Sitzung: 18.11.2008 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Ich hatte kürzlich bereits über die
voraussichtliche Neuregelung der Fördersätze im Bereich der Stadterneuerung
berichtet. Eine Neufassung der Richtlinien liegt auch bis heute noch nicht vor.
Auf Rückfragen bei der Bezirksregierung konnte inzwischen weitergehendes in
Erfahrung gebracht werden. Danach gibt es eine Anweisung des zuständigen
Ministeriums, dass neue Fördermaßnahmen grundsätzlich nur noch mit 60 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben gefördert werden können. Davon ausgenommen sind HSK-Gemeinden, die
einen Zuschlag von 10 % auf die Fördersumme erhalten. Kommunen, in denen die
Arbeitslosenquote über dem Landesdurchschnitt liegt, erhalten ebenfalls einen
Zuschlag von 10 %. Dieses kann dazu führen, dass Vorhaben einzelner Kommunen
mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden.
Für die Stadt Rheine gilt für neue Maßnahmen der
Stadterneuerung ein Fördersatz von 60 %.
Für die im Haushalt 2008 veranschlagten Sonderprojekte
Kaserne Gellendorf und Bahnflächen erwarten wir noch in diesem Jahr weitere
Bewilligungsbescheide mit einem Fördersatz von 70 %. Für die Bahnflächen sind
noch Folgebescheide zu erwarten. Im Haushaltsentwurf ist ein Fördersatz von 70
% angenommen worden. Es ist noch nicht endgültig sicher, ob insoweit aus der
bisherigen Teil-Förderung heraus Vertrauensschutz besteht.