die Frage von Herrn Timpe antwortet Herr Hewing, dass sie mit dem Antrag nicht nur die Menschen mit geringerem Einkommen, sondern alle entlasten wollten.

 

Herr Fühner äußert, dass die jugendamtbezirksübergreifend tätigen Träger mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen zu tun hätten. Damals sei versucht worden, kreisweit eine einheitliche Elternbeitragssatzung hinzubekommen, was aus unterschiedlichen Gründen gescheitert sei. In Rheine habe es nur ein elternbeitragsfreies Kita-Jahr gegeben; mittlerweile seien es zwei, und es gebe die Geschwisterregelung sowie die Beitragsfreiheit ab dem 3. Kind. Die Einkommensgrenze habe bei 18.000,00 Euro gelegen, dann sei sie auf 24.000,00 Euro und jetzt auf 30.000,00 Euro gestiegen. Die Einkommensschwächeren würden somit entlastet, da sie keine Elternbeiträge zahlen müssten. Er halte es für vertretbar, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen und die Regelangleichung vorzunehmen.

 

Herr Gausmann gibt zu bedenken, dass der Kreis Steinfurt sich über die Jugendamtsumlage refinanzieren würde; was ein Beschluss zu Lasten Dritter sei. Rheine müsste seinen eigenen Haushalt dafür belasten. In Gesamtbetrachtung des Rheiner Haushaltes werbe er dafür, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zu folgen.

 

Herr Timpe kommt noch mal auf seine Wortmeldung zurück. In 2020 sei die unterste Grenze angehoben worden, nicht aber die darüberliegenden Stufen. Durch die Lohnsteigerungen würden einige Personen in eine höhere Kita-Beitragsstufe kommen und müssten somit mehr zahlen. Vielleicht könne in Erfahrung gebracht werden, um wieviel Prozent die Realeinkommen seit der Stufenfestlegung gestiegen seien, damit auch die anderen Stufen dementsprechend angeglichen werden könnten.

 

Herr Fühner kommentiert, dass in 2014/2015 die Elternbeitragssatzung weiter ausdifferenziert worden sei. In 2020 sei es politisch nicht durchsetzbar gewesen, in den höheren Einkommensbereichen eine weitere Stufe einzuziehen. Die Frage von Herrn Timpe, Realeinkommen versus Elternbeiträge sei schwierig zu beantworten. Die Realeinkommen in der Gesamtbetrachtung seien im letzten dreiviertel Jahr höher angestiegen als die Kosten. Das wäre ein weiterer Punkt, darüber nachzudenken, inwieweit grundsätzlich die Kita- und OGS-Elternbeitragssatzung angeschaut werden müsse, was für den heutigen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht helfen würde.

 

Weiter bezieht er sich auf die Aussage von Herrn Hewing und kommentiert, dass er ebenfalls der Meinung sei, dass Bildung kostenfrei sein sollte. Das müsste woanders (Bund und Länder) entschieden werden, da ein Verzicht auf die Elternbeiträge den Haushalt in Rheine in ganz anderen Dimensionen belasten würde.

 

Herr Gausmann gibt an, dass der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Emsdetten eine neue Beitragssatzung gemacht habe, die 6.000,00,00-Euro-Schritte bei den Einkommensgrenzen vorsehen würde. Das könne theoretisch auch für Rheine gemacht werden, jedoch müsse er wegen der gemeinsamen Elternbeitragssatzungen den OGS-Bereich mitberücksichtigen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in anderthalb Jahren eine Vorlage mit Wirkung zum 1. August 2026 dazu vorbereiten werde, um autonom mit der neuen OGS-Rechtsregelung im Bereich der Jugendhilfe satzungsfähig zu sein.

 

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. November 2023 werden einige Verständnisfragen gestellt. Herr Hewing beantwortet diese und trägt seinen Antrag in geänderter Form neu vor, über den Herr Fühner abstimmen lässt (siehe Beschluss Nr. 3).

 

Herr Richter stellt den Antrag auf Überprüfung der Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung. Herr Fühner lässt darüber abstimmen (siehe Beschluss Nr. 4).

 

Herr Gausmann trägt den zweiten Beschlussvorschlag der Vorlage geändert vor. Herr Fühner lässt darüber abstimmen (siehe Beschluss Nr. 5).      


Beschluss:

 

1.        Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. November 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Förderbeträge nach den „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit in der Stadt Rheine“ in der Förderposition „2.1 Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung“ zu verdoppeln. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung sollen im Bereich der Transferleistungen im Budget 2104 insgesamt 80.000 Euro eingespart werden. Als Einsparmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss zurück zu nehmen und die Förderbeträge auf die davor gültigen Beträge zurückzusetzen. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein Einsparpotenzial von insgesamt 80.000 Euro. Der Verwaltung ist bewusst, dass dies für die Veranstalter von Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung eine große Herausforderung bedeutet, da die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sich in den letzten Jahren maßgeblich erhöht haben, wie z. B. die Kosten für Übernachtungen oder den Bustransfer.   

Beschluss:                   einstimmig abgelehnt

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:

Die von der Verwaltung im ersten Beschluss vorgeschlagene Rücknahme der Erhöhungen der Förderbeträge (Budget 2104) für „Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung“ wird nur teilweise erfolgen. Die Förderbeträge werden für die Teilnehmenden von 8,00 Euro auf 6,00 Euro und für die teilnehmenden Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger von 9,00 Euro auf 6,75 Euro gekürzt. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein Einsparpotential von insgesamt 50.000,00 Euro.

 

Beschluss:                    mehrheitlich abgelehnt (5 x ja, 9 x nein, 1 x Enthaltung)

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:

Die Erhöhung der Kita-Gebühren für das Kita-Jahr 2024/2025 (01.08.2024 bis 31.07.2025) wird auf 4 % festgelegt und nicht an die diesmalige rund 10%ige Erhöhung (9,65 %) der Kindpauschale des Landes gekoppelt. Der Differenzbetrag (rund 128.000,00 Euro) wird nicht im Kita-Jahr 2025/2026 aufgeschlagen und wird den Haushalt (anteilig 5 Monate im Haushaltsjahr 2024 und 7 Monate im Haushaltsjahr 2025) belasten. Ab dem Kita-Jahr 2025/26 wird die Kita-Beitrags­erhöhung wieder an die prozentuale Erhöhung der Kindpauschalen gekoppelt.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich abgelehnt (3 x ja, 9 x nein, 3 Enthaltungen)

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung in Bezug auf die allgemeinen Einkommenssteigerungen der letzten Jahre mit Wirkung zum 1. August 2026 ff überprüft und Anpassungsvorschläge erarbeitet. Des Weiteren überprüft die Verwaltung, ob ein an die allgemeinen Einkommenssteigerungen gekoppelter Anpassungsmechanismus sinnvoll ist.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig angenommen

 

5.      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der budgetneutralen Veränderungen im Produkt 2104 (Berichtszeile13/15) und der zusätzlichen Einnahme von 40.000,00 Euro Inklusionsmittel (siehe Ausführungen zum Stellenplan) in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:       einstimmig angenommen