Herr van Wüllen stellt die Vorlage vor.

 

Herr Himmler fragt, wie sich die im Plan dargestellte Hecke an der Elter Straße mit der Lärmschutzwand vertrage. Zudem habe er den Unterlagen entnommen, dass bereits städtebauliche Verträge geschlossen worden seien. Er frage sich, ob diese eine Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen oder generell zur Verwendung erneuerbarer Energien enthalten.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die wirklich wertvollen Hecken im Bereich des Merschkensheidewegs lägen. Dem Lärmschutz versuche man vorwiegend über bauliche Lösungen nachzukommen. Da ein Bebauungsplan ein sehr technischer Plan sei, könne man solche Problematiken und deren Lösungen immer schwer erkennen. Für eine Eingrünung in diesem Bereich werde man definitiv Sorge tragen.

 

Herr van Wüllen erläutert, dass es bei Neubauten im Bereich Wohnungsbau ab dem 01.01.2025 eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen geben werde. Deshalb müsse dies nicht anderweitig zusätzlich festgesetzt werden.

 

Herr Jansen hätte gerne eine Einschätzung darüber, auf wie viele Wohneinheiten man hier komme.

 

Herr van Wüllen teilt mit, dass die Anzahl der Wohneinheiten in diesem Konzept noch nicht abschließend festgelegt sei. Man könne aber schätzungsweise mit 25 Wohneinheiten für die Mehrfamilienhäuser und 20 Wohneinheiten für die Einfamilienhäuser rechnen.

 

Herr Niehoff teilt mit, dass die FDP Fraktion sich über den Startschuss in diesem Projekt freue. Für Detailfragen sei es an dieser Stelle noch zu früh. Alles Weitere werde sich im Laufe des Verfahrens ergeben.


Beschlüsse:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 355, Kennwort: "Merschkensheideweg / Elter Straße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die nördliche Grenze des Flurstücks 451 (Kreuzungsbereich Elter Straße mit dem Merschkensheideweg),

im Osten:            durch die Elter Straße bis zum Kreuzungsbereich mit der Querstraße,

im Süden:            durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der nördlichen Bebauung der Querstraße, Hausnummern 8a bis 18 sowie des Merschkensheidewegs Hausnummer 21,

im Westen:          durch die Ostseite des Flurstücks 372 auf ca. 120 m Länge, danach durch die südöstliche Straßenparzelle des Merschkensheidewegs bis zur Kreuzung mit der Elter Straße.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich im Kern auf die Flurstücke 451 und 496, in der Flur 27, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 355, Kennwort: "Merschkensheideweg / Elter Straße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rheine mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig