Herr Schröer verliest Antrag der CDU-Fraktion, der der Niederschrift beigefügt ist, sowie einen Vermerk der Verwaltung,  (ebenfalls der Niederschrift angefügt).

Er macht einige Erläuterungen zu dem Vermerk und schlägt vor, in Zukunft bei Ausschreibungen die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten für die Verwendung von Recyclingmaterial vorzusehen. Mit dieser Verfahrensweise könne verhindert werden, Firmen zu benachteiligen, die nicht in der Lage sind, ausreichende Mengen von Recycling-Material zur Verfügung zu stellen.

Herr Kuhlmann ergänzt, Gespräche mit einigen Firmen hätten gezeigt, dass diese häufig gar nicht in der Lage seien, ausreichend Recycling-Material zu liefern. Der Markt sei auf diesem Gebiet mittlerweile sehr eng.

Herr Kohnen macht deutlich, dass seiner Fraktion wichtig sei, vor Ort anfallendes Recycling-Material zu verwenden und nicht unbedingt neue Materialien unter großer Energieaufwendung heranzuschaffen. Ein weiterer Vorteil sei, dass das Recycling-Material in der Regel auch kostengünstiger sei. Aus diesem Grunde wolle die CDU-Fraktion auf einer vorrangigen Ausschreibung zur Verwendung von Recycling-Materialien bestehen, was andererseits natürlich nicht zum Ausschluss von Firmen führen dürfe, die geeignetes Recycling-Material nicht zur Verfügung stellen können.

Herr Löcken schließt sich den Ausführungen des Herrn Kohnen an.

Herr Kuhlmann verweist auf den ausgearbeiteten Mustertext für Ausschreibungen und führt aus, dass bei Vorlage eines Angebotes von preisgünstigerem Recycling-Material dieser Bieter selbstverständlich den Zuschlag bekomme, vorausgesetzt, die notwendigen Prüfzeugnisse können vorgelegt werden. Seiner Ansicht nach sei es sinnvoll, sowohl Recycling- wie auch herkömmliches Material gleichwertig zu behandeln. Die Abgabe eines Nebenangebotes für die Verwendung von Recycling-Material stelle eine Alternative sei, solange das Material als gleichwertig angesehen werden könne.

Herr Kohnen schlägt vor, zunächst den Vermerk zu lesen und in den Fraktionen ggf. zu diskutieren. Falls danach noch Verhandlungsbedarf bestehe, könne das Thema in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses erneut besprochen werden.

Die Ausschussmitglieder sind mit der von Herrn Kohnen vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.