Herr Schröer verweist auf den Antrag des Stadtteilbeirates Gellendorf und gibt Erläuterungen zum zwischenzeitlich eingegangenen Vermerk der Straßenbauverwaltung. (siehe Anlage) Diese sei bereit, eine Blendschutzbepflanzung vorzunehmen, die Unterhaltungskosten müsste jedoch die Stadt Rheine tragen. Seitens der Verwaltung sei errechnet worden, dass die Unterhaltung einer solchen Blendschutzbepflanzung ca. 1.000 € jährlich kosten würde, die seitens der TBR der Stadt Rheine in Rechnung gestellt würden. Er schlägt vor, Verhandlungen mit dem Stadtteilbeirat Gellendorf zwecks Übernahme der Unterhaltungskosten aufzunehmen.

Herr Berardis verweist eindringlich auf die Notwendigkeit zur Errichtung der  Blendschutzbepflanzung aus Sicherheitsgründen.

Herr Thüring gibt zu bedenken, dass aus Gründen der Gleichbehandlung wahrscheinlich noch weitere vergleichbare Maßnahmen notwendig würden.

Herr Hagemeier merkt an, dass gerade eine doch relativ hoch anzulegende Blendschutzbepflanzung das Sicherheitsgefühl der Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigen würde.

Herr Kuhlmann rät aus juristischen Gründen von jeglichen Anpflanzungen im Verkehrsraum aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Haftungsgründen ab.

Herr Brauer erläutert, das Ergebnis der heutigen Diskussion werde dem Stadtteilbeirat seitens der Verwaltung mitgeteilt. Er schlägt Herrn Berardis vor, die heute vorgebrachten Argumente den Stadtteilbeiratsmitgliedern darzulegen.