Ich hatte kürzlich bereits über die voraussichtliche Neuregelung der Fördersätze im Bereich der Stadterneuerung berichtet. Eine Neufassung der Richtlinien liegt auch bis heute noch nicht vor. Auf Rückfragen bei der Bezirksregierung konnte inzwischen weitergehendes in Erfahrung gebracht werden. Danach gibt es eine Anweisung des zuständigen Ministeriums, dass neue Fördermaßnahmen grundsätzlich nur noch mit 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können. Davon ausgenommen sind HSK-Gemeinden, die einen Zuschlag von 10 % auf die Fördersumme erhalten. Kommunen, in denen die Arbeitslosenquote über dem Landesdurchschnitt liegt, erhalten ebenfalls einen Zuschlag von 10 %. Dieses kann dazu führen, dass Vorhaben einzelner Kommunen mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden.

 

Für die Stadt Rheine gilt für neue Maßnahmen der Stadterneuerung ein Fördersatz von 60 %.

 

Für die im Haushalt 2008 veranschlagten Sonderprojekte Kaserne Gellendorf und Bahnflächen erwarten wir noch in diesem Jahr weitere Bewilligungsbescheide mit einem Fördersatz von 70 %. Für die Bahnflächen sind noch Folgebescheide zu erwarten. Im Haushaltsentwurf ist ein Fördersatz von 70 % angenommen worden. Es ist noch nicht endgültig sicher, ob insoweit aus der bisherigen Teil-Förderung heraus Vertrauensschutz besteht.