Herr Gausmann
führt in die Vorlage ein und gibt unter anderem an, dass die Verwaltung von dem
Konzept so überzeugt sei, dass sie, der heutigen Zustimmung vorausgesetzt,
versuchen werde, dieses Konzept im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit in die
größeren Kommunen im Kreis Steinfurt zu transferieren. Damit würde eine
Refinanzierungsmöglichkeit mit Fördermitteln des Landes entstehen.
Frau Gehrke
ergänzt, dass die Fachstelle „Wohnraumsicherung“ im vergangen Jahr eine 6-fache
Kontaktaufnahmesteigerung erreicht habe, was den großen Bedarf widerspiegele.
Eine 5-fache Steigerung sei bei der Wohnraumsicherung zu verzeichnen, auch wenn
einige Fälle aus dem Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen worden seien. Die
Verhandlungen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, seien oft ein langwieriger
Prozess. Die Evangelische Hochschule Nürnberg hätte bei der Evaluation für
Rheine als positiv die geringe Anzahl an Wiederholungsfällen festgestellt, was
eine wichtige Erkenntnis sei. Die Fachstelle „Wohnraumsicherung“ sei im
Netzwerk weitergehender Hilfen, wie die Schuldnerberatung und die psychosoziale
Beratung. Die Wohnraumsicherung konzentriere sich nicht nur auf die
Mietschulden, sondern arbeite zusammen mit den Betroffenen auf eine
Stabilisierung der gesamten Wohn- und Lebenssituation hin.
Sie führt
weiter aus, dass sich die Kontakte zur Wohnungswirtschaft durch die zwei
größeren Dialogveranstaltungen positiv entwickeln hätten, da sich die Vermieter
zunehmend früher bei der Wohnungssicherung melden würden. Die Wohnungssicherung
bemühe sich, unparteilich eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.
Die Verwaltung
versuche, mit einigen großen „Playern“ in der Wohnungswirtschaft eine
Kooperationswirtschaft zu vereinbaren. Die Analyse habe ebenfalls gezeigt, dass
die aufsuchende Arbeitsstruktur der Fachstelle sich als Erfolgsfaktor
herausgestellt habe.
Insbesondere
in den Wintermonaten, ab Oktober, sei ein hohes Aufkommen wahrgenommen worden,
da einige Vermieter noch vor Jahresende einiges hätten regeln wollen. Das werde
künftig in der Arbeit Berücksichtigung finden.
Herr Hewing
äußert, dass er in den letzten Sitzungen das Verhältnis der zwei halben
aufsuchenden Arbeitsstellen, jeweils eine halbe bei der Caritas und eine halbe
bei der Stadt, die verwalten und leiten würden, als Missverhältnis bezeichnet
habe und ihm als Begründung die Koppelung mit den Fördergeldern genannt worden
sei. Nachdem die Förderung ausgelaufen sei, habe er von Frau Gehrke gehört,
dass diese Mitarbeitenden auch andere verwaltende und leitende Tätigkeiten
durchführen würden. Er fragt, ob das auch stellenplanmäßig verändert werden
würde.
Herr Gausmann
antwortet, dass die Zahlen sich auf das Jahr 2023 beziehen würden. Die
Verwaltung prüfe eine stellenplanmäßige Umstellung, die finanziert werden
könne, egal ob die Stellenanteile der Sozialarbeit zugeordnet oder in der
Verwaltung verbleiben und die Zuarbeit zur Sozialarbeit verstärken würden.
Auf die Frage von Frau Eggenkämper, ob betroffene Haushalte
im Rahmen der Wohnungssicherung eher ihre Mietzahlungen als andere Zahlungen
einstellen würden, antwortet Frau Gehrke, dass eine Tendenz nicht feststellbar sei. Es gäbe vielfältige Gründe
für die Abwärtsspirale der Betroffenen. Oftmals hinge es damit zusammen, dass
sie den Überblick verloren hätten, wann sie welche Zahlungen zu leisten hätten.
Auf die Frage von Herrn Burmeister, warum die Kosten der Evaluation in der Vorlage nicht aufgeführt worden seien, antwortet Herr Gausmann, dass diese Bestandteil der Förderung gewesen seien.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2023 der Fachstelle für Wohnraumsicherung sowie den Abschlussbericht des Instituts für Praxisforschung und Evaluation der Ev. Hochschule Nürnberg zur Evaluation der Fachstelle für Wohnraumsicherung zur Kenntnis.
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation der Fachstelle Wohnraumsicherung im Kreis Steinfurt auszuloten und ggf. eine Förderantragstellung im Programm „Interkommunale Zusammenarbeit“ vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig