Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2008 in einer Resolution sich dafür ausgesprochen, die Empfehlungen der Spitzenverbände bei den abschließenden Beratungen des Sparkassengesetzes als wichtige Entscheidungshilfe zu berücksichtigen.

 

Am 12. Nov. 2008 hat der Landtag in zweiter Lesung das „Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, nachdem in der Woche vorher noch einmal der Haushalts- und Finanzausschuss als Konsequenz aus der Expertenanhörung verschiedene Änderungsanträge beraten und diese in eine Beschlussempfehlung an den Landtag übernommen hat.

 

So ist der gesetzlich angeordnete Verbund zwischen Sparkassen und WestLB entschärft worden.

 

Hinsichtlich der Verwendung von Ausschüttungen ist der Formulierungsvorschlag der Spitzenverbände übernommen worden.

 

Von der gesetzlich vorgesehenen Fusion der Sparkassenverbände und von der Einführung von Trägerkapital wurde allerdings nicht abgerückt.

 

Das Fazit des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen lautet:

 

„Zusammenfassend muss allerdings festgehalten werden, dass das neue Sparkassengesetz in seiner jetzigen Form in weiten Teilen Wünsche und Anregungen der kommenunalen Seite aufgreift. Auch die nunmehr im Gesetz enthaltene Regelung zum Trägerkapital fällt deutlich hinter ursprünglichen Absichtserklärungen zurück. Aus fungiblem „Stammkapital“ wurde nicht fungibles Trägerkapital, dessen Einführung zudem in das Ermessen der Sparkasse im Einvernehmen mit dem Träger gestellt ist.“