Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Gehrke führt in die Vorlage ein. Auf Wunsch des Sozialausschusses sei die Anzahl der vorhandenen Aufenthaltsgestattungen nach Geschlechtern (weiblich/männlich) aufgeteilt worden. Seit dem 31. Oktober 2022 gebe es das Gesetz zum Chancenaufenthalt; dieser Punkt sei in die Vorlage neu aufgenommen worden.

 

Zu der Anzahl der ausgestellten Aufenthaltstitel fügt Frau Gehrke hinzu, dass die Bundesrepublik verfügt hätte, dass allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel besitzen würden, dieser automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werde. Die Ausländerbehörde habe den Personen eine entsprechende Information zukommen lassen.

 

Das Staatsangehörigkeitsrecht sei modernisiert worden und aufgrund der vielen Einbürgerungsanträge liege die Wartezeit derzeit bei rund 10 Monaten. Unter dem Tagesordnungspunkt 12 gebe es dazu weitere Informationen.

 

Ebenfalls neu in die Vorlage aufgenommen worden sei die Anzahl der Zuweisungen nach dem Asylbewerberleistungssetz.

 

Herr Hewing bezieht sich auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Einbürgerungsfest in Rheine. Dieser sei vom Ausschuss nach hinten geschoben worden, um eine eventuelle Bundesverfügung abzuwarten, die den Kommunen die Kosten ersparen würden. Er fragt nach dem aktuellen Stand.

 

Frau Gehrke antwortet, dass nach der gesetzlichen Vorgabe die Einbürgerungsurkunden in einem feierlichen Rahmen überreicht werden sollen. Durch das Wort „sollen“ liege eine Empfehlung ohne bindenden Charakter und entsprechende Mittel vor.

 

Auf die Frage von Herrn Murali antwortet Herr Gausmann, dass das Statistische Landesamt IT.NRW statistische Einwohnerzahlen aus dem Zensus angeben würde und die Stadt Rheine hingegen die tatsächlichen Zahlen aus dem Einwohnermeldewesen angebe; deswegen die Differenzen.

 

Auf die zweite Frage von Herrn Murali erklärt Frau Gehrke die Unterschiede zwischen der freiwilligen Ausreise und der zwangsweisen Rückführung.

 

Auf die dritte Frage von Herrn Murali erklärt Frau Gehrke, dass die Stadt Rheine mit dem Netzwerk „Arbeit“ regelmäßig in den Dialog gehe, wo Arbeitgeber, Handwerkskammer, Arbeitsagentur oder auch die Kreishandwerkerschaft vertreten seien. Es werde über Möglichkeiten besprochen, wie ausländische Fachkräfte angeworben werden könnten, sowie über Arbeitserlaubnisse etc.

 

Herr Gausmann und Frau Dr. Hovestadt bestätigen, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einbürgerungsfeier – ohne erneute Antragstellung – auf die Tagesordnung der nächsten Sozialausschusssitzung gesetzt werde.

 

Herr Burmeister bittet, dass die Verwaltung den Betroffenen die Einbürgerungsurkunde umgehend nach deren Erteilung und nicht erst zu den Einbürgerungsfeiern übergeben werde.

 

Herr Mersch kommentiert, dass nach der vorgetragenen Beschreibung von Frau Gehrke die Ausreise nach dem utilitaristischen Prinzip zum Wohle der Allgemeinheit durchgeführt und darauf beruhen würde, dass die Personen abwägen müssten, die finanzielle Unterstützung mit der Möglichkeit der späteren Wiedereinreise anzunehmen oder zwangsweise hinausbefördert zu werden.

 

Herr Gausmann bestätigt, dass die Stadt Rheine – bei all ihren Bemühungen „Aufenthalt vor Abschiebung“ hinzubekommen – verpflichtet sei, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien.    


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2023 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.