Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen (gemäß Verwaltungsvorschlag)

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Frau Floyd-Wenke fragt, warum die Aufstellung von Altkleidercontainern überhaupt über die Satzung abgebildet werden müsse. Die Frage wurde in der Begründung der Vorlage nicht beantwortet. Sie bittet die anderen Fraktionen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, selbst wenn der Prüfauftrag abgelehnt werde. Die Fraktion DIE LINKE könne das personell nicht leisten, wolle das Thema aber nicht aufgeben. Es liege ihr sehr am Herzen.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass es sich um eine Sondernutzung handele und dass die Aufstellung der Container deshalb in einer Sondernutzungssatzung abgebildet werden müsse.

 

Herr Krümpel erläutert, dass es in Rheine 6 Standorte von Altkleidercontainern gebe und 5 davon an gemeinnützige Organisationen vergeben seien. Es gebe nur einen gewerblichen Container.

 

Herr Brunsch merkt an, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde. In dem Alternativvorschlag soll die Standortvergabe durch ein Vergabesystem mit Auswahlkriterien erfolgen. Diese fordern Berichts- und Dokumentationspflichten und haben einen Ausbau der Bürokratie zur Folge.

 

Herr Ortel halte es für konstruiert, dass es dadurch einen Zwang zur Berichtspflicht gebe. Der Appell von Frau Floyd-Wenke sollte ernst genommen werden. Der Vorschlag sei grundsätzlich zu befürworten. Die UWG-Fraktion werde jedoch der Verwaltungsvorlage zustimmen, da in dem rechtlichen Rahmen nichts anderes möglich sei.

 

Herr Krümpel weist darauf hin, dass es Beispiele aus der Nachbarschaft gebe, die gescheitert seien. 

 

Herr Bems teilt mit, dass man dem Ansinnen des Antrages nur beipflichten könne. Die SPD-Fraktion werde den Antrag allerdings aus rechtlichen Gründen ablehnen.

 

Herr Christian Jansen erläutert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowohl den Antrag als auch die rechtlichen Bedenken nachvollziehen könne.

Herr Jansen weist darauf hin, dass es nicht immer zu erkennen sei, ob es sich um einen gewerblichen oder gemeinnützigen Container handele. Er bittet darum zu prüfen, ob in der Satzung eine mögliche Kennzeichnung zur Unterscheidung von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen geregelt werden könne.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine lehnt den Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE auf Änderung der Kriterien für die Vergabe von Standplätzen für Altkleidercontainer ab.

 


Abstimmungsergebnis:       20      Ja-Stimmen

                                        1      Nein-Stimme