Sitzung: 18.11.2008 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.
Oktober 2008 in einer Resolution sich dafür ausgesprochen, die Empfehlungen der
Spitzenverbände bei den abschließenden Beratungen des Sparkassengesetzes als
wichtige Entscheidungshilfe zu berücksichtigen.
Am 12. Nov. 2008 hat der Landtag in zweiter
Lesung das „Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere
sparkassenrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, nachdem in der Woche vorher
noch einmal der Haushalts- und Finanzausschuss als Konsequenz aus der
Expertenanhörung verschiedene Änderungsanträge beraten und diese in eine
Beschlussempfehlung an den Landtag übernommen hat.
So ist der gesetzlich angeordnete Verbund
zwischen Sparkassen und WestLB entschärft worden.
Hinsichtlich der Verwendung von Ausschüttungen
ist der Formulierungsvorschlag der Spitzenverbände übernommen worden.
Von der gesetzlich vorgesehenen Fusion der
Sparkassenverbände und von der Einführung von Trägerkapital wurde allerdings
nicht abgerückt.
Das Fazit des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen lautet:
„Zusammenfassend muss allerdings festgehalten
werden, dass das neue Sparkassengesetz in seiner jetzigen Form in weiten Teilen
Wünsche und Anregungen der kommenunalen Seite aufgreift. Auch die nunmehr im
Gesetz enthaltene Regelung zum Trägerkapital fällt deutlich hinter
ursprünglichen Absichtserklärungen zurück. Aus fungiblem „Stammkapital“ wurde
nicht fungibles Trägerkapital, dessen Einführung zudem in das Ermessen der
Sparkasse im Einvernehmen mit dem Träger gestellt ist.“