Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass diese Änderungssatzung als Wunsch aus der letzten Ratssitzung vom 05.12.2023 hervorgegangen sei.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ vom 6. Dezember 2023 (1.
Änderungssatzung).
Präambel
Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber.
2005 S. 15), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22.03.2021 (GV. NRW. S.
348) hat der Rat der Stadt Rheine am …………………….. folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Absatz 1 der
Betriebssatzung wird wie folgt geändert:
Der Betriebsausschuss besteht aus 26 Mitgliedern, die gemäß § 50 Abs. 3 GO gewählt werden.
Hiervon sind
·
(bis zu) fünf mit der Kulturszene der Stadt
Rheine eng verbundene Personen,
·
ein Vertreter des Integrationsrates,
·
ein
Vertreter des Seniorenbeirates,
·
ein
Vertreter des Familienbeirates und
·
ein
Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderung
als sachkundige Einwohner/Einwohnerin mit beratender
Stimme zu berufen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig