Frau Baars informiert darüber, dass eine Elternbefragung zum Thema „Schulwegsicherheit in Rheine“ von der Stadtschulpflegschaft durchgeführt worden sei. Die meisten Hinweise der 1014 teilnehmenden Eltern seien zur Elter Straße, zur Bevergerner Straße und zur Bergstraße erfolgt.  Die Auswertung der Umfrage ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Frau Reinke spricht an, dass in der Niederschrift zum letzten Schulausschuss am 25.01.2024 in der Einwohnerfragestunde über Hol- und Bringzonen, bezogen auf die Overbergschule, gesprochen worden sei. Sie betont, dass Hol- und Bringzonen grundsätzlich gewünscht seien und die Schulverwaltung sich auf den Weg machen solle, um zusammen mit den Schulleitungen einheitliche Regelungen zu finden.

 

Herr Tappe möchte wissen, wie die Situation bezüglich der angekündigten Abordnungen von Lehrkräften aussehe. Außerdem möchte er aufgrund von aktuellen Zeitungsberichten wissen, ob auch in Rheine viele Lehrende den Lehrerberuf aufgrund der Strukturen aufgegeben hätten.

 

Herr Gausmann berichtet, dass sich alle Grundschulleitungen in Personalgesprächen befänden. Sie würden versuchen möglichst Freiwillige zu finden, die sie zur Abordnung benennen können. Die Bezirksregierung habe bisher noch nicht festgelegt, wen es treffen werde. Dies führe zu vielen Unsicherheiten bei allen Beteiligten.

 

Frau Matzelle vergleicht die Personalsituation an Schulen mit der Situation an vielen großen Firmen. Die Bezirksregierung wisse, dass viele Lehrkräfte sich entpflichten lassen. Dies habe nicht unbedingt mit der aktuellen Situation zu tun, sondern auch damit, dass viele Lehrende abgeworben werden würden, beispielsweise von Universitäten. Das ziehe einen „Rattenschwanz“ mitsich, da wiederum die Schulen pädagogische Kräfte, wie etwa Integrationshelferinnen und –helfer, anwerben würden. Dass Lehrkräfte die Schulen verlassen, sei auf die allgemeine Personallage zurückzuführen.

 

Frau Reinke trägt zwei Anliegen vor, die sie im Gespräch mit Herrn Hülsmann, Schulleitung der Marienschule Hauenhorst, aufgenommen habe.  Zum einen wünsche er sich mehr Transparenz bezüglich des Sachstands zur geplanten Baumaßnahme an der Marienschule. Zum anderen bestehe der Wunsch, dass die an das Schulgelände grenzende Hausmeisterwohnung für den Schulbetrieb freigegeben werde. Das Gelände sei für die Erweiterung der Betreuung notwendig. Zurzeit sei in der Wohnung eine Familie mit Fluchthintergrund untergebracht. Es wird um Prüfung gebeten, ob der Familie eine adäquate andere Wohnung zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Herr Gausmann informiert, dass für die Marienschule eine Machbarkeitsstudie mit unterschiedlichen Varianten durchgeführt worden sei. Der Bauausschuss habe sich für eine Variante ausgesprochen. Im weiteren Prozess werde aus der Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Wenn der Vorentwurf fertiggestellt worden sei, müsse ein Architekt ausgeschrieben werden. Dieser beschäftigt sich ebenfalls mit der Vorentwurfsplanung. Mit dem finalen Ergebnis der Vorentwurfsplanung werde dann die Kommunikation mit den Schulen eingeleitet. Sobald der Haushalt freigegeben worden sei, könne der Architekt entsprechend ausgeschrieben werden. Gerade werde ein Prozessablauf entwickelt, der den Schulleitungen ebenfalls transparent gemacht werde. Dieser solle enthalten, an welchen Punkten vor, während und nach der Bauphase die Schulleitungen in welcher Form beteiligt werden würden. Die Angelegenheit der Hausmeisterwohnung werde intern mit den zuständigen Stellen besprochen. Eine Alternative für die geflüchtete Familie werde überprüft.

 

Herr Jansen bezieht sich auf einen Artikel der Münsterländischen Volkszeitung und einen Leserbrief zum Thema der Bekenntnisgrundschulen. Es werde thematisiert, dass die Bekenntnisschulen Kinder mit der entsprechenden Konfession bevorzugt aufnehmen würden. Wenn dies zutreffe empfinde man dies als diskriminierend. Herr Jansen fragt, wie viele Kinder aus dem genannten Grund in den letzten Jahren nicht ihre Wunschschule besuchen konnten.

 

Herr Gausmann verweist auf das „Preußenkonkordat“. Dies beinhalte unter anderem, dass es staatlichen Bekenntnisschulen geben dürfe, mit entsprechende Regelungen. Nach diesen Regelungen müssten die Bekenntnisschulen in Rheine nach schulrechtlichen Vorgaben ohne Ermessensspielraum handeln. Ablehnungen aufgrund der Konfessionen könnten, wenn überhaupt, nur an Bekenntnisgrundschulen vorkommen, die mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazität haben. In diesem Jahr sei dies an keiner Bekenntnisgrundschule vorgekommen. Für die letzten Jahre müssten die Zahlen noch einmal überprüft werden. Die Informationen würden dann im Schulausschuss zur Verfügung gestellt werden.

Anmerkung der Verwaltung: Zum Schuljahr 2022/2023 musste ein Kind aufgrund der bestehenden Regelungen an einer Bekenntnisschule abgelehnt werden und eine andere, nahegelegene Schule besuchen. 

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Wilp erläutert Frau Meyer das System zu den Abordnungen der Lehrkräfte an Grundschulen. Im Kreis Steinfurt seien alle Grundschulen aufgefordert worden, Möglichkeiten zu nennen. Zunächst seien die Freiwilligen abgefragt worden. Hier habe es nicht genügend Meldungen gegeben. Insgesamt müssten 27 Personen genannt werden, die durch 27 Gymnasiallehrende ersetzt werden sollen. Zeitnah sollten die Betroffenen von der Bezirksregierung informiert werden. Zusätzlich sei kreisintern mit Abordnungen zu rechnen. Dies sei ein gängiges Verfahren, um besonders großen Personalmangel an vereinzelten Schulen zu begegnen. In diesem Jahr sei das Problem jedoch besonders massiv. Das Abordnungsverfahren habe zu viel Streit in den Lehrerzimmern geführt. Es handle sich um Kaskadenversetzungen, die ermöglichen, dass die zu fahrenden Strecken für abgeordnete Lehrkräfte noch fahrbar seien. Gleichzeitig sei dadurch jedoch eine größere Anzahl von Lehrenden betroffen. Das gewählte Verfahren sei daher zu diskutieren.