Herr Hachmann erklärt, dass die Entscheidung in der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima einstimmig erfolgt sei.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen

 

·      Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB („Erneute Offenlage“)

(s. Anlage 1)

·      Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Offenlage)

(s. Anlage 2)

·      gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Öffentl. Beteiligung)           

(s. Anlage 3)

·      billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 6 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Europa-Viertel am Waldhügel“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig